Ein Team junger Mitarbeitender sitzt um einen Besprechungstisch
Sozialversicherung 2025

Das ändert sich 2025 beim digitalen Meldeverfahren

Lesedauer unter 7 Minuten

Redaktion

  • Internetredaktion Barmer

2025 ändert sich wieder einiges im elektronischen Meldeverfahren und beim digitalen Datenaustausch. Hier ein Überblick, welche neuen Pflichten und Regelungen auf Ihr Unternehmen zukommen.

Aufhebung der Rechtskreistrennung

Die Unterscheidung zwischen den Rechtskreisen Ost und West in der Sozialversicherung wird 2025 aufgehoben. Dies bedeutet, dass im Meldeverfahren keine Rechtskreiskennzeichen mehr erforderlich sind. Lediglich für Beitragsnachweise sind über den 31.12.2024 hinaus noch die Kennzeichnung Ost/West abzugeben – unabhängig davon, ob die Beiträge für Zeiten vor oder für Zeiten ab dem 01.01.2025 nachzuweisen sind.

Was bei der Meldung sonst noch beachten ist, erfahren Sie auf der Seite zur Rechtskreistrennung.

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Elektronisches Meldeverfahren für Grenzgänger

Bei internationalen Beschäftigungen sind Unternehmen ab 2025 unter Umständen verpflichtet, eine A1-Entsendebescheinigung zu erstellen. Damit wird nachgewiesen, welches Sozialversicherungsrecht bei der grenzüberschreitenden Tätigkeit zur Anwendung kommt.

Abfrage AU-Daten und Krankheitszeiten

Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) wird seit 2023 nur noch digital übermittelt. Neben den Krankheitstagen werden ab 2025 auch Reha-Zeiten und stationäre Krankenhausaufenthalte gemeldet, sofern diese von der Kranken- oder Rentenversicherung übernommen werden.

Wenn der Krankenkasse ausländische oder privatärztlich bescheinigte AU-Zeiten mitgeteilt wurden, kann auch diese Info im eAU-Verfahren abgerufen werden. Auch über einen Kassenwechsel während der AU wird ab 2025 informiert.

Alle Informationen zum SV-Meldeportal

Wie können Sie sich anmelden? Für welche Vorgänge können Sie das SV-Meldeportal nutzen? Alle Antworten auf diese Fragen sind auf einer Seite zusammengefasst.

Informationen zum SV-Meldeportal

Meldung von Kindern in der Pflegeversicherung

Die Beiträge zur Pflegeversicherung werden seit 2023 gestaffelt erhoben und orientieren sich an der Anzahl der Kinder. Zum Nachweis der Elterneigenschaft bzw. zur Meldung von Kindern wird voraussichtlich ab 1. Juli 2025 ein einheitliches, zentralisiertes Verfahren eingerichtet. Dadurch stehen die familiären Daten der Versicherten automatisiert zur Verfügung und können digital über das SV-Meldeportal abgerufen werden. Die persönliche Nachfrage bei den Beschäftigten bzw. schriftliche Dokumentation im Betrieb sollen damit wegfallen. 

Lesen Sie, wie die Beiträge zur Pflegeversicherung berechnet werden.

Meldungen zur Sozialversicherung

Als Unternehmen sind Sie gesetzlich verpflichtet, Meldungen zur Sozialversicherung zu erstatten. In unserem Sozialversicherungslexikon haben wir für Sie die wichtigsten Informationen zum Thema Meldungen zusammengestellt.

Elternzeit im elektronischen Meldeverfahren

Bereits im Jahr 2024 ist das neue Elternzeit-Meldeverfahren in Kraft getreten. Danach sind Unternehmen verpflichtet, Beginn und Ende einer Elternzeit an die jeweilige Krankenkasse zu übermitteln. Bis dahin musste bei Beschäftigten, die Elternzeit nehmen, lediglich eine Unterbrechungsmeldung an die zuständige Krankenkasse gesendet werden. Jetzt ist auch die Dauer der Elternzeit zu erfassen. 

Wie Sie diese Meldung durchführen, lesen Sie auf der Seite zum Elternzeit-Meldeverfahren.

Abfrage der zuständigen Krankenkasse

Sie haben neue Mitarbeiter eingestellt, kennen aber die zuständige Krankenkasse oder die Rentenversicherungsnummer nicht? Die Daten können Sie seit 2024 über eine elektronische Abfrage herausfinden.

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SEPA-Lastschriftmandat erteilen

Das elektronische Meldeverfahren sollten Sie ab 2025 auch nutzen, um ein SEPA-Lastschriftmandat für den Beitragseinzug zu erteilen, eine abweichende Korrespondenzanschrift oder die Daten Ihrer Steuerberatung oder Abrechnungsstelle mitzuteilen (Eintrag im Datenbaustein "Dienstleister"). Wenn Sie ein bestehendes SEPA-Mandat widerrufen möchten, sollten Sie dies ebenfalls elektronisch über einen Änderungsdatensatz mitteilen.

Das SEPA-Lastschriftmandat können Sie elektronisch über ein geeignetes Lohnabrechnungsprogramm oder per SV-Meldeportal übermitteln.

Unbedenklichkeitsbescheinigung beantragen

Bislang konnten Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung formlos beantragen. Ab Juli 2024 kann auch das elektronische Verfahren für den Antrag und die Bescheinigung einer Unbedenklichkeit genutzt werden.