Sozialversicherungsbeiträge

Beiträge und Rechengrößen zur Sozialversicherung

Alljährlich ändern sich die Beitragsbemessungsgrenzen der Sozialversicherung und damit auch die Beiträge.
Wir informieren Sie über die Rechengrößen, Beitragssätze, Sachbezugswerte und Fälligkeitstermine.

  • Geringfügigkeitsgrenzen und Beitragsberechnung mit Faktor F
  • Übersicht der zentralen Bankkonten für die Beitragszahlung
  • Zentrale Aufgaben der Betriebsnummer in der Sozialversicherung

Beiträge zur Sozialversicherung einfach online berechnen

Wie lange besteht Anspruch auf Entgeltfortzahlung? Ab wann stehen werdende Mütter unter besonderem Schutz? Wie hoch sind die Sozialversicherungsabgaben? Mit unserem Online-Rechner haben Sie immer alle wichtigen Daten griffbereit.

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Sozialversicherungsrechner

Mann schaut konzentriert in sein Notebook

Beiträge zur Sozialversicherung und Rechengrößen

Beitragssätze

Die Beiträge in der Sozialversicherung werden nach einem bestimmten Prozentsatz vom Arbeitsentgelt erhoben. Sie erfahren hier, welche Beitragssätze bei der Barmer gelten.

Rechengrößen

Alljährlich zum Jahreswechsel ändern sich die Beitragsbemessungsgrenzen der Sozialversicherung und das Durchschnittsentgelt. Wir geben einen Überblick über die Werte.

Sachbezugswerte

Wenn Arbeitnehmer neben dem Lohn weitere Sachzuwendungen erhalten, unterliegen diese auch der Lohnsteuer- und Sozialversicherungspflicht. Hier ein Überblick über die Zahlen.

Fälligkeitstermine

Um Ihnen Ihre Abrechnungen zu erleichtern, haben wir die wichtigsten Informationen sowie alle Fälligkeitstermine für das aktuelle Jahr zusammengestellt.

Beitragsbankkonten

Die Barmer hält bundesweit für alle Beitragszahler innerhalb aller großen Banken und Sparkassen einheitliche Bankkonten zur Überweisung Ihrer Beiträge bereit.

Betriebsnummern

Für Sozialversicherungsmeldungen brauchen Arbeitgeber eine Betriebsnummer. Mit dieser Nummer werden Beiträge den entsprechenden Konten zugeordnet.

Zuschläge für Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit

Übersteigt der Stundengrundlohn, aus dem die Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge ermittelt werden, 25 Euro, dann besteht Beitragspflicht.

Pfändungsfreibetrag

Bei einer Lohnpfändung müssen Sie als Arbeitgeber den aktuellen Pfändungsfreibetrag beachten.