Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung können Sie formlos über Ihr Lohnabrechnungsprogramm beantragen. Die Bescheinigung erhalten Sie dann ebenfalls elektronisch. Über das Programm können Sie entweder eine einmalige Bescheinigung anfordern oder einen bestimmten Turnus wählen.
Wenn Sie kein Lohnabrechnungsprogramm nutzen und nicht am elektronischen Meldeverfahren teilnehmen, kontaktieren Sie uns gerne unter 0800 3330 505 oder per E-Mail.
Tipp: Die Unbedenklichkeitsbescheinigung kann auch über das neue SV-Meldeportal beantragt werden. Registrieren Sie sich jetzt.