Wie beantragen Sie als Arbeitgeber eine Unbedenklichkeitsbescheinigung?

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Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung können Sie formlos über Ihr Lohnabrechnungsprogramm beantragen. Die Bescheinigung erhalten Sie dann ebenfalls elektronisch. Über das Programm können Sie entweder eine einmalige Bescheinigung anfordern oder einen bestimmten Turnus wählen.

Wenn Sie kein Lohnabrechnungsprogramm nutzen und nicht am elektronischen Meldeverfahren teilnehmen, kontaktieren Sie uns gerne unter 0800 3330 505 oder per E-Mail.

Tipp: Ab dem Sommer 2024 soll es möglich sein, die Unbedenklichkeitsbescheinigung über das neue SV-Meldeportal zu beantragen. Registrieren Sie sich jetzt.

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