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Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge

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Redaktion

  • Barmer Internetredaktion

Qualitätssicherung

  • Lisa Boneberger (Barmer)

Um Ihnen die Abrechnung zu erleichtern, haben wir für Sie alle Fälligkeitstermine sowie die wichtigsten Informationen zur Beitragszahlung zusammengestellt.

Bis wann sind die SV Beiträge fällig?

Der drittletzte Bankarbeitstag eines Monats ist Fälligkeitstag für die Beitragszahlung. Der Datensatz des Beitragsnachweises muss zwei Bankarbeitstage vor Fälligkeit vorliegen (bis zum Beginn des fünftletzten Bankarbeitstages, 0.00 Uhr). Der Beitragsnachweis ist deshalb spätestens am Vortag, am sechstletzten Bankarbeitstag des Monats, zu übermitteln. Falls Sie den Nachweis nicht rechtzeitig übermitteln können, wird die Beitragsschuld geschätzt.

Fälligkeitstermine 2024

Hier finden Sie alle Termine für das Jahr 2024 im Überblick:

 JANFEBMÄRAPRMAIJUNJULAUGSEPOKTNOVDEZ
Vorliegen des Beitragsnachweises            
 25.01.23.02.22.03.24.04.27.05.24.06.25.07.26.08.24.09.25.10.25.11.19.12.
Fälligkeit der Beiträge            
 29.01.27.02.26.03.26.04.29.05.26.06.29.07.28.08.26.09.29.10.27.11.23.12.

Wichtig: Die Beitragsnachweise müssen bereits um 0:00 Uhr am Fälligkeitstag vorliegen. Das heißt, sie müssen spätestens am Tag davor bis 24 Uhr bei der Barmer eingehen, damit sie rechtzeitig zur Fälligkeit vorliegen.

Weitere Informationen zu den Sozialversicherungsbeiträgen

Beitragsnachweis und Beitragszahlung

Sowohl der Termin zur Datenübertragung des Beitragsnachweises als auch die Fälligkeit der Beiträge sind gesetzlich geregelt. Beiträge sind in voraussichtlicher Höhe der Beitragsschuld spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des Monats fällig. Der Beitragsnachweis muss der Krankenkasse zwei Tage früher vorliegen, ab Beginn des fünftletzten Bankarbeitstages eines Monats.

Schätzung der Beitragsschuld in voraussichtlicher Höhe

Ist dem Arbeitgeber eine tatsächliche Beitragsberechnung bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht möglich, sollten die Abrechnung und die Zahlung der Beiträge in voraussichtlicher Höhe erfolgen. Ein eventuell verbleibender Restbeitrag muss bis zum drittletzten Bankarbeitstag des Folgemonats gezahlt werden.

Vereinfachte Abrechnung - Beitragsschuld des Vormonats

Statt einer Schätzung der Beiträge im laufenden Monat kann auch die tatsächliche Höhe der Beitragsschuld des Vormonats herangezogen werden. Mögliche Differenzen sind im Folgemonat auszugleichen. Die Vereinfachungsregelung gilt nicht für Einmalzahlungen. Dies ist bei der Berechnung vom Arbeitgeber zu berücksichtigen.