- Wie hoch sind die Beitragssätze in der Kranken- und Pflegeversicherung?
- Wie hoch sind die Beiträge für freiwillig versicherte Beschäftigte?
- Wie hoch sind die Beiträge für hauptberuflich Selbstständige?
- Wie hoch sind die Beiträge für die Renten- und Arbeitslosenversicherung?
- Wie hoch sind die Beiträge im Übergangsbereich?
- Wie hoch sind die Umlage- und Erstattungssätze?
Hier finden Sie die aktuellen Beitragssätze der Barmer und alle notwendigen Angaben zur Berechnung des Gesamtsozialversicherungsbeitrags. Außerdem erfahren Sie, welche Umlage- und Erstattungssätze Sie 2024 wählen können.
Die Beiträge in der Sozialversicherung sind abhängig vom Einkommen und werden prozentual vom Arbeitsentgelt erhoben – grundsätzlich bis zur monatlichen Beitragsbemessungsgrenze. Die gilt auch für den kassenindividuellen Zusatzbeitrag. Für einmalig gezahltes Arbeitsentgelt gelten Sondervorschriften.
Wie hoch sind die Beitragssätze in der Kranken- und Pflegeversicherung?
Beiträge in der Krankenversicherung
Krankenversicherung | Beitragssatz | Anteil Arbeitnehmer | Anteil Arbeitgeber |
---|---|---|---|
Allgemein | 16,79 % | 8,395 % | 8,395 % |
Ermäßigt | 16,19 % | 8,095 % | 8,095 % |
Der allgemeine gesetzliche Beitragssatz liegt 2024 bei 14,6 Prozent, der ermäßigte gesetzliche Beitragssatz bei 14,0 Prozent. Der zusätzliche kassenindividuelle Beitragssatz der Barmer beträgt 2,19 Prozent.
Die Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung errechnen sich aus dem allgemeinen bzw. ermäßigten Beitragssatz sowie dem kassenindividuellen Zusatzbeitrag. Die Beiträge werden paritätisch von Arbeitgebern und Arbeitnehmenden getragen. Während der allgemeine Beitragssatz gesetzlich festgelegt ist, wird der individuelle Beitragssatz von der jeweiligen Krankenkasse per Satzung bestimmt.
Für Personen, deren Beiträge allein von Dritten getragen werden (z. B. Auszubildende mit einem Arbeitsentgelt bis 325 Euro im Monat, Beziehende von Bürgergeld, Teilnehmende an Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben), wird der zusätzliche Beitrag nicht kassenindividuell erhoben. Für sie gilt ein vom BMG jährlich festgelegter durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz (2024 1,7 Prozent).
Gut zu wissen: Im Beitragsnachweis müssen Sie als Arbeitgeber die Beiträge aus dem zusätzlichen kassenindividuellen Beitragssatz der Krankenkasse gesondert ausweisen.
Beiträge in der Pflegeversicherung
Anzahl Kinder | Beitragssatz | Anteil Arbeitnehmer | Anteil Arbeitgeber |
---|---|---|---|
Kinderlos | 4,0 % | 2,3 % | 1,7 % |
1 Kind | 3,4 % | 1,7 % | 1,7 % |
2 Kinder | 3,15 % | 1,45 % | 1,7 % |
3 Kinder | 2,9 % | 1,2 % | 1,7 % |
4 Kinder | 2,65 % | 0,95 % | 1,7 % |
5 Kinder und mehr | 2,4 % | 0,7 % | 1,7 % |
Der allgemeine Beitragssatz für die Pflegeversicherung beträgt 3,4 Prozent. Kinderlose Versicherte ab 23 Jahren zahlen einen Zuschlag zum Pflegebeitrag in Höhe von 0,6 Prozentpunkten. Versicherte mit Kindern erhalten einen Abschlag zum Pflegebeitrag in Höhe von 0,25 Prozent – abhängig von der Anzahl der Kinder unter 25. Die Staffelung führt dazu, dass sich der Pflegebeitrag für Eltern ab dem zweiten Kind reduziert.
Der Beitragsanteil für Arbeitgeber liegt durchgängig bei 1,7 Prozent, in Sachsen bei 1,2 Prozent.
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Wie hoch sind die Beiträge für freiwillig versicherte Beschäftigte?
Für die Berechnung der Beiträge zur Krankenversicherung werden je nach Art der Einkünfte unterschiedliche Beitragssätze herangezogen. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder Beamtenbezüge werden mit dem ermäßigten Beitragssatz von 16,19 Prozent* belegt. Für Renten und Versorgungsbezüge hingegen ist der allgemeine Beitragssatz von 16,79 Prozent* maßgebend.
* inklusive des zusätzlichen Beitragssatzes der Barmer
Beiträge in der Krankenversicherung
Mit Krankengeld | Ohne Krankengeld | |
---|---|---|
Beitragssatz | 16,79 % | 16,19 % |
Bemessungsgrundlage (5.175,00 €) | 868,88 € | 837,83 € |
Mit Anspruch auf Krankengeld
- Der Krankenversicherungsbeitrag beträgt seit 1. Januar 2024 monatlich 868,88 Euro.
- Der Beitrag zur Pflegeversicherung beträgt monatlich 175,95 Euro für Versicherte mit Kindern. Versicherte ohne Kinder, die das 23. Lebensjahr vollendet haben, zahlen 2024 monatlich 207,00 Euro. Einen Abschlag zur Pflegeversicherung in Höhe von 0,25 Prozent gibt es ab dem zweiten Kind unter 25 Jahren.
Ohne Anspruch auf Krankengeld
- Der Krankenversicherungsbeitrag beträgt seit 1. Januar 2024 monatlich 837,83 Euro.
- Der Beitrag zur Pflegeversicherung beträgt 2024 monatlich 175,95 Euro für Versicherte mit Kindern. Versicherte ohne Kinder, die das 23. Lebensjahr vollendet haben, zahlen 2024 monatlich 207,00 Euro. Einen Abschlag zur Pflegeversicherung in Höhe von 0,25 Prozent gibt es ab dem zweiten Kind unter 25 Jahren.
Beiträge in der Pflegeversicherung
Kinderlos | 1 Kind | 2 Kinder | 3 Kinder | 4 Kinder | 5 Kinder und mehr | |
---|---|---|---|---|---|---|
Beitragssatz | 4 % | 3,4 % | 3,15 % | 2,9 % | 2,65 % | 2,4 % |
Bemessungsgrundlage (5.175,00 €) | 207,00 € | 175,95 € | 163,01 € | 150,08 € | 137,14 € | 124,20 € |
Gibt es einen Beitragszuschuss für freiwillig krankenversicherte Beschäftigte?
Freiwillig krankenversicherte Beschäftigte erhalten von ihrem Arbeitgeber einen Beitragszuschuss. Für Mitglieder der Barmer, die einen Krankengeldanspruch haben, beträgt dieser monatlich 434,45 Euro. Besteht kein Anspruch auf Krankengeld, beträgt der Zuschuss monatlich 418,92 Euro.
Gibt es einen Beitragszuschuss für privat Krankenversicherte?
Privat Krankenversicherte erhalten von ihrem Arbeitgeber einen Beitragszuschuss.
Ab 1. Januar 2024 beträgt der Beitragszuschuss:
- 421,77 Euro mit Krankengeldanspruch
- 406,24 Euro Vorruhestandsgeldbezieher und Arbeitnehmer, die bei einer GKV-Mitgliedschaft keinen Anspruch auf Krankengeld hätten - z. B. Altersrentner; bei privat Krankenversicherten jedoch höchstens die Hälfte tatsächlichen Kosten.
Wie hoch sind die Beiträge für hauptberuflich Selbstständige?
Ohne Krankengeldanspruch
- Der Krankenversicherungsbeitrag beträgt seit 1. Januar 2024 monatlich 837,83 Euro.
- Versicherte mit Kindern zahlen monatlich einen Beitrag zur Pflegeversicherung von 175,95 Euro. Versicherte ohne Kinder, die das 23. Lebensjahr vollendet haben, 207,00 Euro.
- Der Gesamtbeitrag für Versicherte mit Kindern beträgt seit 1. Januar 2024 monatlich 1.013,78 Euro. Versicherte ohne Kinder, die das 23. Lebensjahr vollendet haben, zahlen seit 1. Januar 2024 monatlich 1.044,83 Euro.
Mit gesetzlichem Krankengeldanspruch
- Der Krankenversicherungsbeitrag beträgt seit 1. Januar 2024 monatlich 868,88 Euro.
- Der Beitrag zur Pflegeversicherung beträgt seit 1. Januar 2024 monatlich 175,95 Euro für Versicherte mit Kindern. Versicherte ohne Kinder, die das 23. Lebensjahr vollendet haben, zahlen 2024 monatlich 207,00 Euro.
- Der Gesamtbeitrag beträgt monatlich 1.044,83 Euro für Versicherte mit Kindern. Versicherte ohne Kinder, die das 23. Lebensjahr vollendet haben, zahlen ab 1. Januar 2024 monatlich 1.075,88 Euro.
Hauptberuflich Selbstständige, deren Einnahmen unter der Beitragsbemessungsgrenze für die Krankenversicherung liegen, können auf Antrag zu geringeren Beiträgen versichert werden. Wir beraten Sie gerne.
Wie hoch sind die Beiträge für die Renten- und Arbeitslosenversicherung?
- Rentenversicherung 2024: 18,6 Prozent
- Arbeitslosenversicherung 2024: 2,6 Prozent
Wie hoch sind die Beiträge im Übergangsbereich?
Bei Beschäftigten mit einem regelmäßigen monatlichen Arbeitseinkommen von 538,01 Euro bis 2.000,00 Euro tragen Arbeitnehmer nur einen reduzierten Beitragsanteil.
Wie hoch sind die Umlage- und Erstattungssätze?
Für einen geringen Umlagebeitragssatz (siehe unten) können Unternehmen, die am Ausgleichsverfahren bei Arbeitsunfähigkeit (U1) teilnehmen, die Höhe ihrer finanzielle Belastung bei Erkrankung ihrer Mitarbeiter steuern und absichern. Der Umlagesatz für Aufwendungen bei Mutterschaft (U2) beträgt 0,39 Prozent.
Umlage- und Erstattungssätze
Umlageverfahren | Erstattungssatz in Prozent | Umlagebeitragssatz in Prozent |
---|---|---|
U1 | 50 | 1,9 |
U1 | (Regelsatz) 65 | 2,5 |
U1 | 80 | 4,0 |
U2 | 100 | 0,39 |
Umlagesatz für die Insolvenzgeldumlage
Damit Arbeitnehmer im Fall einer Insolvenz ihrer Firma abgesichert sind, entrichten Arbeitgeber die so genannte Insolvenzgeldumlage. Den Umlagesatz für die Insolvenzgeldumlage legt das Bundesarbeitsministerium bundeseinheitlich fest.
Die Umlage zur Insolvenzgeldversicherung beträgt ab 01.01.2024 0,06 Prozent.