- Rechengrößen für 2025
- Beitragsbemessungsgrenzen 2025
- Versicherungspflichtgrenzen 2025
- Bezugsgrößen 2025
- Geringfügigkeitsgrenzen 2025
- Rechengrößen für 2024 und 2025
- Krankenversicherungspflichtgrenze
- Faktor F für den Übergangsbereich
- Versicherungsfreiheit geringfügiger Beschäftigungen
- Grenze für Geringverdiener
- Wann werden welche Beiträge fällig?
Welche Bezugsgrößen gelten in der Sozialversicherung? Ab welchem Einkommen sind Beschäftigte versicherungspflichtig? Und wie lauten die Beitragsbemessungsgrenzen? Hier finden Sie einen Überblick zu den aktuellen Rechengrößen und Grenzwerten.
Jedes Jahr werden die Rechengrößen und Bezugswerte in der Sozialversicherung von der Bundesregierung neu festgelegt. Die Anpassung geschieht im Verhältnis zu den Bruttolohn- und Bruttogehaltssummen der Arbeitnehmer vom Vorjahr. Die wichtigsten Änderungen haben wir hier für Sie zusammengefasst.
Hinweis: Durch den Wegfall der Rechtskreistrennung gelten ab 2025 in Ost und West dieselben Rechengrößen in der Sozialversicherung.
Rechengrößen für 2025
Hier finden Sie die Rechengrößen und Beitragsbemessungsgrenzen, die im aktuellen Jahr gelten.
Beitragsbemessungsgrenzen 2025
Monat | Jahr | |
---|---|---|
Kranken- und Pflegeversicherung | 5.512,50 € | 66.150 € |
Renten- und Arbeitslosenversicherung | 8.050 € | 96.600 € |
Knappschaftliche Rentenversicherung (West) | 9.900 € | 118.800 € |
Versicherungspflichtgrenzen 2025
Monat | Jahr | |
---|---|---|
Kranken- und Pflegeversicherung | 6.150 € | 73.800 € |
Bezugsgrößen 2025
Monat | Jahr | |
---|---|---|
Bezugsgrößen | 3.745 € | 44.940 € |
Geringfügigkeitsgrenzen 2025
Tag | Monat | |
---|---|---|
Geringverdienergrenze in der Ausbildung | 10,83 € | 325 € |
Geringfügig entlohnte Beschäftigung (Minijob) | - | 556 € |
Geringfügig entlohnte Beschäftigung im Übergangsbereich (Midijob) | - | 2.000 € |
Rechengrößen für 2024 und 2025
Sie suchen die Rechengrößen aus dem vergangenen Jahr? Hier finden Sie die Eckwerte 2024 und die aktuellen Eckwerte 2025. Einen übersichtlichen Vergleich finden Sie zusätzlich auf der Seite Änderungen zum Jahreswechsel.
Krankenversicherungspflichtgrenze
Die Jahresarbeitsentgeltgrenze für das Jahr 2025 in der Krankenversicherung beträgt 73.800 Euro.
Arbeitnehmer sind krankenversicherungsfrei, wenn das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt und bei vorausschauender Betrachtung auch die ab dem folgenden Kalenderjahr an geltende Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt.
Für Arbeitnehmer, die am 31. Dezember 2002 wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei und privat krankenversichert (Vollversicherung) waren, gilt im Jahr 2025 eine Krankenversicherungspflichtgrenze von 66.150 Euro.
Faktor F für den Übergangsbereich
Bei Beschäftigten mit einem regelmäßigen monatlichen Arbeitsentgelt von 538,01 Euro bis 2.000 Euro tragen Arbeitnehmer nur einen reduzierten Beitragsanteil. Wie hoch dieser liegt, können Sie ganz bequem mit unseren Sozialversicherungsrechner ausrechnen.
Versicherungsfreiheit geringfügiger Beschäftigungen
Ab 1. Januar 2025 beträgt die Geringfügigkeitsgrenze 556 Euro monatlich und richtet sich nach dem aktuell gültigen Mindestlohn von 12,82 Euro.
Grenze für Geringverdiener
Bis zu einer Ausbildungsvergütung von 325 Euro monatlich trägt der Arbeitgeber für im Rahmen der betrieblichen Ausbildung Beschäftigte die Beiträge alleine.
Wann werden welche Beiträge fällig?
Welcher Stichtag gilt für die Übermittlung bzw. das Vorliegen des Beitragsnachweises? Hier gelangen Sie zu den aktuellen Fälligkeitsterminen.