Junge Menschen
erfolgreich ausbilden

Beschäftigung von Azubis: Was Ausbildungsbetriebe wissen sollten

Mit der Ausbildung von jungen Menschen in Ihrem Unternehmen beugen Sie aktiv dem Fachkräftemangel vor und haben die Chance, qualifizierte Fachkräfte nach der Ausbildungszeit zu übernehmen. Allerdings müssen Ausbildungsbetriebe besondere Vorschriften einhalten, die über die Regelungen für Arbeitnehmende hinausgehen.

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  • Mit welchen Herausforderungen sehen sich Auszubildende in ihrer Ausbildung konfrontiert?
  • Was können Sie von Beginn an tun, um Ausbildungsabbrüchen vorzubeugen?
  • Wie kann die Barmer helfen, Stress und mentale Belastung in der Ausbildung zu reduzieren?

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Ein Gruppe junger Auszubildender an einem Tisch

Die wichtigsten Regeln für die Ausbildung kennen

Einstellung von Auszubildenden

Was muss der Ausbildungsvertrag beinhalten? Wie gelingt die Einstellung? Wie sind die Arbeitszeiten geregelt? 

Sozialversicherung bei Auszubildenden

Wann sind  Azubis sozialversicherungspflichtig? Wie werden die Sozialversicherungsbeiträge in der Ausbildung berechnet? 

Rechte und Pflichten in der Ausbildung

Welche Rechten und Pflichten haben Azubis und Ausbildungsbetriebe? Was ist mit dem Ausbildungszeugnis? 

Kündigung von Auszubildenden

Arbeitgeber als auch Azubis können ein Ausbildungsverhältnis kündigen. Welche Vorgaben gilt es zu beachten? 

Wichtige Tools & Formulare für Arbeitgeber

Seminare & Workshops für eine erfolgreiche Ausbildung

Häufige Fragen zur Beschäftigung von Auszubildenden

Um einen Auszubildenden oder eine Auszubildende einstellen zu können, müssen Arbeitgeber nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) einige Voraussetzungen erfüllen. 

Zum einen muss die Ausstattung stimmen – organisatorisch, technisch und fachlich. Zum anderen benötigt das Unternehmen eine Berechtigung. Das heißt: Mindestens eine Person im Unternehmen muss eine Eignungsprüfung im Ausbildungsberuf nachweisen. Erst dann dürfen Auszubildende eingestellt werden. Die Industrie- und Handelskammern überprüfen, ob Unternehmen diese Voraussetzungen erfüllen. 

Hier finden Sie zusammengefasst, welche Pflichten Arbeitgeber und Auszubildende haben. 

Es gibt erhebliche Unterschiede zwischen einem Ausbildungsverhältnis und dem Arbeitsverhältnis:

  • Bei einem Ausbildungsverhältnis steht die Berufsausbildung im Vordergrund. Machen Auszubildende Fehler, können Azubis nicht ohne Weiteres abgemahnt oder gekündigt werden.
  • Das Ausbildungsverhältnis beginnt mit der Probezeit. Sie muss mindestens 1 Monat und darf höchstens 4 Monate betragen – auch das ist im Arbeitsrecht anders geregelt.
  • Ausbildungsverhältnisse sind befristet und enden mit dem Ablauf der Ausbildungszeit. Das ist im Regelfall das Bestehen der Abschlussprüfung und die Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss.
  • Während der Probezeit können beide Seiten das Ausbildungsverhältnis fristlos und ohne Angabe eines Grundes schriftlich kündigen. Nach der Probezeit gelten neben den allgemeinen arbeitsrechtlichen Vorschriften besonders strenge Voraussetzungen für die Kündigung von Auszubildenden. Hier erfahren Sie mehr zur vorzeitigen Beendigung des Ausbildungsverhältnisses.
  • Auszubildende haben einen Anspruch auf eine angemessene Vergütung. Sie ist nach dem Lebensalter bemessen, sodass sie mit fortschreitender Berufsausbildung mindestens jährlich ansteigt. 

Ja, mit Beginn ihrer entlohnten Ausbildung sind Azubis nicht weiter familienversichert und werden sozialversicherungspflichtig. Sie müssen deshalb eine eigene gesetzliche Krankenversicherung abschließen. Bis zu zwei Wochen nach Ausbildungsbeginn können Berufsstartende die Krankenkasse frei wählen.

Wie bei Arbeitnehmenden tragen Arbeitgeber und Auszubildende die Beiträge zur Sozialversicherung je zur Hälfte. Lediglich den Beitragszuschlag zur Pflegeversicherung für Kinderlose ab dem 23. Lebensjahr tragen die Azubis gegebenenfalls allein.  

Betriebe, die qualifizierte Fachkräfte selbst ausbilden, haben einen Wettbewerbsvorteil. Diese 3 Tipps helfen Ihnen, neue Azubis anzusprechen und zu gewinnen:

  • Wenn Sie eine unternehmenseigene Website haben, können Sie dort über einen gesonderten Karriere-Bereich Nachwuchskräfte gezielt ansprechen, sich als attraktives Unternehmen präsentieren und positive Erfahrungen aktueller Auszubildenden darstellen. Außerdem können Sie einen Leitfaden zur Bewerbung sowie Hinweise zu Ihren Anforderungen platzieren.
  • Schreiben Sie einen Ausbildungsplatz aus: Anstatt in teure Zeitungsanzeigen zu investieren, suchen Sie relevante Online-Jobbörsen in Ihrer Branche. Auch auf den unternehmenseigenen Social-Media-Kanälen kann sich eine Ausschreibung lohnen.
  • Bieten Sie Schülerpraktika und Ferienjobs an. Davon profitieren beide Seiten: Lernende können sich bei Ihnen beweisen und selbst prüfen, ob der gewählte Beruf den Vorstellungen entspricht. Gleichzeitig können Sie die Eignung beurteilen und ggf. gleich ein Ausbildungsangebot machen. 

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