Mit der Ausbildung von jungen Menschen in Ihrem Unternehmen beugen Sie aktiv dem Fachkräftemangel vor und haben die Chance, qualifizierte Fachkräfte nach der Ausbildungszeit zu übernehmen. Allerdings müssen Ausbildungsbetriebe besondere Vorschriften einhalten, die über die Regelungen für Arbeitnehmende hinausgehen.
Um einen Auszubildenden oder eine Auszubildende einstellen zu können, müssen Arbeitgeber nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) einige Voraussetzungen erfüllen.
Zum einen muss die Ausstattung stimmen – organisatorisch, technisch und fachlich. Zum anderen benötigt das Unternehmen eine Berechtigung. Das heißt: Mindestens eine Person im Unternehmen muss eine Eignungsprüfung im Ausbildungsberuf nachweisen. Erst dann dürfen Auszubildende eingestellt werden. Die Industrie- und Handelskammern überprüfen, ob Unternehmen diese Voraussetzungen erfüllen.
Hier finden Sie zusammengefasst, welche Pflichten Arbeitgeber und Auszubildende haben.
Es gibt erhebliche Unterschiede zwischen einem Ausbildungsverhältnis und dem Arbeitsverhältnis:
Ja, mit Beginn ihrer entlohnten Ausbildung sind Azubis nicht weiter familienversichert und werden sozialversicherungspflichtig. Sie müssen deshalb eine eigene gesetzliche Krankenversicherung abschließen. Bis zu zwei Wochen nach Ausbildungsbeginn können Berufsstartende die Krankenkasse frei wählen.
Wie bei Arbeitnehmenden tragen Arbeitgeber und Auszubildende die Beiträge zur Sozialversicherung je zur Hälfte. Lediglich den Beitragszuschlag zur Pflegeversicherung für Kinderlose ab dem 23. Lebensjahr tragen die Azubis gegebenenfalls allein.
Betriebe, die qualifizierte Fachkräfte selbst ausbilden, haben einen Wettbewerbsvorteil. Diese 3 Tipps helfen Ihnen, neue Azubis anzusprechen und zu gewinnen: