Durch ihre langjährige Berufserfahrung und Expertise stellen ältere Arbeitnehmende einen Gewinn für jedes Unternehmen dar. Auch für Rentenbeziehende kann es attraktiv sein, weiterzuarbeiten. Welche Rentenarten es gibt, welche sozialversicherungsrechtliche Besonderheiten zu beachten sind und wie Sie mit der betrieblichen Altersvorsorge Arbeitnehmenden eine effektive Möglichkeit bieten, über ihre Berufsjahre hinweg für ihren Ruhestand vorzusorgen, erfahren Sie hier.
Ja, es ist in Deutschland gemäß dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) unzulässig, Arbeitnehmende aufgrund ihres Alters zu benachteiligen oder zu kündigen. Zusätzlich hat das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) Gültigkeit, unabhängig vom Alter der Beschäftigten.
Die gesetzliche Kündigungsfrist für volljährige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beträgt vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Für die Unternehmensseite verlängern sich diese Kündigungsfristen auf:
Nein, für volljährige Arbeitnehmende besteht kein generell erhöhter gesetzlicher Urlaubsanspruch nur aufgrund ihres Alters. Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) setzt die Mindesturlaubstage nach den wöchentlichen Arbeitstagen fest.
Jedoch ist eine individuelle Urlaubsstaffelung nach Alter möglich, wenn dies arbeitsvertraglich vom Arbeitgeber festgelegt wurde. Sollten sich ältere Arbeitnehmende beispielsweise an einem belastenden Arbeitsplatz (z. B. durch Lärm) befinden, könnten sie als Ausgleich vom Arbeitgeber mehr Urlaubsanspruch erhalten.