Die Barmer Krankenkasse bietet Ihnen als Arbeitgeber eine attraktive Umlageversicherung. Wenn in Ihrem Betrieb Lohnausfallkosten anfallen, erstatten wir Ihnen im Zuge des Umlageverfahrens die Aufwendungen bei Krankheit (U1) und Mutterschaft (U2). Hier finden Sie alle Informationen zu den unterschiedlichen Umlageverfahren und unseren aktuellen Umlagesätzen.
Umlage- und Erstattungssätze ab 1. Januar 2024:
Umlageverfahren | Erstattungssatz | Umlagesatz |
---|---|---|
U1 (Krankheit) | 65 % (allgemein) | 2,50 % |
50 % (ermäßigt) | 1,90 % | |
80 % (erhöht) | 4,00 % | |
U2 (Mutterschaft) | 100 % | 0,39 % |
Beim U1-Verfahren können Sie zwischen drei Erstattungssätzen wählen. Beim U2-Verfahren werden Ihre Aufwendungen komplett ersetzt. Hier finden Sie unsere Erstattungsätze im Überblick.
Wie unterscheiden sich die einzelnen Umlageverfahren? Und wie funktioniert die Beantragung einer Erstattung? Hier finden Sie alles, was Sie zur Lohnfortzahlungsversicherung wissen müssen.
Welcher Erstattungssatz ist der richtige für Ihr Unternehmen? Mit unserem Sozialversicherungsrechner können Sie ganz einfach ausrechnen, wie hoch Ihre jeweiligen Umlagebeiträge sind.
Mit unserem Antragsformular können Sie festlegen, welchen Erstattungssatz Sie für das laufende Jahr wählen. Liegen die Voraussetzungen für die Teilnahme Ihres Betriebes vor, zahlen Sie die entsprechenden Umlagebeiträge an die Barmer.
Bitte übermitteln Sie Ihre Erstattungsanträge nach dem AAG nur noch maschinell per gesicherter und verschlüsselter Datenübertragung aus systemgeprüften Programmen oder systemunterstützten Ausfüllhilfen (z. B. sv.net). Den Erstattungsbetrag können Sie sich je nach Wunsch mit der nächsten Beitragszahlung verrechnen oder direkt erstatten lassen. Verrechnungen können berücksichtigt werden, wenn über den Antrag entschieden ist. Für Privatversicherte sind bei Entgeltfortzahlung sowie Zahlung von Arbeitsentgelt für Beschäftigungsverbote bei Mutterschaft den Anträgen entsprechende Nachweise beizufügen
Die Barmer bittet ihre Firmenpartner, wenn sie die Erfassungsmaske für den Erstattungsantrag aufrufen, im Eingabefeld "Verwendungszweck" keine personenbezogenen Daten einzugeben, weil diese unter das Sozialgeheimnis fallen. Dies sind beispielsweise Name, Vorname, Geburtsdatum, Rentenversicherungsnummer oder Personalnummer. Dagegen sind neutrale Angaben, z. B. ein Aktenzeichen, möglich. Wird das Eingabefeld freigelassen, gibt die Barmer automatisch den Erstattungszeitraum an.
Gut zu wissen: Zuständig für das Ausgleichsverfahren ist jeweils die Krankenkasse, bei der die Mitgliedschaft besteht. Bei Privatversicherten die Kasse, an die die Renten- bzw. Arbeitslosenversicherungsbeiträge abgeführt werden. Für geringfügig Beschäftigte führt die Minijob-Zentrale der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See das Verfahren durch. Es gelten die vom GKV-Spitzenverband festgelegten Grundsätze für den Datenaustausch.
Haben Sie noch Fragen zur Umlageversicherung? Weitere Antworten finden Sie in unseren FAQ. Darüber hinaus sind wir immer persönlich für Ihre Anliegen da.