Arbeitsverhältnis und Verdienstgrenzen
bei Minijobs

Geringfügige Beschäftigungen und Minijobs: Diese Regeln gelten

Kellnern, an der Kasse jobben, Kinder betreuen: Rund sechs Millionen Menschen in Deutschland gehen einer geringfügigen Beschäftigung nach – entweder neben einer Hauptbeschäftigung oder als Teilzeitjob. 

Für Minijobs und Midijobs gelten für Arbeitgeber und Arbeitnehmende spezielle Regelungen. Die Unterschiede beziehen sich auf die Sozialversicherungsabgaben, das Meldeverfahren sowie die Besteuerung. Erfahren Sie im Barmer Firmenportal, was Sie als Arbeitgeber beachten müssen, wenn Sie Aushilfskräfte auf Minijob-Basis einstellen.

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  • Wie sind Lernende, Studierende oder andere Aushilfen sozialversicherungsrechtlich zu beurteilen?
  • Welche Aspekte müssen bei der Einstufung beachtet werden?
  • Welche Abgrenzungs- und Beurteilungskriterien gibt es?

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Gruppe mit jungen Menschen in einem modernen Büro

Geringfügige Beschäftigung, Minijob und Midijob im Überblick

Minijobs

Das gilt bei Minijobs

Was ist ein Minijob? Welche Abgaben fallen für Renten- und Krankenversicherung an? 

Mindestlohn: Höhe & Ausnahmen

Wie hoch ist aktuell der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland und welche Ausnahmen gibt es? 

Kurzfristige Minijobs

Was sind kurzfristige Minijobs und welche Voraussetzungen gelten für diese? 

Minijobs anmelden

Wie läuft die Anmeldung eines Minijobs ab? Welche Meldepflichten gibt es? 

Steuerregelungen

Welche Steuern müssen Sie als Arbeitgeber für geringfügig Beschäftigte zahlen? Welche Regelungen sind hierbei zu beachten? 

Minijobs im Privathaushalt

Welche Voraussetzungen gelten, wenn man als Privatperson einen Minijob vergeben möchte? Welche Vorteile haben Minijobs im Privathaushalt? 

Minijobs für Studierende

Sie benötigen eine flexible Aushilfskraft, die zu Stoßzeiten aushilft? Wann es sich lohnt, Studierende als Minijobber einzustellen. 

Kurzfristige Minijobs für Studierende

Mit einer Beschäftigung von Studierenden über einen begrenzten Zeitraum können Sie personelle Engpässe überbrücken. 

Midijobs

Das gilt bei Midijobs

Was ist ein Midijob und welche Voraussetzungen gelten dafür? Welche Abgaben sind im Übergangsbereich zu leisten? 

Midijobs für Studierende

Sie wollen Studierende auf Midijob-Basis einstellen? Hier erhalten Sie Informationen zu Versicherung und Steuerregelungen. 

Wichtige Tools & Formulare für Arbeitgeber

Häufige Fragen zur geringfügigen Beschäftigung, Minijob und Midijob

Ein Minijob gilt als sogenannte geringfügige Beschäftigung. Geringfügig bedeutet, dass es eine bestimmte Verdienstgrenze (Minijobs) oder bestimmte Zeitgrenzen (Kurzfristige Minijobs) gibt. Neben den Minijobs gibt es auch die Midijobs. Als Midijob bezeichnet man eine Beschäftigung im Einkommensbereich von 538,01 und 2000,00 Euro monatlich.

Als Arbeitgeber in Deutschland müssen Sie vor Aufnahme der Beschäftigung feststellen, welches Recht für Ihre ausländischen Beschäftigten gilt:

  • Gilt das deutsche Recht, können Sie für die versicherungsrechtliche Beurteilung der Beschäftigung die Minijob-Regelungen anwenden.
  • Gilt das deutsche Recht nicht, müssen Sie die Regelungen des jeweiligen ausländischen Staates beachten.


Darüber hinaus müssen Sie ebenfalls vor Aufnahme der Beschäftigung prüfen, ob die Person eine Arbeitserlaubnis hat.

Minijobbende stehen arbeitsrechtlich in einem Arbeitsverhältnis wie andere Arbeitnehmende auch. Das bedeutet, dass sie auch im Krankheitsfall Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts bis zu sechs Wochen durch den Arbeitgeber haben.

Nach Ablauf der sechs Wochen müssen Sie als Arbeitgeber keinen weiteren Lohn zahlen. Doch während Vollbeschäftigte danach Krankengeld erhalten, haben Minijobbende keinen Anspruch auf Krankengeld, da ein Minijob kein krankenversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis ist.

Nein. Sofern neben einer sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung mehrere geringfügig entlohnte Beschäftigungen ausgeübt werden, bleibt die erste geringfügig entlohnte Beschäftigung versicherungsfrei. Weitere geringfügig entlohnte Beschäftigungen werden – mit Ausnahme in der Arbeitslosenversicherung – mit der Hauptbeschäftigung zusammengerechnet.

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