Arbeitsrecht

Mindestlohn: Höhe und Ausnahmen

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Was ist der gesetzliche Mindestlohn?

Gemäß MiLoG gilt seit 2015 in Deutschland ein branchenübergreifender Mindestlohn.

Wie hoch ist der Mindestlohn in Deutschland?

Im Zeitraum von 01.10.2022 bis 31.12.2023 lag der Mindestlohn bei 12 Euro je Arbeitsstunde.* Für 2024 empfiehlt die Kommission einen Mindestlohn von 12,41 Euro pro Arbeitsstunde. Für 2025 soll der Mindestlohn bei 12,82 Euro liegen. Diese Werte wurden per Rechtsverordnung bestätigt.

Entwicklung des Mindestlohns

bis 31.12.2019202001.01.2021 - 30.6.202101.07.2021 - 31.12.202101.01.2022 - 30.06.202201.07.2022 - 30.09.20221.10.2022 - 31.12.202320242025
9,19 Euro9,35 Euro9,50 Euro9,60 Euro9,82 Euro10,45 Euro12,00 Euro12,41 Euro12,82 Euro

* Für Auszubildende gilt seit 2021 eine Mindestausbildungsvergütung (vgl. § 17 BBiG).

Mindestlohn für Auszubildende

Ab dem 1. Januar 2024 beträgt die Mindestausbildungsvergütung im ersten Ausbildungsjahr 649 Euro. Im zweiten Ausbildungsjahr soll die Mindestausbildungsvergütung die des ersten Ausbildungsjahres um 18 % übersteigen (766 Euro), im dritten um 35 % (876 Euro), im vierten um 40 % (909 Euro).

Hinweis: Tarifverträge können niedrigere Vergütungen vorsehen.

Mindestlohn: Diese Ausnahmen gibt es

Ausnahmen vom Mindestlohn sind nur in sehr engen Grenzen vorgesehen. Er gilt nicht für:

  • Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten ihrer Beschäftigung, um den besonderen Eingliederungsschwierigkeiten dieses Personenkreises Rechnung zu tragen,
  • Auszubildende* und ehrenamtlich Tätige,
  • Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung. So werden Fehlanreize bei jungen Menschen vermieden, sich gegen eine Ausbildung zu entschließen,
  • Praktikanten, die ein Pflichtpraktikum nach Schul-, Ausbildungs- oder Studienordnung leisten,
  • Praktikanten, die ein Orientierungs-Praktikum von bis zu drei Monaten vor Berufsausbildung oder Studium absolvieren,
  • Praktikanten, die ein Praktikum von bis zu drei Monaten begleitend zu einer Berufs- oder Hochschulausbildung leisten.

Hinweis: Alle wichtigen Informationen zu Studentenpraktika.

Wann wird der Mindestlohn angepasst?

Die Anpassung auf einen Bruttostundenlohn von 12 Euro 2022 wurde einmalig per Gesetz durchgeführt. Diese Anpassung, die bereits durch den Koalitionsvertrag vorgegeben war, wurde durch das "Gesetz zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung" umgesetzt.

Davor und seither berät über künftige Anpassungen der Höhe des Mindestlohns die Mindestlohnkommission. Diese überprüft alle zwei Jahre, ob der Mindestlohn noch angemessen ist, und gibt per Beschluss eine Empfehlung an die Bundesregierung ab. Diese folgt der Empfehlung und beschließt die Erhöhung per Rechtsverordnung oder lehnt diese ab und ändert den Mindestlohn nicht.

In diesem Jahr hat die Mindestlohnkommission wieder eine Empfehlung für 2024 und 2025 abgegeben. Die Mindestlohnkommission besteht aus einer/einem Vorsitzenden, sechs stimmberechtigten ständigen Mitgliedern aus dem Kreis der Sozialpartner (Spitzenverbände der Arbeitgeber und Arbeitnehmer) und zwei beratenden Mitgliedern aus der Wissenschaft ohne Stimmrecht. Die Kommission ist nur dann beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte ihrer stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist. Die Mitglieder werden durch zwei Wissenschaftler ergänzt, die nur beraten dürfen und kein Stimmrecht haben. Die Kommission ist jeweils fünf Jahre im Amt. Sie tagt mindestens dreimal jährlich und protokolliert ihre Ergebnisse.

Wie wird die Einhaltung des Mindestlohns geprüft?

Ob sich alle Arbeitgeber an den Mindestlohn halten, wird durch den Zoll überprüft, der dies bislang schon auf der Basis des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes durchführte. Verstöße können mit einer Geldbuße von bis zu 500.000 Euro geahndet werden (§ 21 MiLoG). Für Unternehmen bzw. Entleiher aus dem Ausland gelten besondere Meldepflichten zur zuständigen Behörde der Zollverwaltung.

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