Besonderer Schutz
in einer besonderen Zeit

Mutterschutz & Elternzeit: Das ist für Arbeitgeber wichtig

Während Schwangerschaft und Elternzeit genießen Mitarbeitende einen besonderen Schutz. Für Sie als Arbeitgeber ist es wichtig, die gesetzlichen Bestimmungen zu kennen und Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in dieser Phase die bestmögliche Unterstützung zu bieten. Dies fördert das Wohlbefinden und stärkt die langfristige Bindung ans Unternehmen.

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  • Was müssen Sie als Arbeitgeber beachten, wenn eine Mitarbeiterin Ihnen mitteilt, dass sie schwanger ist?
  • Welche Schutzfristen gelten für werdende Mütter und wie ist die Zahlung von Mutterschaftsgeld geregelt?
  • Wie sind Ihre Beschäftigten während der Elternzeit versichert und welche Auswirkungen hat Teilzeitarbeit?
  • Welche Möglichkeiten haben Sie, Mitarbeitende in dieser besonderen Zeit an Ihr Unternehmen zu binden?

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Eine schwangere Frau im Büro bei einer Teambesprechung

Die wichtigsten gesetzlichen Regelungen zu Mutterschutz & Elternzeit

Vor der Geburt

Mutterschutz

Was ist der Mutterschutz? Welche Aspekte sind im Mutterschutzgesetz geregelt und was müssen Sie als Arbeitgeber beachten? 

Beschäftigungsverbote

Welche Arten von Beschäftigungsverboten gibt es? 

Mutterschaftsgeld

Wie hoch ist das Mutterschaftsgeld? Wie lange besteht ein Anspruch? 

Zuschuss zum Mutterschaftsgeld

Wie lange und in welche Höhe wird Arbeitgebern ein Zuschuss zum Mutterschaftsgeld gezahlt? 

Arztbesuche

Sind Arztbesuche während der Arbeitszeit erlaubt? Besteht ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung? 

Umlageverfahren U2

Was ist das Umlageverfahren U2? Was beinhaltet das Umlageverfahren? Wer hat im Rahmen von U2 Erstattungsanspruch? 

Nach der Geburt

Elternzeit

Wer hat Anspruch auf Elternzeit und wie muss diese beantragt werden? Wie lange darf man in Elternzeit gehen? 

Elterngeld

Wer hat Anspruch auf Elterngeld? Wie lange und in welcher Höhe wird Elterngeld gezahlt? Was ist das ElterngeldPlus? 

Nach Rückkehr aus der Elternzeit

Kinderfreibetrag

Was ist der steuerliche Kinderfreibetrag? Wie hoch ist der Kinderfreibetrag und wer hat Anspruch darauf? 

Kindergeld

Wieviel Kindergeld wird gezahlt und wer zahlt das Kindergeld? 

Kinderkrankengeld

In welcher Höhe und wie lange wird Kinderkrankengeld gezahlt? 

Kinderbetreuungskosten

Welche Möglichkeiten haben Arbeitgeber, sich an Kinderbetreuungskosten zu beteiligen? Welche Vorteile hat dies für Arbeitgeber? 

Entschädigungsanspruch bei Kinderbetreuung

Was fällt unter den Entschädigungsanspruch bei Kinderbetreuung? Wie hoch ist die Entschädigung? 

Wichtige Tools & Formulare für Arbeitgeber

Häufige Fragen zu Mutterschutz und Elternzeit

Der gesetzliche Mutterschutz soll werdende Mütter und ihr Kind vor Gefahren und Gesundheitsschäden am Arbeitsplatz, vor finanziellen Einbußen sowie vor dem Verlust des Arbeitsplatzes während der Schwangerschaft sowie einige Zeit nach der Geburt beschützen. Hierzu werden vom Arbeitgeber bestimmte Maßnahmen zur Unterstützung verlangt. Diese sind im Mutterschutzgesetz (MuSchG) festgehalten.

Das Mutterschutzgesetz gilt für alle Menschen, die schwanger sind, ein Kind geboren haben oder stillen. Der Einfachheit halber wird hier der Begriff „Frau“ oder „Mutter“ verwendet. Es betrifft Frauen in allen Arten von Beschäftigungsverhältnissen, also z. B. auch Auszubildende oder Aushilfen. Das Mutterschutzgesetz gilt ab dem ersten Arbeitstag.

Im Mutterschutzgesetz sind unter anderem folgende Punkte geregelt:

Mutterschutzfristen: Die Mutterschutzfrist beginnt sechs Wochen vor der Entbindung und endet acht Wochen nach der Entbindung. Während dieser Zeit darf der Arbeitgeber die Arbeitnehmerin nicht beschäftigen. 

Beschäftigungsverbote: Außerhalb der Schutzfristen bestehen Beschäftigungsbeschränkungen (sogenannte Beschäftigungsverbote) für bestimmte Tätigkeiten. Beispiele sind die Arbeit mit gesundheitsgefährdenden Stoffen sowie Akkord-, Fließband-, Mehr- oder Nachtarbeit. Beschäftigungsverbote können auch aufgrund eines ärztlichen Attests bestehen. 

Mutterschaftsleistungen: Um mutterschutzbedingte Einkommenseinbußen zu vermeiden, haben (angehende) Mütter verschiedene Entgelt- und Entgeltersatzansprüche. Diese umfassen:

  • bezahlte Zeiten für Vorsorgeuntersuchungen und nach der Geburt zum Stillen,
  • Zahlung von Mutterschutzlohn bei Beschäftigungsverbot sowie
  • Entgeltersatz für die Zeit der Schutzfristen vor und nach der Entbindung sowie für den Entbindungstag, z. B. Mutterschaftsgeld und Zuschuss zum Mutterschaftsgeld (sog. Arbeitgeberzuschuss).

Kündigungsschutz: Es besteht Kündigungsverbot vom Beginn der Schwangerschaft bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung. 

Pflichten der Arbeitgeber: Arbeitgeber sind verpflichtet, die zuständigen Aufsichtsbehörden (staatliche Arbeitsschutz- oder Gewerbeaufsichtsämter) über die Schwangerschaft zu informieren. Angehende Mütter während der Schwangerschaft oder stillende Mütter nach der Entbindung sind so zu beschäftigen, dass sie vor Gefährdungen für die Gesundheit ausreichend geschützt sind. Dazu gehört auch die Einhaltung von Höchstarbeitsgrenzen und die Einrichtung des Arbeitsplatzes.

Erfahren Sie mehr zum Thema Gesundheit und Beschäftigungsverbot im Mutterschutz.

Mit Hilfe der Elternzeit sollen Familien Berufstätigkeit und Kinderbetreuung in den ersten Lebensjahren besser miteinander vereinbaren können. Dies ist im Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (BEEG) geregelt. Elternzeit können alle Eltern beanspruchen, die in einem Beschäftigungsverhältnis stehen. Dabei ist die Beschäftigungsart unerheblich. Auch Eltern, die als Minijobber, als Auszubildende oder in Heimarbeit beschäftigt sind, haben Anspruch auf Elternzeit.

Konkret hat jeder Elternteil als Arbeitnehmer gegenüber seinem Arbeitgeber einen Anspruch auf bis zu 36 Monate Elternzeit zur Betreuung seines Kindes innerhalb der ersten drei Lebensjahre. Eltern, deren Kind ab dem 01.07.2015 geboren wurde, können von diesen 36 Monaten Elternzeit bis zu 24 Monate zwischen dem dritten und achten Lebensjahr des Kindes beanspruchen.

Während der Elternzeit ruht das Arbeitsverhältnis lediglich und wird im Anschluss wieder zu gleichen Bedingungen aufgenommen. Ausnahme sind befristete Beschäftigungsverhältnisse, deren Ende innerhalb der Elternzeit liegt.

Arbeitgeber müssen in der Elternzeit kein Arbeitsentgelt zahlen. Aus diesem Grund müssen auch keine Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden. Während der Elternzeit ist die Mutter bzw. der Vater in der Regel beitragsfrei versichert.

Mehr Informationen zum Thema finden Sie auch in unserem Sozialversicherungslexikon: Elternzeit.

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