Das Mutterschutzgesetz gilt für alle Menschen, die schwanger sind, ein Kind geboren haben oder stillen. Der Einfachheit halber wird hier der Begriff „Frau“ oder „Mutter“ verwendet. Es betrifft Frauen in allen Arten von Beschäftigungsverhältnissen, also z. B. auch Auszubildende oder Aushilfen. Das Mutterschutzgesetz gilt ab dem ersten Arbeitstag.
Im Mutterschutzgesetz sind unter anderem folgende Punkte geregelt:
Mutterschutzfristen: Die Mutterschutzfrist beginnt sechs Wochen vor der Entbindung und endet acht Wochen nach der Entbindung. Während dieser Zeit darf der Arbeitgeber die Arbeitnehmerin nicht beschäftigen.
Beschäftigungsverbote: Außerhalb der Schutzfristen bestehen Beschäftigungsbeschränkungen (sogenannte Beschäftigungsverbote) für bestimmte Tätigkeiten. Beispiele sind die Arbeit mit gesundheitsgefährdenden Stoffen sowie Akkord-, Fließband-, Mehr- oder Nachtarbeit. Beschäftigungsverbote können auch aufgrund eines ärztlichen Attests bestehen.
Mutterschaftsleistungen: Um mutterschutzbedingte Einkommenseinbußen zu vermeiden, haben (angehende) Mütter verschiedene Entgelt- und Entgeltersatzansprüche. Diese umfassen:
- bezahlte Zeiten für Vorsorgeuntersuchungen und nach der Geburt zum Stillen,
- Zahlung von Mutterschutzlohn bei Beschäftigungsverbot sowie
- Entgeltersatz für die Zeit der Schutzfristen vor und nach der Entbindung sowie für den Entbindungstag, z. B. Mutterschaftsgeld und Zuschuss zum Mutterschaftsgeld (sog. Arbeitgeberzuschuss).
Kündigungsschutz: Es besteht Kündigungsverbot vom Beginn der Schwangerschaft bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung.
Pflichten der Arbeitgeber: Arbeitgeber sind verpflichtet, die zuständigen Aufsichtsbehörden (staatliche Arbeitsschutz- oder Gewerbeaufsichtsämter) über die Schwangerschaft zu informieren. Angehende Mütter während der Schwangerschaft oder stillende Mütter nach der Entbindung sind so zu beschäftigen, dass sie vor Gefährdungen für die Gesundheit ausreichend geschützt sind. Dazu gehört auch die Einhaltung von Höchstarbeitsgrenzen und die Einrichtung des Arbeitsplatzes.
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