Gemäß § 66 Abs. 1 EStG, § 6 Abs. 1 BKGG haben Eltern Anspruch auf Kindergeld für ihre Kinder, wenn sie im Bundesgebiet wohnen.
Das monatliche Kindergeld im Überblick
2022 | 2023/2024 | |
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für das 1. Kind | 219 Euro | 250 Euro |
für das 2. Kind | 219 Euro | 250 Euro |
für das 3. Kind | 225 Euro | 250 Euro |
für das 4. Kind und jedes weitere Kind | 250 Euro | 250 Euro |
Auszahlung des Kindergeldes
Das Kindergeld wird von der Familienkasse der Arbeitsagenturen ausgezahlt. Eine Einkommensüberprüfung bei volljährigen Kindern unter 25 Jahren für Kindergeld und Kinderfreibeträge findet nicht statt. Eltern bekommen auch dann das volle Kindergeld ausgezahlt, wenn ihr Kind während seiner ersten Berufsausbildung oder seines Erststudiums hinzuverdient.