Sozialversicherung von A-Z

Lexikon für Steuerrecht, Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht

Was gilt aktuell in der Sozialversicherung? Das Barmer-Lexikon für Firmenkunden bietet Daten, Zahlen und Fakten rund um die Themen Steuerrecht, Personalrecht und Sozialrecht. Unser Nachschlagewerk liefert Ihnen kurze, prägnante Erklärungen und Definitionen. Zudem finden Sie zahlreiche Tipps für die betriebliche Praxis von A wie Arbeitsschutz bis Z wie Zeitarbeit.

Index für Buchstabe "A"

Abfindung

Abfindungen können anlässlich der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes gezahlt werden, etwa bei unwirksamen Kündigungen, Aufhebungsverträgen, Sozialplänen oder Auflösungsurteilen. 

Abführung der Lohnsteuer

Der Arbeitgeber muss die Lohnsteuer, die er im Laufe eines Kalendermonats vom Bruttoarbeitslohn einbehalten hat, bis zum 10. nach Ablauf des Anmeldungszeitraums an das Betriebsstättenfinanzamt abführen. 

Abmahnung: Frist, Gründe, Kündigung

Unter einer Abmahnung wird die Missbilligung eines Fehlverhaltens verstanden, die mit der Androhung von arbeitsrechtlichen Konsequenzen bis hin zur Kündigung verbunden ist. 

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) regelt die Ansprüche und Rechtsfolgen bei Diskriminierungen für Beschäftigte. Ziel ist es, Benachteiligungen wegen der Rasse oder der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen. 

Altersteilzeit: Möglichkeiten für den Übergang in den Ruhestand

Altersteilzeit ermöglicht Mitarbeitenden einen fließenden Übergang von der Vollbeschäftigung in den Ruhestand. Sie kann über eine Arbeitszeitreduzierung oder über ein früheres Ende der Tätigkeit umgesetzt werden. 

Altersvorsorge: Privat und betrieblich

Die Vorsorge für die finanzielle Absicherung im Alter sollte in drei Schichten aufgebaut sein: Basisversorgung wie Rürup-Rente, gesetzliche Rentenversicherung oder berufsständische Versorgung, Zusatzversorgung wie Riester-Rente und betriebliche Altersversorgung sowie private Vorsorge wie Lebens-, Rentenversicherung oder Fondssparpläne. 

Änderung des Lohnsteuerabzugs

Der Arbeitgeber ist zur Änderung des Lohnsteuerabzugs lediglich berechtigt, aber nicht verpflichtet. Im Falle einer Änderung ist diese zwingend bei der nächsten Lohnzahlung vorzunehmen. 

Änderungskündigung

Die Änderungskündigung ist eine besondere Form der Kündigung, die nicht die Beendigung, sondern die Umgestaltung des Arbeitsverhältnisses zum Ziel hat. 

Arbeitsentgelt

Arbeitsentgelt sind alle laufenden oder einmaligen Einnahmen aus einer Beschäftigung. 

Arbeitspflicht

Die Arbeitspflicht kann z. B. bei Streik oder Kurzarbeit vorübergehend erlöschen. Sie kann aber auch durch Urlaubsgewährung oder vom Betrieb angeordneten Freizeitausgleich unterbrochen werden.