Sozialversicherung von A-Z

Lexikon für Steuerrecht, Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht

Was gilt aktuell in der Sozialversicherung? Das Barmer-Lexikon für Firmenkunden bietet Daten, Zahlen und Fakten rund um die Themen Steuerrecht, Personalrecht und Sozialrecht. Unser Nachschlagewerk liefert Ihnen kurze, prägnante Erklärungen und Definitionen. Zudem finden Sie zahlreiche Tipps für die betriebliche Praxis von A wie Arbeitsschutz bis Z wie Zeitarbeit.

Index für Buchstabe "K"

Kinderbetreuungskosten

Für Arbeitgeber besteht die Möglichkeit, sich an den Kosten der Betreuung von Kindern zu beteiligen und so nicht nur Steuern, sondern auch Sozialversicherungsbeträge zu sparen. 

Kinderfreibetrag

Beim Kinderfreibetrag werden Kinder ohne weitere Voraussetzung bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres berücksichtigt. Bei volljährigen Kindern müssen für den Kinderfreibetrag weitere Voraussetzungen erfüllt sein. 

Kindergeld

Eltern haben Anspruch auf Kindergeld für ihre Kinder, wenn sie im Bundesgebiet wohnen. 

Kinderkrankengeld

Versicherte haben Anspruch auf Krankengeld bei Erkrankung des Kindes, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. 

Krankengeld

Beim Krankengeld handelt es sich um eine Entgeltersatzleistung der Krankenversicherung zur wirtschaftlichen Sicherung bei Arbeitsunfähigkeit infolge von Krankheit. 

Krankenkassenliste: Was steht drin?

Die Krankenkassenliste oder Beitragsabrechnung ist eine Übersicht aller Beschäftigten eines Unternehmens, die der Arbeitgeber für jeden Abrechnungszeitraum vollständig erfassen muss. 

Krankenkassenwahl und Krankenkassenwahlrecht

Versicherungspflichtige und Versicherungsberechtigte können sich eine Krankenkasse auswählen. Sofern diese Krankenkasse vom Mitglied wählbar ist, darf sie die Wahl nicht ablehnen. 

Kündigung des Arbeitsverhältnisses

Mit dem Ausspruch einer Kündigung wird das Arbeitsverhältnis einseitig - durch den Arbeitgeber oder durch den Arbeitnehmer - beendet. 

Kündigungsfristen

Die Grundkündigungsfrist beträgt vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Für den Arbeitgeber verlängern sich die gesetzlichen Kündigungsfristen je nach Dauer des Beschäftigungsverhältnisses mit dem Arbeitnehmer. 

Kündigungsgründe

Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) unterscheidet zwischen personen-, krankheits-, verhaltens- und betriebsbedingten Kündigungsgründen.