Was ist die Krankenkassenliste?
Damit die Vollständigkeit der Lohn- und Beitragsabrechnung sowie des Beitragsnachweises gesichert ist, haben die Arbeitgeber für jeden Abrechnungszeitraum sämtliche Beschäftigten unter Angabe des Namens, Vornamens und der Personal-/Stammnummer listenmäßig zu erfassen. Diese Zusammenführung wird als Krankenkassenliste oder Beitragsabrechnung bezeichnet und ist nach Krankenkassen zu trennen.
Was muss die Krankenkassenliste beinhalten?
Die Krankenkassenliste hat für jede Entgeltabrechnung unter anderem
- den Familien- und Vornamen und gegebenenfalls das betriebliche Ordnungsmerkmal,
- den Beginn und das Ende der Beschäftigung,
- den Beitragsgruppenschlüssel,
- die Sozialversicherungstage,
- das beitragspflichtige Arbeitsentgelt bis zur Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung, seine Zusammensetzung und zeitliche Zuordnung,
- den Gesamtsozialversicherungsbeitrag nach Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteilen und Beitragsgruppen getrennt
zu enthalten. Ferner sind unter anderem das gezahlte Kurzarbeitergeld oder Saison-Kurzarbeitergeld und die hierauf entfallenden beitragspflichtigen Einnahmen anzugeben und zu summieren.