Fristenrechner: Einfach alle wichtigen Fristen ausrechnen und im Blick behalten – zum Beispiel zum Mutterschutz oder zur Entgeltfortzahlung
Wie lange besteht Anspruch auf Entgeltfortzahlung? Ab wann stehen werdende Mütter unter besonderem Schutz? Ein Blick auf unseren elektronischen Fristenkalender genügt, um die richtigen Daten parat zu haben.
Bitte tragen Sie den so genannten "Ereignistag" (zum Beispiel den mutmaßlichen Entbindungstag oder den Beginn der Arbeitsunfähigkeit) ein. Der Fristenrechner berechnet automatisch alle angegebenen Fristen und "Zahltermine".
So bestimmen Sie den Ereignistag:
Mutterschutz
Der Ereignistag für die Berechnung der Mutterschutzfristen ist der voraussichtliche Geburtstermin.
Entgeltfortzahlung
Der Ereignistag für die Berechnung der Fristen für die Entgeltfortzahlung wird wie folgt bestimmt:
- Wenn die Arbeitsunfähigkeit schon vor Beginn der Arbeit eingetreten ist, ist der Ereignistag der Tag vor dem 1. Arbeitsunfähigkeitstag.
- Hat der Arbeitnehmer am ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit noch gearbeitet, entspricht der Ereignistag dem 1. Arbeitsunfähigkeitstag
Krankengeld
Der Anspruch auf Krankengeld entsteht bei stationärer Behandlung von ihrem Beginn an und im Übrigen von dem Tag der ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit an. Die Frist für den Beginn auf Krankengeld kann vom Beginn der Frist auf Entgeltfortzahlung abweichen. Anrechenbare Vorerkrankungen sind in den Ausführungen nicht berücksichtigt.