Wenn Ihr Arbeitnehmer oder Ihre Arbeitnehmerin bei der Barmer versichert ist, beantragen Sie die A1-Bescheinigung elektronisch. Dies funktioniert entweder über ein geeignetes Lohnabrechnungsprogramm oder über das SV-Meldeportal. Die Entsendebescheinigung A1 erhalten Sie dann innerhalb von drei Arbeitstagen digital übermittelt. Händigen Sie die Bescheinigung Ihren Mitarbeitenden entweder per E-Mail oder ausgedruckt aus.
Denken Sie daran: Wenn Sie Beschäftigte aus Deutschland ins Ausland entsenden wollen, sollten Sie als Arbeitgeber die A1-Bescheinigung rechtzeitig beantragen. Dies gilt auch für kurze und kurzfristige Entsendungen.
Neu ab 2025: Künftig kann es auch notwendig sein, für Grenzgängerinnen und Grenzgänger das elektronische A1-Meldeverfahren zu nutzen. Den Antrag können Arbeitgeber, Arbeitnehmende oder Selbstständige direkt online stellen.
Den Antrag auf Feststellung einer Entsendung im Sinne der Ausstrahlung können Sie hier herunterladen.
Für nicht gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer ist die Deutsche Rentenversicherung (DRV) zuständig. Für Angehörige von Kammerberufen (Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Notare, Rechtsanwälte etc.), die nicht gesetzlich krankenversichert sind, ist die Arbeitsgemeinschaft Berufsständischer Versorgungseinrichtungen e. V. (ABV) verantwortlich.