Bei einem Midijob handelt es sich um eine Beschäftigung im Übergangsbereich. Je nach Einkommen gelten unterschiedliche Beitragssatzanteile für Arbeitnehmer. Mit unserem Midijob-Rechner können Sie Ihre Sozialabgaben und Umlagen ganz unkompliziert berechnen.
Mit dem Midijob-Rechner finden Sie schnell heraus, wie hoch Ihre Beiträge zur Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung sind und wie sich die Beitragsreduzierung im Übergangsbereich in den einzelnen Zweigen der Sozialversicherung auswirkt.
So funktioniert unser Midijob-Rechner
Geben Sie im ersten Schritt an, wann die Beschäftigung startet. Anschließend tragen Sie das Bruttoentgelt des Minijobbers oder der Minijobberin ein. Ist der Arbeitsbeginn zum Monatsbeginn oder in der Montasmitte? Gibt es Einkünfte aus weiteren Jobs, die bei der Berechnung berücksichtigt werden müssen? Wählen Sie dann noch das Bundesland ein und ob Kinder über 23 Jahren vorhanden sind. Danach können Sie noch angeben, ob ein verminderter Beitragssatz in der Krankenversicherung berücksichtigt und ob die Umlagezahlung mit berechnet werden sollen.
Wie hoch ist Ihr Arbeitgeberanteil bei Midijobs
Als Arbeitgeber zahlen Sie die Sozialversicherungsbeiträge bei einem Brutto-Entgelt unterhalb der Midijob-Grenze in voller Höhe. Beschäftigte übernehmen nur einen reduzierten Beitragsanteil. Unser Midijob-Rechner zeigt Ihnen zunächst an, wie hoch die Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin ist. Anschließend finden Sie in der Ergebnisübersicht alle Beiträge, die für Sie Arbeitgeber oder Arbeitgeberin anfallen: aufgeteilt nach Krankenversicherung, Zusatzbeitrag, Pflegeversicherung, Rentenversicherung sowie Arbeitslosenversicherung. Die Tabelle zeigt Ihnen zudem an, welcher Gesamtbeitrag an Sozialabgaben für Sie als Unternehmen anfallen.
Gut zu wissen: Die Midijob-Regelung gilt nicht für alle Arbeitskräfte.
Ausgenommen sind:
- zur Berufsausbildung Beschäftigte (Auszubildende, Praktikant/innen in einem vorgeschriebenen Vor- oder Nachpraktikum),
- Personen, deren Arbeitsentgelt aufgrund stufenweiser Wiedereingliederung bei Arbeitsunfähigkeit reduziert wurde,
- Personen, die ein fiktives Arbeitsentgelt erhalten (zum Beispiel Behinderte),
- Personen mit vermindertem Arbeitsentgelt bei Kurzarbeit oder schlechtem Wetter,
- geringfügig entlohnte Beschäftigte, die nur aufgrund des Verzichts auf die Rentenversicherungsfreiheit in der RV versicherungspflichtig sind.
Die Beschäftigung fällt nicht in den Übergangsbereich (Midijob)?
Dann nutzen Sie unseren Sozialversicherungsrechner oder unseren Minijob-Rechner.