Arbeitsrecht

Kündigungsfristen

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Gesetzliche Kündigungsfristen

Die Grundkündigungsfrist gemäß § 622 Abs. BGB beträgt vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Für die Unternehmensseite verlängern sich die Kündigungsfristen gemäß § 622 Absatz 2 BGB auf

  • einen Monat zum Monatsende, wenn das Arbeitsverhältnis zwei Jahre bestanden hat,
  • zwei Monate zum Monatsende, wenn das Arbeitsverhältnis fünf Jahre bestanden hat,
  • drei Monate zum Monatsende, wenn das Arbeitsverhältnis acht Jahre bestanden hat,
  • vier Monate zum Monatsende, wenn das Arbeitsverhältnis zehn Jahre bestanden hat,
  • fünf Monate zum Monatsende, wenn das Arbeitsverhältnis zwölf Jahre bestanden hat,
  • sechs Monate zum Monatsende, wenn das Arbeitsverhältnis 15 Jahre bestanden hat,
  • sieben Monate zum Monatsende, wenn das Arbeitsverhältnis 20 Jahre bestanden hat.

Während der Probezeit, die höchstens sechs Monate dauern darf, beträgt die Kündigungsfrist zwei Wochen, § 622 Absatz 3 BGB.

Vertragliche Kündigungsfrist

Einzelvertraglich können längere Fristen vereinbart werden, wobei für die Beschäftigten keine längere Kündigungsfrist gelten darf als für das Unternehmen. Eine Vereinbarung kürzerer Kündigungsfristen ist nur möglich für Aushilfen, die weniger als drei Monate beschäftigt werden, und in Betrieben mit nicht mehr als 20 Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen. Die Kündigungsfrist muss im letzten Fall mindestens vier Wochen betragen, wobei von den verlängerten Kündigungsfristen gemäß § 622 Absatz 2 BGB nach dem Gesetzeswortlaut in § 622 Absatz 5 BGB nicht abgewichen werden darf.

Kündigungsfristen als Arbeitgeber 2024

Der folgenden Aufstellung können Sie entnehmen, wann eine Kündigung zugehen muss, um wirksam eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses im Jahr 2024 herbeiführen zu können.

Grundkündigungsfrist und verlängerte Kündigungsfristen bei einer Betriebszugehörigkeit von bis zu zehn Jahren

Ende des ArbeitsverhältnissesBeschäftigungsdauer 
weniger als 2 Jahre 
Beschäftigungsdauer 
ab 2 Jahren 
Beschäftigungsdauer 
ab 5 Jahren 
Beschäftigungsdauer 
ab 8 Jahren 
 Zustellung der Kündigung muss erfolgen bisZustellung der Kündigung muss erfolgen bisZustellung der Kündigung muss erfolgen bisZustellung der Kündigung muss erfolgen bis
15.01.202416.12.2023   
31.01.202402.01.202431.12.202330.11.202331.10.2023
15.02.202418.01.2024   
28.02.202431.01.202431.01.202431.12.202330.11.2023
15.03.202415.02.2024   
31.03.202403.03.202428.02.202431.01.202431.12.2023
15.04.202417.03.2024   
30.04.202401.04.202431.03.202428.02.202431.01.2024
15.05.202417.04.2024   
31.05.202403.05.202430.04.202431.03.202428.02.2024
15.06.202417.05.2024   
30.06.202402.06.202431.05.202429.04.202431.03.2024
15.07.202417.06.2024   
31.07.202403.07.202430.06.202431.05.202430.04.2024
15.08.202417.07.2024   
31.08.202403.08.202431.07.202430.06.202431.05.2024
15.09.202418.08.2024   
30.09.202402.09.202431.08.202431.07.202430.06.2024
15.10.202416.09.2024   
31.10.202402.10.202430.09.202431.08.202431.07.2024
15.11.202418.10.2024   
30.11.202402.11.202431.10.202430.09.202331.08.2024
15.12.202417.11.2024   
31.12.202402.12.202430.11.202431.10.202330.09.2024

Liegt der Fristbeginn auf einem Sonntag könnte der Zugang problematisch werden. Die Kündigung sollte in diesen Fällen spätestens am letzten vorigen Werktag zugestellt werden.

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