Was ist das Umlageverfahren U2?
Über das U2-Verfahren erhalten Unternehmen den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld in voller Höhe erstattet. Grundsätzlich sind alle Arbeitgeber verpflichtet, für ihre Beschäftigten einen Umlagesatz abzuführen.
Was beinhaltet das Umlageverfahren U2?
Für die Dauer der Mutterschutzfristen (sechs Wochen vor und acht beziehungsweise zwölf Wochen nach der Entbindung) erhalten Arbeitnehmerinnen ihren Einkommensausfall in voller Höhe ersetzt. Der Betrag wird zwischen Arbeitgeber und Krankenkasse in der Weise aufgeteilt, dass die Krankenkasse ein Mutterschaftsgeld in Höhe von 13 Euro pro Kalendertag und der Arbeitgeber die Differenz zum Nettolohn bezahlt (Zuschuss zum Mutterschaftsgeld).
Grundsätzlich sind alle Arbeitgeber – unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten – verpflichtet, für ihre Beschäftigten einen Umlagesatz im Rahmen des U2-Verfahrens abzuführen. Im Gegenzug können Erstattungsansprüche geltend gemacht werden.
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Wer hat im Rahmen von U2 Erstattungsanspruch?
Folgende Mutterschaftsaufwendungen werden in voller Höhe erstattet:
- Zuschuss zum Mutterschaftsgeld
- Bei Beschäftigungsverboten gezahltes Arbeitsentgelt
Außerdem werden die bei Beschäftigungsverboten anfallenden Arbeitgeberanteile an den Sozialversicherungsbeiträgen von der Barmer in Höhe der von den Arbeitgebern tatsächlich zu entrichtenden Beitragsanteilen erstattet. Zu beachten ist: Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt bleibt auch hier bei der Erstattung unberücksichtigt. Wird bei Beschäftigungsverboten nur teilweise mit der Arbeit ausgesetzt, ist nur der Teil der Aufwendungen erstattungsfähig, der als Entgeltfortzahlung erbracht wird.
Ein Beispiel für einen Erstattungsanspruch:
- Beginn der Schutzfrist: 10. Januar
- Voraussichtliche Entbindung: 21. Februar
- Tatsächliche Entbindung: 26. Februar
- Ende der Schutzfrist: 23. April
- Kalendertägliches Nettoentgelt: 25 Euro
- Kalendertäglicher Arbeitgeberzuschuss: 12 Euro (25 Euro - 13 Euro)
- 10. Januar bis 20. Februar: 42 Kalendertage
- 21. Februar bis 25. Februar: 5 Kalendertage
- 26. Februar (Entbindungstag): 1 Kalendertag
- 27. Februar bis 23. April: 56 Kalendertage
- Erstattungsanspruch des Arbeitgebers: 1.248 Euro (104 Kalendertage x 12 Euro)
Vergessen Sie nicht, uns einen Nachweis über das Beschäftigungsverbot zukommen zu lassen.