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Minijobs

Minijobs anmelden: So gelingt die Anmeldung

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Redaktion

  • Internetredaktion Barmer

Qualitätssicherung

  • Barmer Fachbereich

Als Unternehmen sind Sie dazu verpflichtet, Ihre Aushilfen bei der Minijob-Zentrale anzumelden und monatliche Abgaben zu zahlen. Bei dem Meldeverfahren gibt es Unterschiede – je nachdem, ob es sich um Minijobs im Gewerbe oder im Privathaushalt handelt. Wir erklären die Unterschiede.

Wie meldet man einen Minijob an?

Wenn Sie eine Arbeitskraft geringfügig bei sich beschäftigen wollen, müssen Sie beurteilen, ob das Arbeitsverhältnis überhaupt unter die Regelungen für Minijobs fällt oder ob es sich um eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung handelt. Diese sogenannte sozialversicherungsrechtliche Beurteilung ist Ihre Pflicht als Arbeitgeber.

Wichtige Informationen für die Anmeldung des Minijobs

Für die Einschätzung sind folgende Informationen wichtig:

Ausführliche Informationen zur Beurteilung von Minijobs finden Sie in den Geringfügigkeits-Richtlinien der Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger. Die Richtlinien regeln genau, was Sie als Arbeitgeber zu beachten haben, wenn Sie Minijobber beschäftigen möchten.

Wie meldet man einen Minijob an?

Stellen Sie fest, dass es sich um einen geringfügig entlohnten oder kurzfristigen Minijob handelt, müssen Sie Ihre Aushilfe bei der Minijob-Zentrale der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, 45115 Essen, anmelden. Auch bei der gesetzlichen Unfallversicherung besteht eine Melde- und Beitragspflicht.

Wich­tig zu wis­sen:

Handelt es sich nicht um einen Minijob, müssen Sie die Meldungen zur Sozialversicherung und die Beitragszahlungen nicht mit der Minijob-Zentrale, sondern in der Regel mit der Krankenkasse Ihres Arbeitnehmers abwickeln. Das trifft beispielsweise auf Jobs im Übergangsbereich zu – den Midijobs.

Wie erfolgt die Anmeldung eines gewerblichen Minijobs?

Was muss man beachten, wenn man einen Minijobber einstellt?

Das Melde- und Beitragsverfahren ist für Minijobs in Unternehmen komplexer als für geringfügige Beschäftigungen im Privathaushalt. Unsere Schritt-für-Schritt-Anleitung hilft Ihnen dabei:

  1. Betriebsnummer beantragen
    Für die erstmalige Anmeldung eines Minijobbers benötigen Sie eine Betriebsnummer. Falls Ihnen noch keine vorliegt, erhalten Sie diese von der Bundesagentur für Arbeit.
  2. Personalfragebogen ausfüllen
    Bevor Sie einen Minijob anmelden können, müssen Sie zu Beginn die Art der Anstellung beurteilen und abklären, ob es sich tatsächlich um eine geringfügige oder eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung handelt. Der Personalfragebogen unterstützt Sie dabei.
  3. Minijobber bei der Unfallversicherung anmelden
    Als Arbeitgeber müssen Sie Ihre Minijobber auch gegen Unfälle versichern.
  4. Meldeverfahren für Minijobs durchführen
    Mit der Meldung zur Sozialversicherung zeigen Sie die Beschäftigung bei der Minijob-Zentrale an. Die Daten müssen Sie elektronisch über systemgeprüfte Programme oder mittels maschinell erstellter Ausfüllhilfen einreichen. Arbeitgeber, die keine systemgeprüften Programme verwenden, können die elektronische Ausfüllhilfe sv.net.
  5. Abgaben für Minijobs berechnen
    Wie hoch die Beiträge für die Krankenversicherung sind, können Sie ganz leicht mit unserem Minijob-Rechner ermitteln. Die Höhe der monatlichen Abgaben müssen Sie mit einem Beitragsnachweis elektronisch übermitteln.

Achtung Sonderfall:

Branchen, in denen ein erhöhtes Risiko zur Schwarzarbeit oder illegalen Beschäftigung besteht, müssen zusätzlich zur regulären Meldung eine Sofortanmeldung erstellen, spätestens zum ersten Arbeitseinsatz. Zu diesen Branchen gehört z. B. das Bau- und Gaststättengewerbe.

Wie erfolgt die Anmeldung eines Minijobs im Privathaushalt?

Beschäftigen Sie eine Aushilfe auf Minijob-Basis bei sich zu Hause, ist die Anmeldung bei der Minijob-Zentrale besonders einfach. Sie können die Anmeldung online ausfüllen und übermitteln oder das einseitige Haushaltsscheck-Formular nutzen. 

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