Zwei junge Beschäftigte in der Firma schauen auf einen PC-Bildschirm
Minijobs

Kurzfristige Minijobs: Anmeldung und Beschäftigung

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Redaktion

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Was sind kurzfristige Minijobber?

Ob Urlaubsvertretung für Angestellte oder Aushilfe während der Hochsaison: Mit einem kurzfristigen Minijob, umgangssprachlich auch Saisonarbeit oder Aushilfsjob genannt, können Unternehmen personelle oder saisonale Engpässe überbrücken. Wann Sie eine Arbeitskraft als kurzfristig beschäftigt anmelden können und welche Abgaben Sie zu leisten haben, erfahren Sie hier.

Welche Voraussetzungen gelten für kurzfristige Minijobs?

Ein zeitlich befristeter Minijob ist die Alternative zu einem Minijob. Allerdings gelten hier andere Regelungen. Um Ihre Aushilfe als kurzfristig beschäftigt anmelden zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

1. Der Job muss zeitlich begrenzt sein

Ein kurzfristiger Minijob darf im Laufe eines Kalenderjahres für maximal drei Monate oder 70 Arbeitstage ausgeübt werden.

  • Dabei wird nicht nach Wochenarbeitstagen unterschieden, die Zeitgrenzen von drei Monaten bzw. 70 Arbeitstagen sind gleichwertige Alternativen zur Begründung einer kurzfristigen Beschäftigung.

Wichtig ist jedoch, dass die kurzfristige Beschäftigung von vornherein befristet ist.

2. Die Tätigkeit darf nicht regelmäßig ausgeübt werden

Ist absehbar, dass Sie Ihre Aushilfe für dauerhafte und regelmäßige Arbeitseinsätze benötigen, kann sie nicht als kurzfristig beschäftigt angemeldet werden. Das gilt auch dann, wenn sie im Kalenderjahr nicht mehr als 70 Arbeitstage arbeitet. Zwischen zwei Arbeitseinsätzen in Ihrer Firma müssen mindestens zwei Monate liegen, damit eine temporäre Beschäftigung möglich ist.

Folgende Beispiele gelten nicht als kurzfristige Minijobs:

a) Ein Bekleidungsgeschäft stellt eine Verkäuferin für 30 Samstage im Jahr ein.
Grund: Die Tätigkeit findet regelmäßig statt.

b) Ein Obstbauer beschäftigt einen Erntehelfer vier Wochen im Juli und erneut vier Wochen im September.
Grund: Es liegen keine zwei Monate zwischen den Arbeitseinsätzen.

3. Wie viel darf man bei einer kurzfristigen Beschäftigung verdienen?

Zeitlich befristete Minijobs haben üblicherweise keine Verdienstgrenze, außer die Beschäftigung wird berufsmäßig ausgeübt. Daher müssen Sie als Arbeitgeber die Berufsmäßigkeit vor Beschäftigungsbeginn prüfen. Wird die Beschäftigung berufsmäßig ausgeübt, ist diese nicht versicherungsfrei.

Diese Abgaben haben Sie als Arbeitgeber für kurzfristige Minijobs zu leisten

Sowohl Sie als auch Ihre Aushilfe sind in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung versicherungs- und beitragsfrei – unabhängig von der Höhe des Verdienstes.

Für Arbeitgeber fallen nur Umlagen zum Ausgleich der Aufwendungen bei Krankheit (U1) und Schwangerschaft bzw. Mutterschaft (U2) der Aushilfe an sowie eine Umlage für den Fall einer Insolvenz. Diese müssen Sie an die Minijob-Zentrale entrichten.

Weiterhin sind kurzfristige Minijobs zu versteuern. Bei der Erhebung der Lohnsteuer für Minijobs können Sie zwischen der individuellen und der pauschalen Besteuerung wählen.

Alle Abgaben für kurzfristige Minijobs im Überblick:

AbgabeartenHöhe der Abgaben
Umlage U1
Zum Ausgleich der Aufwendungen des Arbeitgebers bei Krankheit.
Ist nur zu zahlen, wenn die Beschäftigung länger als vier Wochen dauert.
1,1 %
Umlage 2
Zum Ausgleich der Aufwendungen des Arbeitgebers bei
Schwangerschaft/Mutterschaft. Diese Umlage zahlen Sie auch für männliche Minijobber.
0,24 %
LohnsteuerIndividuell oder pauschal
Pauschalbeitrag zur RentenversicherungKeine Abgabe
Pauschalbeitrag zur KrankenversicherungKeine Abgabe
Insolvenzgeldumlage0,06 %
Beitragsanteil des Minijobbers bei Versicherungspflicht in der RentenversicherungKeine Abgabe
Beitrag zur PflegeversicherungKeine Abgabe
Beitrag zur gesetzlichen UnfallversicherungIndividueller Beitrag
Arbeitslosenversicherungkeine Abgabe

Wann müssen die Abgaben gezahlt werden?

Unternehmen müssen ihre Abgaben für kurzfristige Beschäftigungen monatlich an die Minijob-Zentrale zahlen. Dabei ist es unerheblich, ob Sie den Verdienst an Ihre Aushilfe nur jährlich, halbjährlich oder quartalsweise auszahlen. Die gesamten Abgaben sind spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des Monats fällig, in dem Ihr Minijobber die Beschäftigung ausübt.

Die Abgaben aus einer Einmalzahlung werden in dem Monat fällig, in dem Sie das einmalige Arbeitsentgelt auszahlen. Bitte beachten Sie auch die Melde- und Beitragspflichten zur gesetzlichen Unfallversicherung.

Besonderheiten bei ausländischen Saisonarbeitern & Arbeitslosen

Wenn Sie ausländische Saisonarbeitskräfte zeitlich befristet einstellen, müssen Sie auch für diese Sozialabgaben abführen. Mit der A1-Bescheinigung wird nachgewiesen, dass für ausländische Arbeitnehmer nicht das deutsche Sozialversicherungsrecht gilt, sondern die Rechtsvorschriften des Landes, in dem die Arbeitskräfte ihre Hauptbeschäftigung ausüben. 

In diesem Fall finden die Regelungen für geringfügige Beschäftigungen in Deutschland keine Anwendung.

Übrigens können auch Arbeitslose einen Minijob ausüben. Wenn Sie jemanden einstellen, der bei Ihnen mehr als 538 Euro monatlich verdient und gleichzeitig ALG-I oder ALG-II bezieht, kann er dennoch versicherungsfrei in der Arbeitslosenversicherung sein.

Voraussetzung dafür ist, dass er weniger als 15 Stunden in der Woche arbeitet. Dann handelt es sich um eine "kurzzeitige Beschäftigung" im Sinne der Arbeitslosenversicherung.

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