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Sachbezugswerte: Informationen für Arbeitgeber

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Redaktion

  • Internetredaktion Barmer

Qualitätssicherung

  • Barmer Fachbereich

Was versteht man unter Sachbezügen?

Wenn Arbeitnehmer neben dem Lohn weitere Sachzuwendungen erhalten, unterliegen diese auch der Lohnsteuer- und Sozialversicherungspflicht. Für "freie Verpflegung" und "freie Unterkunft" werden dafür jährlich bestimmte Werte festgelegt. Wir geben einen Überblick über die aktuellen Zahlen.

Welche Sachbezugswerte sind für welche Sachzuwendungen gültig?

Für freie Verpflegung gelten bundeseinheitlich die gleichen Sachbezugswerte sowohl für volljährige Arbeitnehmer als auch für Jugendliche und Auszubildende. Wird der Arbeitnehmer in die Wohnungs- und Verpflegungsgemeinschaft des Arbeitgeberhaushalts aufgenommen, sind die Sachbezugswerte vermindert. Ein entsprechender Abschlag gilt auch bei Unterbringung in einer Gemeinschaftsunterkunft (zum Beispiel Lehrlings-, Schwesternwohnheime, Kasernen). Für eine dem Beschäftigten überlassene Wohnung ist grundsätzlich der ortsübliche Mietpreis anzusetzen.

So hoch sind die Sachbezugswerte 2025

Die Sachbezugswerte werden jährlich angepasst. Die folgenden Werte gelten ab dem 1.1.2025.

Verpflegung

Diese Sachbezugswerte sind für Mahlzeiten geplant, die unentgeltlich oder verbilligt an Mitarbeitende abgegeben werden.

  FrühstückMittagessenAbendessenVerpflegung insgesamt
Arbeitnehmer/innen     
VolljährigeMonatlich69 €132 €132 €333 €
Täglich2,30 €4,40 €4,40 €11,10 €
Jugendliche und AuszubildendeMonatlich69 €132 €132 €333 €
Täglich2,30 €4,40 €4,40 €11,10 €
Familienangehörige     
VolljährigeMonatlich69 €132 €132 €333 €
 Täglich2,30 €4,40 €4,40 €11,10 €
unter 18 JahrenMonatlich55,20 €105,60 €105,60 €266,40 €
 Täglich1,84 €3,52 €3,52 €8,88 €
unter 14 JahrenMonatlich27,60 €52,80 €52,80 €133,20 €
 Täglich0,92 €1,76 €1,76 €4,44 €
unter 7 JahrenMonatlich20,70 € 39,60 €39,60 €99,90 €
 Täglich0,69 €1,32 €1,32 €3,33 €

Unterkunft

Diese Sachbezugswerte gelten voraussichtlich für eine freie Unterkunft, Übernachtung im Arbeitgeberhaushalt oder in einer Gemeinschaftsunterkunft:

  Unterkunft allgemeinArbeitgeberhaushalt/
Gemeinschaftsunterkunft
Arbeitnehmer/innen, volljährig   
1 Beschäftigte/rMonatlich282 €239,70
Täglich9,40 €7,99 €
2 BeschäftigteMonatlich169,20126,90
Täglich5,64 €4,23 €
3 BeschäftigteMonatlich141 €98,70
Täglich4,70 €3,29 €
mehr als 3 BeschäftigteMonatlich112,8070,50
Täglich3,76 €2,35 €
Jugendliche und Auszubildende   
1 Beschäftigte/rMonatlich239,70 197,40
Täglich7,99 €6,58 €
2 BeschäftigteMonatlich126,90 84,60
Täglich4,23 €2,82 €
3 BeschäftigteMonatlich98,70 €56,40
Täglich3,29 1,88 €
mehr als 3 BeschäftigteMonatlich70,50 €28,20 €
Täglich2,35 €0,94 €