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Sozialversicherung 2025

Ende der Rechtskreistrennung: Wie sich die einheitlichen Rechengrößen für Arbeitgeber auswirken

Lesedauer unter 3 Minuten

Redaktion

  • Internetredaktion Barmer

Qualitätssicherung

  • Barmer Fachbereich

Ab 2025 gehören unterschiedliche Rechengrößen in Ost und West für die Renten- und Arbeitslosenversicherung der Vergangenheit an. Erfahren Sie, was sich durch die Angleichung der Rechtskreise ändert und wie sich die Vereinheitlichung auf die Beitragsbemessung und Rechengrößen auswirkt.

Die Auflösung der Rechtskreistrennung bedeutet eine einheitlichere und gerechtere Rentenberechnung in ganz Deutschland, was sowohl für Arbeitnehmende als auch für Arbeitgeber und Steuerberatungen Vorteile bringt.

Unterschiedliche Rechtskreise: Ost und West

In Deutschland wird die Renten- und Arbeitslosenversicherung aktuell noch in zwei unterschiedlichen Rechtskreisen geregelt: dem der alten Bundesländer (West) und dem der neuen Bundesländer (Ost). Diese Differenzierung entstand nach der Wiedervereinigung und betrifft verschiedene Aspekte der Rentenberechnung und -leistung. Ursprünglich gab es unterschiedliche Rentenwerte und Beitragsbemessungsgrenzen, die auf den jeweiligen wirtschaftlichen Verhältnissen und Lohnniveaus basierten.

So funktioniert die Angleichung der Rechtskreise

Die Rechtskreisangleichung zwischen Ost und West ist ein fortlaufender Prozess, der schrittweise erfolgt, um die Rentenleistungen anzugleichen. Die Angleichung wurde im Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz (RÜG) geregelt und sieht vor, dass die Rentenwerte in den neuen Bundesländern jährlich angepasst werden. Ziel ist es, bis zum Jahr 2024 einen einheitlichen Rentenwert für ganz Deutschland zu erreichen. Diese Anpassung erfolgt durch prozentuale Erhöhungen des Rentenwertes in den neuen Bundesländern, während der Rentenwert in den alten Bundesländern stabil bleibt oder ebenfalls geringfügig angepasst wird.

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So wirkt sich die Anpassung auf den Rentenwert aus

Der Rentenwert ist der Betrag, der einem Entgeltpunkt in der gesetzlichen Rentenversicherung entspricht. Durch die Rentenangleichung steigt der Rentenwert in den neuen Bundesländern schrittweise an. Für Arbeitgeber bedeutet dies, dass sich die Berechnungsgrundlagen für die Rentenbeiträge der Beschäftigten im Osten Deutschlands ändern. Steuerberater müssen bei der Erstellung der Gehaltsabrechnungen und bei der Rentenplanung diese Veränderungen berücksichtigen.

Einheitliche Beitragsbemessungsgrenze ab 2025

Die Beitragsbemessungsgrenze ist der Höchstbetrag des Einkommens, der zur Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge herangezogen wird. Mit der Angleichung der Rentenwerte werden auch die Beitragsbemessungsgrenzen schrittweise angeglichen. Dies bedeutet, dass die Beitragsbemessungsgrenze im Osten kontinuierlich an die im Westen geltende Grenze herangeführt wird. Für Arbeitgeber bedeutet dies eine einheitlichere Berechnungsbasis für die Sozialversicherungsbeiträge ihrer Mitarbeitenden.

Das müssen Arbeitgeber im Meldeverfahren beachten

DEÜV-Meldungen

Arbeitgeber und Steuerberater müssen sicherstellen, dass die DEÜV-Meldungen korrekt und zeitnah übermittelt werden. Die DEÜV-Meldung ist ein zentraler Bestandteil der Lohnabrechnung und erfasst alle relevanten Daten zur Sozialversicherung.

Das gilt für die jeweiligen Meldezeiträume:

  • Für Meldezeiträume bis zum 31.12.2024 muss wie bisher der jeweilige Rechtskreis "W" oder "O" angegeben werden.
  • Für Meldezeiträume ab dem 01.01.2025 ist in den Meldungen kein Rechtskreiskennzeichen anzugeben.
  • Auch in den Jahresmeldungen für das Jahr 2024, die im Jahr 2025 abgegeben werden, ist der jeweils zutreffende Rechtskreis "W" oder "O" anzugeben.

Gut zu wissen: Beim Übergang von 2024 in 2025 sind anlässlich der Aufgabe der Rechtskreistrennung keine An- und Ab-Meldungen abzugeben.

Für Unternehmen ist es wichtig, die gesetzlichen Änderungen zur Rentenangleichung zwischen Ost und West zu verfolgen und rechtzeitig in die Praxis umzusetzen. Dies betrifft sowohl die Berechnung der Rentenbeiträge als auch die korrekte Meldung an die Sozialversicherungsträger. Eine sorgfältige Planung und regelmäßige Überprüfung der Lohnabrechnungen sind entscheidend, um Fehler zu vermeiden und die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen.

Beitragsnachweis

Beitragsnachweise für die Zeit über den 31.12.2024 hinaus sind wie bisher getrennt nach den Rechtskreisen (West/Ost) abzugeben, unabhängig davon, ob die Beiträge für Zeiten vor oder für Zeiten ab dem 01.01.2025 nachzuweisen sind.