Steuerrecht

Aufbewahrungsfristen

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Aufbewahrungsfristen bestimmen, wie lange Belege, Nachweise und sonstige Aufzeichnungen, die für die Unternehmen meist keinerlei aktuelle Bedeutung mehr haben, aufgehoben werden müssen.

Die Fristen beginnen in der Regel mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die letzte Eintragung in der Akte beziehungsweise in dem Konto vorgenommen worden ist.

Regelmäßig werden in diesem Jahr auch die Akte beziehungsweise das Konto geschlossen.

Im Kalenderjahr 2024 entfällt für folgende Belege die Aufbewahrungspflicht

BelegartLetzte Eintragung vor
Abrechnungsunterlagen2014
Arbeitsanweisungen 
zu Handelsbüchern, Inventaren, Eröffnungsbilanzen, Jahresabschlüssen, Lageberichten, Konzernabschlüssen, Konzernberichten, EDV-Buchführung
2014
Bankbelege2014
Beitragsabrechnungen 
Sozialversicherung
2014
Bilanz2014
Buchungsbelege
Ein- und Ausgangsrechnungen, Quittungen, Kontoauszüge usw.
2014
Gehaltslisten2014
Gewinn- und Verlustrechnung2014
Jahresabschluss2014
Journale 
für Hauptbuch und Kontokorrent
2014
Kassenbücher und Kassenblätter2014
Kontenpläne
Kontenplanänderungen
2014
Kreditunterlagen
nach Ablauf des Kreditvertrages
2018
Lohnlisten2018
Prozessakten2014
Rechnungen 
Offene-Posten-Buchhaltung2014
keine Offene-Posten-Buchhaltung 2014
Schriftwechsel 2018
Steuererklärungen 
Steuerunterlagen (soweit nicht für Finanzverwaltung von Bedeutung)2018

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