Sozialversicherungsrecht

Beitragssätze

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Der Beitragssatz ist der Prozentsatz, nach dem die Beiträge aus den maßgebenden beitragspflichtigen Einnahmen erhoben werden. Die Beitragssätze zu allen Zweigen der Sozialversicherung – mit Ausnahme der kassenindividuellen Zusatzbeitragssätze – werden durch Gesetz festgesetzt.

Beitragssätze zur Sozialversicherung 2024

Beitragssätzein %
Krankenversicherung 
Allgemeiner Beitragssatz14,60
Ermäßigter Beitragssatz14,00
Zusatzbeitragssatzkassenindividuell
Durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz1,70
Pauschalbeitrag für geringfügig entlohnte Beschäftigte13,00
Pauschalbeitrag bei Beschäftigung im Privathaushalt5,00
Pflegeversicherung3,40*
Arbeitgeberanteil1,70
Arbeitgeberanteil Sachsen1,20
Beitragszuschlag für Kinderlose0,60
Rentenversicherung18,60
Pauschalbeitrag für geringfügig entlohnte Beschäftigte15,00
Pauschalbeitrag bei Beschäftigung im Privathaushalt5,00
Arbeitslosenversicherung2,60

* ab 2. bis 5. Kind können pro Kind Abschläge in Höhe von 0,25 % möglich sein

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