Der Beitragssatz ist der Prozentsatz, nach dem die Beiträge aus den maßgebenden beitragspflichtigen Einnahmen erhoben werden. Die Beitragssätze zu allen Zweigen der Sozialversicherung – mit Ausnahme der kassenindividuellen Zusatzbeitragssätze – werden durch Gesetz festgesetzt.
Beitragssätze zur Sozialversicherung 2024
Beitragssätze | in % |
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Krankenversicherung | |
Allgemeiner Beitragssatz | 14,60 |
Ermäßigter Beitragssatz | 14,00 |
Zusatzbeitragssatz | kassenindividuell |
Durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz | 1,70 |
Pauschalbeitrag für geringfügig entlohnte Beschäftigte | 13,00 |
Pauschalbeitrag bei Beschäftigung im Privathaushalt | 5,00 |
Pflegeversicherung | 3,40* |
Arbeitgeberanteil | 1,70 |
Arbeitgeberanteil Sachsen | 1,20 |
Beitragszuschlag für Kinderlose | 0,60 |
Rentenversicherung | 18,60 |
Pauschalbeitrag für geringfügig entlohnte Beschäftigte | 15,00 |
Pauschalbeitrag bei Beschäftigung im Privathaushalt | 5,00 |
Arbeitslosenversicherung | 2,60 |