- Was ist ein Pfändungsfreibetrag?
- Wie hoch ist derzeit der Pfändungsfreibetrag?
- Wie erfolgt die Berechnung des Pfändungsbetrags?
- Was muss ein Arbeitgeber bei Lohnpfändungen beachten?
- Kann der Arbeitgeber die Pfändung verweigern?
- Ist eine Pfändung ein Kündigungsgrund?
- Wie können Arbeitgeber ihre Angestellten unterstützen?
- Informationen zum Herunterladen
Als Arbeitgeber tragen Sie nicht nur die Verantwortung für Ihr Unternehmen, sondern haben auch Pflichten gegenüber Ihren Mitarbeitenden. Dies schließt mit ein, in bestimmten Situationen Lohnpfändungen umzusetzen. Ein wichtiger Aspekt dabei ist der Pfändungsfreibetrag. In diesem Artikel erklären wir Ihnen, wie hoch die Pfändungsfreigrenze derzeit ist und was Sie bei Lohnpfändungen beachten sollten.
Was ist ein Pfändungsfreibetrag?
Der Pfändungsfreibetrag ist der Betrag, den eine Person mit Schulden von ihrem Einkommen behalten darf, ohne dass dieser gepfändet werden kann. Er dient dem Schutz des Existenzminimums und ermöglicht es Betroffenen, ihren Lebensunterhalt zu bestreiten, um beispielsweise Miete, Strom und Essen bezahlen zu können. Der Pfändungsfreibetrag berücksichtigt unter anderem die persönlichen und familiären Verhältnisse der säumigen Person sowie die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen.
Wie hoch ist derzeit der Pfändungsfreibetrag?
Der Pfändungsfreibetrag liegt aktuell bei einem monatlichen Grundfreibetrag von 1.402,28 Euro für Personen ohne Unterhaltsverpflichtungen. Bei Unterhaltsverpflichtungen kann dieser Betrag erhöht werden. Der Pfändungsfreibetrag bezieht sich auf das Nettoeinkommen der betroffenen Person.
Die geltenden Pfändungsfreigrenzen werden regelmäßig angepasst und jedes Jahr zum 1. Juli im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. So liegt der Pfändungsfreibetrag ab 1. Juli 2024 bei 1.491,75 Euro monatlich.
Zum Hintergrund:
Bis zum 30. Juni 2023 lag der monatliche unpfändbare Grundbetrag bei 1.330,16 Euro. Die Pfändungsfreigrenze ist gestiegen, da aufgrund des Steuerentlastungsgesetzes auch der steuerliche Grundfreibetrag für das Steuerjahr 2023 auf 10.908 Euro gestiegen ist. Im Steuerjahr 2022 betrug der Freibetrag 10.347 Euro.
Das bedeutet, dass Unternehmen für alle ab dem 1. Juli 2023 ausgezahlten Arbeitseinkommen die neue Pfändungstabelle anwenden und einen entsprechend angepassten Pfändungsfreibetrag auszahlen müssen.
Wie erfolgt die Berechnung des Pfändungsbetrags?
Die Pfändungsfreigrenzen richten sich nach der Höhe des Einkommens und der Anzahl der unterhaltsberechtigten Personen, die von diesem Gehalt leben. Die Pfändungstabelle (Stand: Juli 2023) zeigt die pfändbaren Beträge an.
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Was muss ein Arbeitgeber bei Lohnpfändungen beachten?
Als Unternehmen haben Sie die Pflicht, Lohnpfändungen umzusetzen, sobald Sie darüber informiert werden. Dabei müssen Sie sicherstellen, dass der Pfändungsfreibetrag eingehalten wird. Dies bedeutet, dass Sie nur den Betrag oberhalb des Freibetrags pfänden dürfen. Es ist ratsam, eine klare Kommunikation mit kreditgebender sowie schuldender Person zu pflegen, um Missverständnisse zu vermeiden.
Übrigens: Sie dürfen für die Bearbeitung der Pfändung keine Bearbeitungskosten verlangen, da Sie gesetzlich dazu verpflichtet sind.
Kann der Arbeitgeber die Pfändung verweigern?
In der Regel hat ein Unternehmen keine rechtliche Grundlage, um eine Pfändung zu verweigern. Sie erfolgt aufgrund eines gerichtlichen Beschlusses, dem nachzukommen ist. Die Nichterfüllung dieser Pflicht kann zu rechtlichen Konsequenzen führen.
Ist eine Pfändung ein Kündigungsgrund?
Nein, eine Lohnpfändung ist kein Kündigungsgrund. Unternehmen dürfen einen Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin nicht aufgrund einer Pfändung entlassen. Die Kündigung sollte immer auf sachlichen Gründen basieren und den geltenden gesetzlichen Bestimmungen entsprechen.
Wie können Arbeitgeber ihre Angestellten unterstützen?
Es ist ratsam, Mitarbeitenden, die von Lohnpfändungen betroffen sind, Unterstützung und Hilfe anzubieten. Dies kann sowohl in Form von Informationen über Schuldnerberatungsdienste als auch durch ein unterstützendes Gespräch erfolgen.
Tipps für Arbeitgeber bei Lohnpfändungen
• Halten Sie sich an die gesetzlichen Vorgaben und den Pfändungsfreibetrag.
• Kommunizieren Sie klar und transparent mit der betroffenen Person.
• Dokumentieren Sie alle relevanten Informationen und Korrespondenzen.
• Bieten Sie Unterstützung und Informationen über Schuldnerberatungsdienste an.
• Kündigen Sie Mitarbeitenden nicht aufgrund einer Lohnpfändung.