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Entgeltfortzahlung

Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) – das sollten Arbeitgeber wissen

Lesedauer unter 15 Minuten

Redaktion

  • Internetredaktion Barmer

Qualitätssicherung

  • Johanna Moser (Barmer)

Die Krankschreibung beim Arzt läuft inzwischen meist papierlos. Der gelbe Krankenschein gehört damit der Vergangenheit an. Auch die Weitergabe der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an die Arbeitgeber wurde 2023 auf ein elektronisches Verfahren umgestellt. Wie die digitale Krankmeldung abläuft, welche Vorteile sie bringt und was Sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber wissen sollten, haben wir hier verständlich zusammengefasst.

Welche Vorteile bringt die elektronische Krankmeldung (eAU)?

Die Abkürzung eAU steht für "Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung" und bedeutet, dass die Krankmeldung digital wird. Die neue elektronische Krankmeldung (eAU) bringt sowohl für Unternehmen als auch für Beschäftigte viele praktische Vorteile mit: weniger Aufwand bei der Anfertigung der AU-Bescheinigung, eine schnellere Übermittlung der Krankmeldung sowie eine digitale Erfassung der Fehlzeiten. Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bedeutet damit einen wichtigen Schritt in Richtung Digitalisierung des Gesundheitswesens. Für den Datenaustausch wird eine lückenlose und bei allen Beteiligten identische Dokumentation sichergestellt. Das heißt: weniger Bürokratie, weniger Personalaufwand. Erkrankte Beschäftigte müssen sich nicht mehr selbst um die Zustellung der Krankschreibung zur Krankenkasse und zu ihrem Arbeitgeber kümmern.

Die eAU ist nicht nur schnell und effizient, sie schont auch die Umwelt: Rund 90 Prozent aller Krankschreibungen erhält die Barmer heute auf digitalem Weg. Von wenigen Ausnahmen wie Ersatzbescheinigungen oder privatärztlichen und ausländischen Krankschreibungen abgesehen. Das neue Übermittlungsverfahren erweist sich dabei als äußerst stabil und wenig fehleranfällig. Zudem kann die Barmer durch den elektronischen Datenaustausch große Menge Papier einsparen, um ihre Nachhaltigkeitsziele zu erreichen.

Wie läuft die Einführung der elektronischen Krankmeldung (eAU)?

Bis 2022 stellte der Arzt oder die Ärztin die Krankschreibung in Papier aus – in dreifacher Form: für die Krankenkasse, den Arbeitgeber und die erkrankte Person. In den meisten Arztpraxen hat der gelbe Krankenschein schon ausgedient. Seit 1. Juli 2022 sind Ärzte und Ärztinnen verpflichtet, den Papierausdruck durch eine elektronische Bescheinigung zu ersetzen und die Krankmeldung digital an die Krankenkasse zu übermitteln.

Am 1. Januar 2023 startete die nächste Stufe der elektronischen Krankmeldung. Damit entfiel auch der Ausdruck für die Arbeitgeber. Um einen Nachweis der Arbeitsunfähigkeit einer oder eines Beschäftigten zu erhalten, ist ab dem 1. Januar 2023 die Abfrage bei der zuständigen Krankenkasse für alle Unternehmen verpflichtend. Damit die AU-Bescheinigung auf digitalem Weg in die Firma gelangt, sind technische Anpassungen und interne Absprachen notwendig. Im Juli 2023 startet zudem eine Plausibilitätsprüfung der einzutragenden AU-Zeiten seitens der Praxissoftware. Damit wird vermieden, dass es bei der Übermittlung zu fachlichen Fehlern kommt.

Video: Das Arbeitgeberverfahren zur eAU einfach erklärt

In unserem kurzen Video fassen wir die wichtigsten Informationen zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für Sie zusammen.

Wie funktioniert die neue elektronische Krankmeldung (eAU)?

Am grundsätzlichen Ablauf der Krankmeldung ändert sich nichts: Um Ansprüche auf Entgeltfortzahlung geltend zu machen, müssen Arbeitnehmende das Unternehmen unverzüglich über das Vorliegen und die Dauer einer Arbeitsunfähigkeit informieren. Dazu ein Beispiel: Die Barmer-Versicherte Anne B. wacht morgens mit starken Rückenschmerzen auf und meldet sich in ihrer Firma umgehend telefonisch krank. Sie kommt damit nicht nur einer Verpflichtung ihrem Arbeitgeber gegenüber nach, sondern macht so zugleich ihren Anspruch auf Entgeltfortzahlung geltend. Noch am gleichen Vormittag sucht Anne B. ihren Hausarzt auf, der eine Nervenentzündung diagnostiziert und Anne B. für eine Woche krankschreibt.

So läuft das neue Verfahren der elektronischen Krankmeldung (eAU) ab:

  1. Neben einem Rezept über ein schmerz- und entzündungshemmendes Medikament erhält Anne B. nur noch eine Bescheinigung über die Dauer ihrer AU, die ausschließlich für ihre Unterlagen bestimmt ist. Der Hausarzt nutzt nämlich die eAU.
  2. Anne B. informiert ihren Arbeitgeber umgehend über die Dauer ihrer AU.
  3. Die Arztpraxis gibt unterdessen postwendend eine elektronische Meldung an die Barmer ab. Optional kann sie die Krankschreibungen eines Tages aber auch sammeln und am Abend versenden.
  4. Die Barmer prüft die bei ihr eingegangenen Daten und überträgt sie in ihr System. Etwaige Fragen klärt sie in aller Regel direkt mit der Arztpraxis.
  5. Damit die Firma einen Nachweis über die AU von Anne B. hat, fragt sie am nachfolgenden Werktag die AU-Zeit bei der Barmer an. Dafür nutzt sie das neue Datenaustauschverfahren.
  6. Die Barmer bestätigt die Krankmeldung, indem sie die von der Praxis übermittelte AU-Zeit auf digitalem Wege an den Arbeitgeber weiterleitet.

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Wie werden die AU-Daten an die Arbeitgeber übermittelt?

Wenn sich Mitarbeitende krankmelden oder Ihr Unternehmen durch Dritte über eine Arbeitsunfähigkeit informiert werden, können Sie per Software eine Datenabfrage an die Barmer senden. Sobald uns die AU-Daten von der Arztpraxis übermittelt wurden, erhalten Sie diese als Antwort in Ihre Software zurück. Auch Zwischenmitteilungen, falls noch keine Daten vorliegen, oder negative Abschlussmeldungen, nach einer gewissen Wartezeit, sieht der Datenaustausch vor.

Die Krankenkassen übermitteln den Firmen künftig neben reinen AU-Zeiträumen auch Zeiten von stationären Krankenhausaufenthalten sowie die Angabe, ob es sich um einen Unfall handelt.

So stellen Sie Ihr Unternehmen auf die neue eAU um: Sollten Sie als Arbeitgeber von Ihrem Softwareanbieter bereits das passende Update erhalten haben, können Sie das neue Verfahren bei aktuellen Krankschreibungen bereits testen. Die Barmer kann Arbeitgeberanfragen bereits über den neuen Datenkanal komplett verarbeiten.

Was müssen Arbeitgeber zur eAU sonst noch wissen?

Ausnahmen: Bei privatärztlichen Krankschreibungen oder Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen aus dem Ausland greift das Verfahren der eAU nicht. Für diese Zeiten ist keine Antwort der Krankenkassen möglich.

Minijobs: Die AU-Daten für geringfügig Beschäftigte können durch das neue Verfahren ebenfalls abgefragt werden. Das Verfahren verläuft ebenso wie allen anderen Mitarbeitenden, dass Sie durch eine Anfrage bei uns ins Rollen bringen. 

Meldungen: Wenn durch die Krankenkasse kein relevanter AU-Zeitraum festgestellt werden konnte, erfolgt eine elektronische Rückmeldung mit Grund „4 = eAU oder Zeiten eines stationären Aufenthaltes liegen nicht vor“. Die Rückmeldung stellt für das Unternehmen eine Zwischennachricht dar, während die Krankenkasse weitere 14 Tage regelmäßig prüft, ob entsprechende eAU-Daten eingehen. Ist dies der Fall, werden die Daten ohne erneute Aufforderung übermittelt.

Software:  Bitte übermitteln Sie uns die Abfrage ausschließlich im Datenaustauschverfahren. Auch unsere Antwort kann nur hierüber erfolgen. Eine schriftliche oder telefonische Auskunft ist nicht möglich. Sofern Sie aktuell noch nicht an einem digitalen Datenaustauschverfahren teilnehmen oder Ihnen keine Software für den neuen Datenaustausch "eAU" zur Verfügung steht, können Sie mit geringem Verwaltungsaufwand das SV-Meldeportal der Firma ITSG nutzen.

Häufige Fragen zur elektronischen Krankmeldung (eAU)

Kostenlose Infos aus dem Online-Seminar zur elektronischen AU-Bescheinigung nutzen

  • Vorteile und Überblick zum neuen Arbeitgeberverfahren
  • Datenaustausch und Ablauf von Krankmeldungen
  • Digitale Übertragung und Auslesen von AU-Daten
  • Abfrage von AU-Zeiten und Vorerkrankungen

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