Sozialversicherung von A-Z

Lexikon für Steuerrecht, Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht

Was gilt aktuell in der Sozialversicherung? Das Barmer-Lexikon für Firmenkunden bietet Daten, Zahlen und Fakten rund um die Themen Steuerrecht, Personalrecht und Sozialrecht. Unser Nachschlagewerk liefert Ihnen kurze, prägnante Erklärungen und Definitionen. Zudem finden Sie zahlreiche Tipps für die betriebliche Praxis von A wie Arbeitsschutz bis Z wie Zeitarbeit.

Index für Buchstabe "B"

Beitragszuschuss zur Krankenversicherung

Arbeitnehmer, die krankenversicherungsfrei sind, weil ihr Arbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze (Versicherungspflichtgrenze) übersteigt, haben einen Anspruch auf einen Beitragszuschuss zur Krankenversicherung. 

Berufsgenossenschaft: Aufgaben, Finanzierung und Mitglieder

Die aktuell neun gewerblichen Berufsgenossenschaften sind Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Die Unfallversicherung tritt für Personenschäden durch Arbeits-, Wegeunfall oder Berufskrankheiten ein. 

Beschäftigte Rentner

Ziele der Flexi-Rente sind eine Verlängerung der individuellen Lebensarbeitzeit der Beschäftigten und eine Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand. 

Betriebsprüfung durch die Rentenversicherungsträger

Die Rentenversicherungsträger führen mindestens alle vier Jahr eine Betriebsprüfung bei den Arbeitgebern durch. Im Wesentlichen geht es dabei um die Überprüfung der korrekten versicherungsrechtlichen Beurteilung sowie der Beitragsberechnung und -abführung. 

Betriebsrente

Die Vorsorge für die finanzielle Absicherung im Alter sollte in drei Schichten aufgebaut sein: Basisversorgung wie Rürup-Rente, gesetzliche Rentenversicherung oder berufsständische Versorgung, Zusatzversorgung wie Riester-Rente und betriebliche Altersversorgung sowie private Vorsorge wie Lebens-, Rentenversicherung oder Fondssparpläne. 

Betriebsrentner: Definition, Regelungen und Finanzierung

Als Betriebsrentner/in bezeichnet man eine/n ehemalige/n Mitarbeitende/n, der/die Leistungen aus einer Versorgungszusage der betrieblichen Altersversorgung bezieht. 

Bewirtungskosten: Nachweis und Voraussetzungen

Der Abzug von Kosten für die Bewirtung von Personen aus geschäftlichen Anlass ist beschränkt. Abzugsfähig sind nur solche Kosten, die nach der allgemeinen Verkehrsanschauung angemessen sind. 

Bezugsgröße

Durch die Bindungsfrist ist der versicherungspflichtige oder freiwillig Versicherte an seine Krankenkassenwahl 12 Monate gebunden. 

Bindungsfrist

Durch die Bindungsfrist ist der versicherungspflichtige oder freiwillig Versicherte an seine Krankenkassenwahl 12 Monate gebunden. 

Brückenteilzeit: Regelungen und Voraussetzungen

Die bisherigen Regelungen des Teilzeit- und Befristungsgesetzes wurden zum 1.1.2019 um ein Rückkehrrecht auf die vor der Teilzeit geltende Arbeitszeit erweitert.