Sozialversicherungsrecht

Betriebsprüfung durch die Rentenversicherungsträger

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Wie oft gibt es eine Betriebsprüfung?

Gemäß § 28p SGB IV führen die Rentenversicherungsträger mindestens alle vier Jahre eine Betriebsprüfung bei den Arbeitgebern durch.

Was wird bei einer Betriebsprüfung geprüft?

Im Wesentlichen geht es dabei um die Überprüfung der korrekten versicherungsrechtlichen Beurteilung sowie der Beitragsberechnung und -abführung. Der Arbeitgeber ist dabei zur Mitwirkung verpflichtet. Über das Ergebnis der Prüfung erhält der Arbeitgeber einen Prüfbericht. Die Krankenkassen sind als Einzugsstelle aber weiterhin erster Ansprechpartner in Fragen des Versicherungs- und Beitragsrechts.

Wer bekommt das Ergebnis der Prüfung?

Der Betriebsprüfer informiert die Unfallversicherung über das Ergebnis der Prüfung. Die erforderlichen Bescheide zur Erhebung der Beiträge zur Unfallversicherung (UV) werden von den Trägern der UV erlassen. Außerdem wird die Abführung der Künstlersozialabgabe geprüft.

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