- Was ist ein Lebensarbeitszeitkonto?
- Warum lohnt sich die Einführung von Lebensarbeitszeitkonten für Unternehmen?
- Wie profitieren Beschäftigte von einem Lebensarbeitszeitkonto?
- Wie funktioniert das Lebensarbeitszeitkonto?
- Welche gesetzlichen Rahmenbedingungen gelten für die Einführung von Lebensarbeitszeitkonten?
- Was passiert mit dem Lebensarbeitszeitkonto bei einem Arbeitgeberwechsel?
- Kostenlose Seminare zum Sozialversicherungs-, Arbeits- und Steuerrecht
In vielen großen Unternehmen sind sie bereits Standard: Lebensarbeitszeitkonten. Längere Auszeiten oder ein früherer Renteneintritt sind damit flexibel möglich. Aber auch für kleine und mittlere Unternehmen werden Lebensarbeitszeitkonten immer attraktiver. Wie Arbeitgeber mit diesem flexiblen Arbeitszeitmodell punkten können und was bei der Einführung zu beachten ist, erklären wir Ihnen hier.
Was ist ein Lebensarbeitszeitkonto?
Ein Lebensarbeitszeitkonto – auch Zeitwertkonto oder Langzeitkonto genannt – ist ein flexibles Arbeitszeitmodell, das ähnlich wie ein Sparkonto funktioniert. Es ermöglicht Angestellten über einen längeren Zeitraum ein Wertguthaben anzusparen, um dieses später für Freistellungsphasen zu nutzen. Die Einführung von Lebensarbeitszeitkonten wurde 2009 mit dem „Gesetz zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen“ (kurz Flexi-II) beschlossen.
Gut zu wissen:
Das Lebensarbeitszeitkonto unterscheidet sich von anderen flexiblen Arbeitszeitmodellen wie Überstunden- oder Gleitzeitkonten. Bei diesen sogenannten Kurzzeitkonten steht nicht die bezahlte Freistellung, sondern die flexible Arbeitszeit im Vordergrund. Überstunden müssen in der Regel innerhalb eines Jahres ausgeglichen werden. Das Lebensarbeitszeitkonto ist ein Langzeitkonto, bei dem das angesparte Guthaben für eine spätere, längere Freistellung verwendet wird.
Warum lohnt sich die Einführung von Lebensarbeitszeitkonten für Unternehmen?
Die Arbeitswelt befindet sich im Wandel. Der Fachkräftemangel und der Wunsch der Arbeitnehmenden nach einer besseren Work-Life-Balance stellen Arbeitgeber und Unternehmer zunehmend vor Herausforderungen. Wer den Anschluss nicht verpassen will, muss sich auf die veränderten Bedingungen des Arbeitsmarktes und die Bedürfnisse der Belegschaft einstellen. Attraktive Benefits und flexible Arbeitszeitmodelle wie Langzeitkonten gehören dazu.
Deshalb lohnt sich die Einführung von Lebensarbeitszeitkonten für Ihr Unternehmen:
- Imagegewinn: Zeitwertkonten stehen für modernes Personalmanagement und eine fortschrittliche Arbeitskultur, die Flexibilität bietet und die individuellen Bedürfnisse der Angestellten berücksichtigt. Das zahlt sich auf das Image Ihres Unternehmens aus und ist ein Pluspunkt beim Personal-Recruiting, gerade für Familien oder die jüngere Generation.
- Bessere Mitarbeiterbindung und -zufriedenheit: Eine attraktive Unternehmenskultur stärkt die Identifikation der Mitarbeitenden mit Ihrem Unternehmen und erhöht die Zufriedenheit sowie die Motivation.
- Langfristige Planungssicherheit: Langzeitkonten bieten zusätzliche Flexibilität und sind ein gutes Steuerungsinstrument für die Personalplanung. Sie ermöglichen z. B. Teilzeitarbeit für ältere Mitarbeiter. In der Übergangsphase können neue Mitarbeitende angelernt werden – das Wissen bleibt im Unternehmen. Zeitwertkonten sind zudem eine gute und kostengünstige Alternative zur Altersteilzeit, die nicht mehr staatlich gefördert wird.
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Wie profitieren Beschäftigte von einem Lebensarbeitszeitkonto?
Die wichtigsten Vorteile eines Lebensarbeitszeitkontos für Beschäftigte sind, eine mögliche Auszeit von der Arbeit zu nehmen oder früher in Rente zu gehen. Aber es gibt noch weitere positive Aspekte:
- Der Arbeitsplatz bleibt erhalten: Während der Freistellungsphase bleibt das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitnehmenden und Arbeitgeber bestehen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Freistellung einige Wochen oder ein Jahr dauert. Das angesparte Wertguthaben ermöglicht es den Beschäftigten, in dieser Zeit finanziell gut über die Runden zu kommen.
- Ohne Abzüge sparen: Bei Einzahlung auf das Lebensarbeitszeitkonto fallen für die Mitarbeitenden keine Steuern oder Sozialabgaben an. Erst wenn das Wertguthaben ausgezahlt wird, werden diese Zahlungen fällig.
- Voller Schutz der gesetzlichen Sozialversicherung: Auch während der Freistellung besteht der Sozialversicherungsschutz in der gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Ohne Lebensarbeitszeitkonto müssten sich Beschäftigte freiwillig unbezahlt freistellen lassen und sich privat krankenversichern.
- Kapitalanlage mit höheren Renditemöglichkeiten: Die Kapitalanlage des Wertguthabens ist gesetzlich vorgeschrieben. Je nach Anlageform können Lebensarbeitszeitkonten im Vergleich zu privaten Vorsorgemodellen höhere Renditen erzielen. Je länger die Ansparphase ist, desto höher kann die Rendite sein. Zudem wird auf die Erträge des angesparten Guthabens keine Abgeltungsteuer fällig.
Wie funktioniert das Lebensarbeitszeitkonto?
Die Funktionsweise eines Lebensarbeitszeitkontos ist relativ einfach: Es gibt eine Ansparphase und eine Entnahmephase.
Ansparphase
Die Ansparphase kann über das gesamte Erwerbsleben erfolgen. In dieser Phase können Arbeitszeit und Entgeltleistungen als Wertguthaben auf dem Lebensarbeitszeitkonto angesammelt werden. Dazu gehören:
- Überstunden
- nicht genommene Urlaubstage
- Zulagen für Mehrarbeit
- Prämien und Zuschüsse des Arbeitgebers
- Einmalzahlungen
- Weihnachtsgeld
Die Konten sind als Entgeltkonten zu führen. Dies bedeutet, dass auch Zeitguthaben wie Überstunden oder Urlaubstage in Entgelt umzurechnen sind.
Die Anlage der Wertguthaben erfolgt brutto, also vor Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen. Die Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge richtet sich grundsätzlich nach dem Zeitpunkt der Arbeitsleistung und nicht nach dem Zeitpunkt der Entgeltzahlung. Bei Lebensarbeitszeitkonten werden die Beiträge jedoch erst in der Freistellungsphase fällig.
Das gesamte Guthaben auf dem Zeitwertkonto ist Eigentum Ihrer Angestellten.
Auszahlungsphase
In der Auszahlungsphase sind die Mitarbeitenden bei bestehendem Arbeitsverhältnis freigestellt. Das angesparte Wertguthaben wird schrittweise ausgezahlt und ersetzt damit ganz oder teilweise die monatlichen Gehaltszahlungen. Das Guthaben kann beispielsweise für folgende Zwecke genutzt werden:
- Sabbatical (Auszeit)
- Verlängerte Elternzeit
- Pflegezeit
- Weiterbildung
- vorzeitiger Ruhestand
Das ausgezahlte Entgelt darf dabei nicht unangemessen im Vergleich zum Durchschnittsgehalt vor der Freistellung sein. Angemessen heißt: Das Entgelt beträgt mindestens 70 Prozent bis maximal 130 Prozent des durchschnittlich erzielten Arbeitsentgelts der vorangegangenen zwölf Monate.
Während der Freistellung entrichten Sie als Arbeitgeber weiterhin Kranken- und Sozialversicherungsbeiträge für Ihre Beschäftigten.
Die Dauer der Freistellung hängt von dem bereits angesparten Guthaben sowie von der Höhe des Freistellungsentgelt ab.
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Welche gesetzlichen Rahmenbedingungen gelten für die Einführung von Lebensarbeitszeitkonten?
Wenn Sie in Ihrem Unternehmen ein Lebensarbeitszeitkonto einführen möchten, müssen Sie die Vorgaben des Flexi II-Gesetzes (Gesetz zur sozialrechtlichen Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen) beachten. Es regelt die Umsetzung von Lebensarbeitszeitkonten in der Praxis.
Dies gilt es vor der Einführung zu beachten:
Ihre Mitarbeitenden können nur dann Überstunden auf einem Zeitwertkonto ansparen, wenn es eine entsprechende arbeitsvertragliche Regelung gibt. Dieser Anspruch kann in einer Betriebsvereinbarung oder in einem Tarifvertrag festgelegt sein.
Ist dies nicht der Fall, müssen Sie mit Ihren Mitarbeitenden eine schriftliche Wertguthabenvereinbarung treffen. Diese Vereinbarung ist die rechtliche Grundlage für Zeitwertkonten. Sie muss insbesondere Regelungen zur Freistellungsphase und zur Höhe des in dieser Zeit zustehenden Arbeitsentgelts enthalten.
Grundsätzlich können Sie Langzeitkonten mit allen Beschäftigten vereinbaren. Dies ist unabhängig davon, ob es sich um geringfügig Beschäftigte, Führungskräfte, Vollzeit- oder Teilzeitbeschäftigte handelt.
Aber es gibt auch Ausnahmen: Laut Urteil des Bundesfinanzhofs sind Zeitwertkonten für GmbH-Geschäftsführer und Vorstände von Aktiengesellschaften nicht mit deren Aufgaben vereinbar und rechtlich bedenklich (BFH, Az. I R 26/15).
Tipp:
Lassen Sie sich vor der Einführung eines Zeitwertkontos unbedingt fachkundig beraten, um die strengen gesetzlichen Anforderungen erfüllen zu können.
Was passiert mit dem Lebensarbeitszeitkonto bei einem Arbeitgeberwechsel?
Bei einem Arbeitsplatzwechsel kann der neue Arbeitgeber das Lebensarbeitszeitkonto weiterführen, sofern er dies ebenfalls anbietet.
Ist dies nicht der Fall, kann das bestehende Wertguthaben auf die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV) zur Verwaltung übertragen werden.
Eine weitere Möglichkeit ist die Auflösung des Wertguthabens. In diesem Fall müssen Sie das angesparte Guthaben an den ausscheidenden Mitarbeitenden auszahlen. Dabei werden Sozialversicherungsbeiträge und Kapitalertragsteuer sofort fällig.