- Was ist Schichtarbeit?
- Welche Schichtmodelle gibt es?
- Wie können Arbeitgeber die Gesundheit ihrer Mitarbeitenden bei Schichtarbeit schützen?
- Welche gesetzlichen Rahmenbedingungen muss Ihr Unternehmen bei Schichtarbeit beachten?
- Was können Arbeitgeber für die Zufriedenheit von Schichtarbeitenden tun?
- So schaffen Sie mehr Gesundheit im Arbeitsalltag
Wenn die einen in den Feierabend gehen, fängt für die anderen der Arbeitstag erst an. Sie arbeiten in Schichten und zu wechselnden Zeiten. In vielen Berufen ist Schichtarbeit unverzichtbar. Doch das Arbeiten gegen die innere Uhr bleibt oft nicht ohne gesundheitliche Folgen. Als Arbeitgeber tragen Sie eine Mitverantwortung für die Gesundheit Ihrer Beschäftigten. Informieren Sie sich hier, wie Sie dieser Verantwortung gerecht werden.
Was ist Schichtarbeit?
Der Begriff Schichtarbeit ist im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) nicht genau definiert. Meist wird Schichtarbeit jedoch als eine Beschäftigung bezeichnet, bei der die Arbeit zu wechselnden Tages- oder Nachtzeiten oder zu gleichbleibenden, aber „ungewöhnlichen“ Arbeitszeiten – also abweichend von der sogenannten Tagesarbeit – geleistet wird. Dabei teilen sich mehrere Beschäftigte einen Arbeitsplatz.
Schichtarbeit ist vor allem in Branchen üblich, in denen rund um die Uhr gearbeitet werden muss, zum Beispiel im Gesundheitswesen, im öffentlichen Dienst oder in der Industrie.
Laut Eurostat arbeiteten im Jahr 2021 rund 14,7 Prozent der 15- bis 64-jährigen Beschäftigten in Deutschland in Schichtarbeit. Das entspricht rund sechs Millionen Personen. Davon arbeiteten rund 3,5 Millionen auch nachts. Tendenz steigend.
Welche Schichtmodelle gibt es?
Es gibt verschiedene Modelle, um die Arbeitszeiten Ihrer Mitarbeitenden in Schichten einzuteilen. Allerdings ist nicht jedes Schichtmodell für jede Branche geeignet.
Zwei gängige Schichtmodelle stellen wir Ihnen hier vor:
Schichtmodell nach Durchlaufzeit
Dieses Modell bezieht sich auf die Zeiten, in denen gearbeitet wird.
Vollkontinuierliches Schichtmodell
Das „Vollkonti-Modell“ wie es auch genannt wird, ermöglicht Arbeiten „rund um die Uhr“ – also 24/7. Es besteht in der Regel aus einem Drei- oder Mehrschicht-System. Denn um die gesetzlich vorgeschriebene Arbeitszeit von acht Stunden pro Tag nicht zu überschreiten, benötigen Unternehmen für das vollkontinuierliche Schichtmodell mindestens drei Schichten mit jeweils acht Arbeitsstunden. Dies betrifft zum Beispiel Krankenhäuser, Pflegedienste, Rettungsdienste, Berufsfeuerwehren, die Polizei, aber auch das produzierende Gewerbe.
Teilkontinuierliches Schichtmodell
- Mit Nachtarbeit: Bei diesem Modell wird ebenfalls im Dreischichtsystem mit Frühschicht, Tagschicht und Nachtschicht gearbeitet, jedoch nur 5 Tage die Woche. Das Wochenende oder andere Tage der Woche sind frei.
- Ohne Nachtarbeit: Es gibt auch das teilkontinuierliche Schichtsystem ohne Nachtarbeit. Der Betrieb läuft dann sieben Tage die Woche, allerdings nicht 24 Stunden, da keine Nachtarbeit anfällt. Beispiele: Einzelhandel an Flughäfen und Bahnhöfen, Autovermietungen.
Modell nach Anzahl der Schichten
Hier steht die Verteilung der Arbeit auf mehrere Schichten im Mittelpunkt.
Zweischichtbetrieb
Bei diesem einfachen Schichtmodell wird in zwei Schichten gearbeitet, typischerweise in einer Früh- und einer Spätschicht. Wenn Sie dieses Modell in Ihrem Unternehmen einsetzen möchten, müssen Sie auf Nachtarbeit verzichten, da eine Schicht laut Gesetzgeber nicht länger als acht Stunden dauern darf.
Häufig kommt dieses Modell im Einzelhandel vor, wo mit zwei Schichten die Öffnungszeiten abgedeckt werden.
Dreischichtbetrieb
Das ist der Klassiker für Nachtarbeit. Es gibt in der Regel an fünf Tagen drei verschiedene Schichten pro Tag: Frühschicht, Spätschicht und Nachtschicht mit je acht Stunden Arbeitszeit. Dieses Modell eignet sich, wenn Ihr Unternehmen an fünf Tagen in der Woche produziert und Sie Nachtarbeit benötigen.
Vier- oder Fünfschichtbetrieb
Dieses Modell sollten Sie wählen, wenn Ihr Unternehmen 24/7 produziert, Sie aber durch Tarifverträge an bestimmte Arbeitszeiten gebunden sind, die Sie mit einem Drei-Schichtbetrieb nicht umsetzen können.
Jedes dieser Schichtarbeitsmodelle hat Vor- und Nachteile, sowohl für Unternehmen als auch für Beschäftigte. Daher sollte die Schichtplangestaltung immer gut durchdacht sein, um die beste Lösung für alle Beteiligten zu finden.
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Wie können Arbeitgeber die Gesundheit ihrer Mitarbeitenden bei Schichtarbeit schützen?
Schichtarbeitende leben gegen ihre „innere Uhr“ (zirkadianer Rhythmus), das heißt, sie arbeiten, wenn der Körper eigentlich auf Entspannung oder Schlaf eingestellt ist. Auf Dauer bleibt Schichtarbeit nicht ohne Folgen für die Gesundheit, wie zahlreiche wissenschaftliche Studien belegen.
So haben Menschen, die in Nacht- oder Wechselschicht arbeiten, deutlich häufiger gesundheitliche Beschwerden als andere. Sie leiden z. B. eher unter Rückenschmerzen, Müdigkeit und Erschöpfung sowie Schlafstörungen, haben ein erhöhtes Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Stoffwechselstörungen und Übergewicht.
Aber nicht nur die Gesundheit leidet unter Schichtarbeit: Wer häufig abends oder am Wochenende arbeitet, hat zudem Schwierigkeiten Beruf und Privatleben zu vereinbaren, was zu sozialer Isolation und Unzufriedenheit führen kann.
Sie haben es in der Hand: So gestalten Sie gesunde Schichtarbeit
Als Arbeitgeber haben Sie einen großen Einfluss auf die Gesundheit und die Zufriedenheit Ihrer Angestellten in Schichtarbeit. Deshalb sollten Sie den Schichtplan so gestalten, dass er die natürlichen und individuellen Bedürfnisse Ihrer Mitarbeitenden berücksichtigt.
Wie dies gelingen kann, zeigen Handlungsempfehlungen, die auf arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen. Die folgenden Empfehlungen zur gesundheitsgerechten Gestaltung von Schichtarbeit wurden in Zusammenarbeit mit Unternehmen entwickelt und in der Praxis erprobt.
- Möglichst wenige Nachtschichten hintereinander
Nachtschichten sind Arbeit gegen die innere Uhr. Wer nachts arbeitet, schläft tagsüber weniger und schlechter. Auf Dauer baut sich so ein Schlafdefizit auf. Um dies zu vermeiden, sollten nicht mehr als drei Nachtschichten hintereinander eingeplant werden. Auch das Sozial- und Familienleben profitiert davon, wenn Beschäftigte mehrere arbeitsfreie Abende pro Woche haben. - Mindestens 24 Stunden Erholung nach einer Nachtschichtphase
Nach einer Nachtschicht benötigt der Körper ausreichend Zeit, um sich zu erholen. Auf zwei bis drei durchgearbeitete Nächte sollte mindestens ein freier Tag folgen, besser noch zwei freie Tage. - Zeiten freier Tage optimieren
Freie Wochenenden sind einzelnen freien Tagen vorzuziehen. Denn ganz gleich, ob Treffen mit Freunden oder der Familie, Ausflüge oder Hobbys: Das Wochenende spielt bei der Freizeitgestaltung eine besondere Rolle und beugt sozialer Isolation vor. Deshalb sollten Schichtarbeitende immer sogenannte „geblockte Wochenenden“ erhalten. Das sind zwei zusammenhängende freie Tage, also Freitag und Samstag, Samstag und Sonntag oder Sonntag und Montag.
Zusätzlich sollten Überstunden, zusätzliche Arbeitstage sowie Nachtarbeit mit freien Tagen ausgeglichen werden können. Erholte Mitarbeitende sind leistungsfähiger und weniger anfällig für Krankheiten. - Ungünstige Schichtfolgen vermeiden: Vorwärtswechsel bevorzugen
Ein vorwärts rotierender Schichtplan (Früh-, Spät- und Nachtschicht hintereinander) ist mit der inneren Uhr besser vereinbar und damit für den Körper weniger belastend als ein rückwärts rotierender Plan (Nacht-, Spät- und Frühschicht hintereinander). - Schichtbeginn und -ende im Einklang mit dem Biorhythmus festlegen
Eine Frühschicht sollte nicht zu früh beginnen, um zu vermeiden, dass Beschäftigte für die Frühschicht mitten in der Nacht aufstehen müssen. Kommen dann noch lange Anfahrtswege hinzu, verkürzt sich die Schlafzeit zusätzlich.
Auch ein zu spätes Ende der Nachtschicht wirkt sich ungünstig aus. Beschäftigte, die sich nach der Nachtschicht schlafen legen, wachen meistens zur Mittagszeit wieder auf. Das liegt am Zirkadianrhythmus, also der inneren Uhr. Ein früheres Ende der Nachtschicht hilft, den Tagschlaf zu verlängern. Deshalb sollte die Nachtarbeit nach Möglichkeit eher früher als später beginnen. - Flexible Anfangszeiten ermöglichen
Ein flexibler Schichtbeginn, ähnlich der Gleitzeit, berücksichtigt individuelle Bedürfnisse und führt zu weniger Stress auf dem Weg zur Arbeit. Beispielsweise könnte die Frühschicht zwischen 5.30 Uhr und 6.30 Uhr beginnen. - Arbeitszeiten von mehr als acht Stunden vermeiden
Bei Schichten, die acht Stunden oder länger dauern, sinkt die Leistungsfähigkeit und das Unfallrisiko steigt. Je häufiger überlange Arbeitszeiten vorkommen, desto länger braucht der Körper außerdem, um sich danach wieder zu erholen. Deshalb sollten Arbeitszeiten von mehr als acht Stunden die Ausnahme sein. - Kürzere Schichten bei schwerer Arbeit
Bei schwerer körperlicher Arbeit sollten die Schichten verkürzt werden, um die Belastung zu verringern und die Erholungszeit zu verlängern. Da Nachtarbeit ohnehin schon sehr anstrengend ist, sollte deren Schichtlänge kürzer sein als bei anderen Schichten. - Auf die Schichtpläne sollte Verlass sein
Häufige und kurzfristige Änderungen der Schichtpläne erschweren Beschäftigten die Planung von Freizeit und privaten Terminen. Auf einmal erstellte Schichtpläne sollte daher Verlass sein, um die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben zu ermöglichen. - Mindestens ein freier Abend pro Woche
Freunde treffen, Abendessen mit den Kindern: Soziale und familiäre Kontakte finden meist abends statt. Damit Schichtarbeitende ihre sozialen Kontakte auch neben der Arbeit pflegen können, sollte mindestens ein Abend pro Woche frei sein und die Abstände zwischen den freien Abenden nicht zu groß sein.
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Welche gesetzlichen Rahmenbedingungen muss Ihr Unternehmen bei Schichtarbeit beachten?
Wenn Sie in Ihrem Unternehmen Schichtarbeit einführen wollen oder bereits praktizieren, müssen Sie eine Vielzahl von Gesetzen beachten, um die Gesundheit und das Wohlbefinden Ihrer Beschäftigten zu gewährleisten.
Wir erläutern Ihnen hier die wichtigsten gesetzlichen Rahmenbedingungen für Schichtarbeit:
Arbeitszeiten und Ruhezeiten müssen eingehalten werden
Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) bildet die zentrale gesetzliche Grundlage für die Regelung der Arbeitszeit in Deutschland. Hier sind die wichtigsten Bestimmungen, die Sie bei Schichtarbeit berücksichtigen müssen:
- Höchstarbeitszeit nicht überschreiten
Grundsätzlich darf die tägliche Arbeitszeit acht Stunden nicht überschreiten. Eine Verlängerung auf bis zu zehn Stunden ist möglich, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden (§ 3 ArbZG). - Ruhezeiten einhalten
Nach der Arbeit muss eine Ruhezeit von mindestens elf Stunden eingehalten werden (§ 5 ArbZG). Unter bestimmten Voraussetzungen kann diese Ruhezeit in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und im Gaststättengewerbe auf zehn Stunden verkürzt werden, wenn innerhalb eines Kalendermonats ein Ausgleich erfolgt.
Besondere Regelungen zur Nachtarbeit
Nachtarbeit ist im Arbeitszeitgesetz klar definiert als eine Arbeit, die mehr als zwei Stunden der Nachtzeit umfasst. Als Nachtzeit gilt die Zeit von 23 bis 6 Uhr, im Bäckereigewerbe von 22 bis 5 Uhr (§ 2 Abs. 3 ArbZG).
Folgende Vorschriften müssen Sie bei der Nachtarbeit einhalten:
- Auch bei Nachtarbeit darf die tägliche Arbeitszeit von acht Stunden nicht überschritten werden.
- Wer nachts arbeitet, hat Anspruch auf regelmäßige arbeitsmedizinische Untersuchungen.
- Der Nachtarbeitsplatz muss unter bestimmten Voraussetzungen in einen Tagesarbeitsplatz umgewandelt werden können.
- Für Nachtarbeit muss es entweder einen finanziellen Ausgleich oder freie Tage geben.
- Nachtarbeitende müssen die gleichen Aufstiegs- und Weiterbildungsmöglichkeiten haben wie Tagarbeitende.
Sicherheit und Gesundheit haben Vorrang
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet Arbeitgeber, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu sichern und zu verbessern. Relevante Bestimmungen für die Schichtarbeit sind:
- Minimierung der gesundheitlichen Gefahren
Als Arbeitgeber sind Sie dazu verpflichtet eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, um mögliche Gesundheitsgefährdungen durch Schichtarbeit zu ermitteln und geeignete Schutzmaßnahmen zu treffen (§ 5 ArbSchG). - Unterweisung der Beschäftigten
Ihre Beschäftigten müssen über die gesundheitlichen Risiken der Schichtarbeit unterwiesen werden. Außerdem sind sie über die getroffenen Schutzmaßnahmen zu informieren (§ 12 ArbSchG).
Schwangere und Jugendliche genießen besonderen Schutz
Werdende und stillende Mütter unterliegen dem Mutterschutz. Für minderjährige Arbeitnehmer gelten die Bestimmungen des Jugenarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG). Die gesetzlichen Bestimmungen sind vom Arbeitgeber unbedingt einzuhalten.
- Nachtarbeit ist verboten
Schwangere Arbeitnehmerinnen dürfen zwischen 20 und 6 Uhr nicht arbeiten. Fällt die geplante Arbeitszeit einer werdenden Mutter in diese Zeit, muss sie von der Nachtschicht in die Tagschicht versetzt werden. Oder sie erhält eine andere Tätigkeit, die keine Nachtarbeit erfordert.
Auch Jugendliche dürfen in der Zeit von 20 Uhr bis 6 Uhr grundsätzlich nicht beschäftigt werden (§ 14 JArbSchG). Ausnahmen gelten für bestimmte Branchen wie das Gastgewerbe oder das Gesundheitswesen. - Keine Überstunden
Werdende Mütter dürfen nicht mehr als 8,5 Stunden täglich oder 90 Stunden in der Doppelwoche beschäftigt werden. Jugendliche dürfen nicht mehr als acht Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche arbeiten.
Der Betriebsrat hat ein Mitspracherecht
Wenn es in Ihrem Unternehmen einen Betriebsrat gibt, muss dieser nach dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) beteiligt werden (§ 87 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 3 BetrVG). Er hat ein Mitbestimmungsrecht bei der Einführung und Ausgestaltung von Schichtsystemen sowie bei der Festlegung der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen.
Gibt es keinen Betriebsrat, der die Interessen der Belegschaft vertritt, haben Sie als Arbeitgeber mehr Spielraum. Dennoch müssen Sie sich dabei an die geltenden Gesetze halten.
Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen sind zu beachten
In vielen Branchen regeln Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen die spezifischen Arbeitsbedingungen bei Schichtarbeit. Diese können Regelungen zu Schichtzulagen, Schichtlängen, Schichtrhythmen und anderen Aspekten enthalten. Als Arbeitgeber müssen Sie sicherstellen, dass diese tariflichen und betrieblichen Regelungen eingehalten werden.
Was können Arbeitgeber für die Zufriedenheit von Schichtarbeitenden tun?
Die Zufriedenheit Ihrer Mitarbeitenden ist ein entscheidender Faktor für die Produktivität und das Betriebsklima in Ihrem Unternehmen. Von der Schichtplanung bis zu gesundheitsfördernden Maßnahmen: Als Arbeitgeber können Sie viel tun, um die Zufriedenheit Ihrer Mitarbeitenden zu erhöhen und damit auch die Bindung an Ihr Unternehmen zu stärken.
Hier geben wir Ihnen einige Tipps und Empfehlungen an die Hand:
Wer in Schichten arbeitet, braucht einen Ausgleich für Körper, Geist und Seele. Im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung gibt es dazu viele Möglichkeiten, wie zum Beispiel:
- Bewegung und Fitness: Bieten Sie Fitness- und Bewegungsprogramme an, die speziell auf die Bedürfnisse von Schichtarbeitenden zugeschnitten sind. Das können regelmäßige Sportkurse, Mitgliedschaften in Fitnessstudios oder digitale Gesundheitsangebote sein.
- Ernährungsberatung: Fördern Sie eine gesunde Ernährung durch Informationsveranstaltungen oder gesunde Gerichte in der Kantine. Auch die Bereitstellung von gesunden Snacks und Getränken ist eine Möglichkeit.
- Schlaf- und Stressmanagement: Organisieren Sie Schulungen und Workshops zu Themen wie Schlafhygiene, Entspannungstechniken und Stressbewältigung.
Als Arbeitgeber sollten Sie nicht nur den Erfolg Ihres Unternehmens im Auge haben, sondern vor allem das Potenzial Ihrer Mitarbeitenden schätzen und fördern.
- Teamförderung: Organisieren Sie Teambuilding-Aktivitäten und soziale Events, um den Zusammenhalt im Team zu stärken und die soziale Isolation zu verringern.
- Offene Kommunikation: Fördern Sie eine offene und transparente Kommunikation zwischen den Schichtarbeitenden und dem Management. Regelmäßige Besprechungen und Feedbackrunden können dazu beitragen, dass sich Ihre Mitarbeitenden gehört und wertgeschätzt fühlen.
- Anerkennung und Wertschätzung: Erkennen Sie die Leistung Ihrer Beschäftigen durch regelmäßiges Lob und Belohnungen an. Dies kann in Form von Prämien oder Gutscheinen geschehen. Aber auch regelmäßige Firmenevents oder attraktive Corporate Benefits wie z. B. Gesundheitskurse, kostenfreies Mittagessen oder Leihfahrräder bringen Ihre Wertschätzung zum Ausdruck.
Mitarbeitende, die trotz Schichtarbeit ausreichend Freizeit und Erholungsmöglichkeiten haben, sind zufriedener und leistungsfähiger. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie Sie dies unterstützen können.
- Bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie: Bieten Sie flexible Arbeitszeitmodelle, Teilzeitmöglichkeiten und Unterstützung bei der Kinderbetreuung an, um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu erleichtern.
- Homeoffice-Optionen: Soweit möglich, gestatten Sie Ihren Mitarbeitenden, administrative oder weniger zeitkritische Aufgaben von zu Hause aus zu erledigen.
Belastende Schicht- und Nachtarbeit sollte entsprechend honoriert werden, finanziell oder durch Zusatzleistungen.
- Schichtzulagen: Bieten Sie angemessene finanzielle Zulagen für Nacht- und Wochenendarbeit an, um die besondere Belastung auszugleichen.
- Zusätzliche Leistungen: Gewähren Sie Zusatzleistungen wie Fahrtkostenzuschüsse, Essenszuschüsse oder Rabatte auf firmeneigene Produkte und Dienstleistungen.
Wer seinen Beschäftigten gute Entwicklungsmöglichkeiten, interessante Weiterbildungsangebote oder neue Perspektiven bietet, fördert ihre Motivation.
- Weiterbildungsmöglichkeiten: Bieten Sie regelmäßige Weiterbildungs- und Schulungsmöglichkeiten an, um die beruflichen Fähigkeiten Ihrer Beschäftigten zu erweitern und ihre Karriereentwicklung zu unterstützen.
- Karrierepfade: Schaffen Sie klare Karrierepfade und Aufstiegsmöglichkeiten innerhalb des Unternehmens, die auch für Schichtarbeitende erreichbar sind.