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Transparenzbericht

Einfacher und effizienter: Neuerungen bei der elektronischen Patientenakte

Lesedauer unter 5 Minuten

Redaktion

  • Jessica Braun

Qualitätssicherung

  • Bérengère Codjo

Ab 2025 erhalten alle gesetzlich Versicherten eine elektronische Patientenakte (ePA). Was die ePA für alle und das Opt-out-Verfahren bedeuten und welche neuen Anwendungen die ePA künftig praktischer und anwendungsfreundlicher machen, lesen Sie hier.

Sie ist ein entscheidender Schritt auf dem Weg zu einer besseren Gesundheitsversorgung: die elektronische Patientenakte, kurz ePA. Als digitaler Ordner speichert sie die wichtigsten Informationen rund um die Gesundheit, dauerhaft und sicher. Ärztliche Befunde, der Impfausweis oder das Zahnbonusheft liegen damit nicht mehr verstreut in Mappen zuhause oder in den Aktenschränken verschiedener Praxen, sondern strukturiert an einem Ort. Ab Januar 2025 erhalten nun alle gesetzlich Versicherten automatisch ihre persönliche ePA von ihrer Krankenkasse. So regelt es das Digital-Gesetz (DigiG). Barmer-Versicherte könne mit der eCare-App auf ihre elektronische Patientenakte zugreifen.

Bislang mussten sich Versicherte selbst kümmern, wenn sie ihre ePA freischalten lassen wollten. „Mit der ePA für alle und der 2025 eintretenden Opt-out-Lösung übernehmen wir diesen Schritt“, sagt Marcel Böttcher, Fachbereichsleiter Digitale Versorgung & Prävention bei der Barmer. „Wer eine ePA möchte, muss nichts mehr dafür tun.“ Diese Vereinfachung wurde beschlossen, da noch zu wenige Menschen das Angebot nutzen. „Natürlich bleibt die Nutzung der ePA weiterhin freiwillig“, sagt Böttcher. Opt-out ist Englisch und bedeutet „sich gegen etwas entscheiden“. Wer keine ePA haben will, kann also widersprechen. Das entsprechende Verfahren wird so niedrigschwellig und sicher sein, wie die elektronische Patientenakte selbst. „Wichtig ist, dass unsere Versicherten hier eine gut informierte Entscheidung treffen“, so Böttcher. Die Barmer informiert deswegen nicht nur kontinuierlich über alle Neuerungen der ePA, sondern auch über das Widerspruchsrecht, das zusammen mit dem Opt-out-Verfahren ab Januar 2025 greift.

Unkomplizierte Dokumentation für eine bessere Versorgung

Für die Versicherten bringt die ePA jedoch eine Reihe von Vorteilen. So sollen Ärztinnen, Ärzte und Kliniken zukünftig wichtige Daten in die elektronische Patientenakte einpflegen und diese einsehen können. Sie erhalten damit zum Beispiel schneller einen Überblick über vorhandene Diagnosen oder eingenommene Medikamente. Das erleichtert ihnen die Versorgung und macht diese gleichzeitig besser.

Auch der rosa Zettel ist passé: Wer ein Rezept erhält, bekommt dieses seit Januar 2024 nur noch in digitaler Form. Ab dem Sommer 2024 werden Barmer-Versicherte ihre E-Rezepte nun auch direkt in der eCare-App empfangen können. „Das heißt, sie benötigen keine extra E-Rezept-App mehr, um Verschreibungen einzulösen“, sagt Marcel Böttcher. Sie müssen nur noch eine Apotheke in ihrer Nähe oder online auswählen und das E-Rezept dort einreichen. Die verschriebenen Medikamente können sie dann direkt mitnehmen oder bekommen diese zugestellt.

„Die Daten aus dem E-Rezept in die elektronische Patientenakte zu integrieren, lag nahe“, so Böttcher. „Rezepte einzulösen wird so zukünftig noch schneller und sicherer.“ Ab Januar 2025 fließen zudem auch die im E-Rezept enthaltenen Informationen wie beispielsweise das Verschreibungsdatum automatisch in die elektronische Patientenakte ein. So entsteht eine digitale Medikationsliste. Diese macht es einfacher, möglichen Wechselwirkungen zwischen verschiedenen Medikamenten vorzubeugen.

„Das erhöht die Arzneimittelsicherheit für Patientinnen und Patienten.“ Händigen Apothekerin oder Apotheker beispielsweise ein anderes Medikament aus, weil das verschriebene nicht verfügbar ist, können sie dies nun auch mit einem Eintrag dokumentieren.

Mit der Barmer einen Schritt voraus

Eine weitere Erleichterung betrifft Patientinnen und Patienten, die orthopädische Hilfsmittel wie Kniebandagen oder Schuheinlagen benötigen. Sie erhalten die entsprechende Verordnung voraussichtlich ab Herbst 2024 digital und können ihre benötigten Hilfsmittel damit online bei teilnehmenden Lieferanten bestellen. Möglich macht dies ein Zusammenschluss der Barmer und sechs weiterer Krankenkassen mit verschiedenen Partnern aus der Industrie. Verpflichtend für alle wird die die digitale Verordnung nämlich erst 2027. Barmer-Versicherte profitieren jedoch schon früher davon.

Und wer seinen Impfpass aus Papier zu unübersichtlich findet, freut sich wahrscheinlich über den digitalen Impfstatus in der eCare. Bereits seit Dezember lassen sich die Informationen aus dem Barmer Impfplaner unkompliziert in die elektronische Patientenakte importieren. Alle Impfungen sind dort dann übersichtlich dokumentiert. Push-Benachrichtigung erinnern fortan daran, wenn eine Impfung aufgefrischt werden sollte.

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