Im Allgemeinen wird Ihre behandelnde Ärztin/der behandelnde Arzt auf dem Einweisungsschein angeben, in welcher Klinik Sie angemessen und Ihrer Krankheit entsprechend behandelt werden sollen. In aller Regel können Ihre Wünsche bei der Auswahl des Krankenhauses berücksichtigt werden.
Um auf der Grundlage aller verfügbaren Informationen in eine Behandlung einwilligen zu können, muss die Ärztin/der Arzt Sie aufklären.
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