Ärztinnen und Ärzte sind verpflichtet, jene Medikamente zu verschreiben, die den Behandlungserfolg gewährleisten. Dabei haben sie neben ihrem fachlichen Urteil und dem Stand der Wissenschaft auch das Gebot einer wirtschaftlichen Verordnungsweise zu beachten.
In jedem Bundesland wird ein Medizinischer Dienst gebildet. Sie beraten Kranken- und Pflegekassen in Fragen der allgemeinen medizinischen und pflegerischen Versorgung.
Medizinrechtlich ist der mutmaßliche Wille von Bedeutung, wenn beispielsweise ein Notfall eintrifft. Die Behandlung ist dann nach dem mutmaßlichen Willen der Patientin oder des Patienten durchzuführen oder zu unterlassen.
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