Das Recht auf Nichtwissen schützt Patientinnen und Patienten davor, Informationen zu erhalten, die sie in ihrer Lebensführung nachhaltig beeinträchtigen könnten.
Kassenärztinnen und Kassenärzte beziehungsweise die Kassenärztliche Vereinigung sind verpflichtet, einen Notdienst außerhalb der üblichen Sprechstunden einzurichten.
Besonders vor schwerwiegenden operativen Eingriffen oder bei kostspieligem Zahnersatz (Heil- und Kostenplan) kann es manchmal sinnvoll sein, sich bei einer anderen Ärztin oder einem anderen Arzt eine Zweitmeinung einzuholen.
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