Patientenrecht

Notdienst - Ihre medizinische Hilfe außerhalb der üblichen Sprechstunden

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Redaktion

  • Ludwig Janssen (aHa-Texte Köln)

Qualitätssicherung

  • almeda GmbH

Kassenärztinnen und Kassenärzte bzw. die Kassenärztliche Vereinigung sind verpflichtet, einen Notdienst außerhalb der üblichen Sprechstunden einzurichten. Ärztinnen und Ärzte müssen dafür entweder reihum zur Verfügung stehen oder eine Notdienstpraxis anbieten.

Unter der Rufnummer 116 117 erreichen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst. In den Notfallpraxen sind niedergelassene Ärztinnen und Ärzte im Einsatz, die Patienten außerhalb der Sprechzeiten in dringenden, aber nicht akut lebensbedrohlichen Fällen ambulant behandeln – nachts, an Wochenenden und Feiertagen.

Die funktioniert ohne Vorwahl, gilt deutschlandweit und ist kostenlos - egal ob Sie von zu Hause oder mit dem Mobiltelefon anrufen.

Bei akuten Erkrankungen sowie Unfällen können Sie auch die Notfallambulanz eines Krankenhauses oder den Rettungsdienst (Notruf 112) in Anspruch nehmen.

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