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Die Barmer ist verpflichtet, Geldprämien an das Finanzamt zu melden. Wir haben Sie dazu angeschrieben? Dann teilen Sie uns Ihre Steuer-ID bitte über folgendes Formular mit.
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Sie sind freiwillig versichert und zahlen Ihre Beiträge selbst? Die Bescheinigung für Ihr Finanzamt bekommen Sie jedes Jahr im Februar per Post. Verlegt oder verloren?
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Sie sind Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer? Die Beiträge für Ihre Krankenversicherung entnehmen Sie bitte direkt Ihrer Jahresentgelt-Bescheinigung.
Sie möchten in die freiwillige Versicherung wechseln? Prima. Das erledigen Sie in wenigen Minuten. Wir sorgen dafür, dass Sie immer optimal versichert sind.
Sie möchten mehr erfahren?
Neuer Job? Neues Einkommen? Sagen Sie uns Bescheid. Wir passen Ihre Beiträge für Sie an.
Sie brauchen eine Ersatzbescheinigung für Ihre Arztpraxis?
Wir haben Sie gebeten, uns ein neues Foto zu schicken? Jetzt unkompliziert hochladen und schon in wenigen Tagen liegt Ihre neue Gesundheitskarte bei Ihnen im Briefkasten.
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Schon gewusst? Seit dem 1. Juli 2023 werden Eltern beim Pflegebeitrag entlastet. Und zwar pro Kind. Sie haben Kinder? Dann sollten Sie aktiv werden und die Stelle informieren, die Ihre Pflegebeiträge bezahlt - z. B. Ihren Arbeitgeber, die Agentur für Arbeit oder die Rentenversicherung.
Sie sind z. B. freiwillig versichert und überweisen Ihre Beiträge selbst an die Barmer? Dann teilen Sie bitte uns mit, wie viele Kinder Sie haben.
Mehr zum Pflegebeitrag lesen Sie unter Beiträge in der Pflegeversicherung
Ob Sie ein Studium beginnen, einen neuen Job anfangen, heiraten oder in Rente gehen - das Leben steckt voller Veränderungen. Wir sorgen dafür, dass Sie immer optimal versichert sind.
Kleiner Tipp: Weder für einen neuen Arbeitgeber noch die Agentur für Arbeit ist eine Versicherungs-Bescheinigung nötig. Alle Daten werden elektronisch übermittelt.
Sie brauchen eine Versicherungs-Bescheinigung für andere Zwecke?
Sie starten einen Minijob und brauchen einen Nachweis darüber, seit wann Sie bei uns versichert sind?
Schon gewusst? Den Sozialversicherungs-Ausweis gibt es nicht mehr. Ersetzt wird er durch den Versicherungsnummer-Nachweis. Den Versicherungsnummer-Nachweis müssen Sie beim Arbeitgeber nicht mehr vorlegen. Ihre Rentenversicherungs-Nummer wird elektronisch übermittelt.
Sie möchten einen Versicherungsnummer-Nachweis für Ihre Unterlagen?
Sie möchten eine Vertreterin oder einen Vertreter benennen, der Ihre Interessen und Bedürfnisse bei der Barmer für Sie vertritt? Sie können sich z. B. von einem Familienmitglied vertreten lassen aber auch von einem Freund oder einer Freundin.
Mit einer Vertretungs-Vollmacht können Angehörige z. B. Anträge für Sie stellen, Entscheidungen treffen und bekommen Zugang zu allen Informationen rund um Ihre Krankenversicherung und Ihre Pflegeversicherung.
Vollmacht für Versicherte - Vertretungs-Vollmacht erteilen (PDF)
Sie möchten sich von der Zuzahlung zu Medikamenten und anderen medizinischen Leistungen befreien lassen? Wir prüfen gerne, ob das möglich ist.
Von Zuzahlungen befreien lassen
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Sie möchten sich für das nächste Jahr von der Zuzahlung zu Medikamenten und medizinischen Leistungen befreien lassen und den Betrag in Höhe Ihrer Belastungs-Grenze im Voraus einzahlen?
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Lesen Sie, wie Sie sich im Voraus von der Zuzahlung befreien lassen können und welche Vorteile das für Sie hat
Sie sind von der Zuzahlung zu Medikamenten und anderen medizinischen Leistungen befreit? Holen Sie sich jetzt Ihre Befreiungskarte auf's Handy.
Ihr Baby ist da? Herzlichen Glückwunsch! Wissen Sie schon, ob Sie Elternzeit nehmen oder haben Sie schon Elterngeld beantragt? Ihre Versicherung passen wir automatisch für Sie an.
Sie sind hauptversichertes Barmer-Mitglied? Versichern Sie Ihre Lieben einfach kostenfrei mit:
Voraussetzung: Das Familienmitglied hat kein oder ein nur geringes eigenes Einkommen.
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Sie erwarten Nachwuchs? Herzlichen Glückwunsch. Melden Sie Ihr Baby schon heute bei uns an.
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Ihre Familie ist bei Ihnen mitversichert? Dann fragen wir regelmäßig nach, ob sich etwas geändert hat.
Sie sind schwanger oder junge Mutter? Wir unterstützen Sie mit 200 Euro extra. Für eine osteopathische Behandlung z. B. oder zusätzliche Untersuchungen, die Ihnen wichtig sind. Melden Sie sich jetzt an.
Zum Familien-Plus-Paket anmelden
Sie möchten mehr erfahren? Lesen Sie, wie Sie vom 200 Euro Extra-Budget während und nach der Schwangerschaft profitieren
Sie sind schon für das Familien-Plus-Paket angemeldet? Dann können Sie Ihre Rechnungen ganz bequem über das Postfach einreichen.
Sie haben Ihr krankes Kind zu Hause, im Krankenhaus oder in einer anderen medizinischen Einrichtung betreut und konnten nicht arbeiten? Wir unterstützen Sie mit Kinderkrankengeld.
Alles Wichtige zum Thema lesen Sie unter Kinderkrankengeld - damit Sie sich um Ihr erkranktes Kind kümmern können
Sie sind schwanger? Herzlichen Glückwunsch. Sobald Ihr Geburtstermin von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin festgestellt wurde, können Sie Mutterschaftsgeld beantragen. Ihr Mutterschutzgeld wird Ihnen dann mit Beginn des Mutterschutzes automatisch ausgezahlt. Damit sind Sie rund um die Geburt finanziell gut abgesichert.
Von Antrag bis Auszahlung - Mutterschaftsgeld live verfolgen in Meine Barmer
Mit der Kompass-Funktion wissen Sie jederzeit, womit Sie rechnen können.
In meine Barmer können Sie Ihr Mutterschaftsgeld von Antrag bis Zahlung jederzeit verfolgen
Mit der Kompass-Funktion wissen Sie immer wann und in welcher Höhe es ausgezahlt wurde.
Kleiner Tipp: Ihr Baby können Sie schon heute in Ihrer Familienversicherung anmelden. Dann ist von Anfang an alles geregelt.
Mehr erfahren? Lesen Sie alles Wichtige zum Thema Mutterschaftsgeld oder schauen Sie sich das Video an
Sie möchten BAföG beantragen und brauchen einen Nachweis, dass Sie bei uns versichert sind? Kein Problem.
Sie sind privat oder im Ausland krankenversichert? Dann können Sie sich von der Krankenversicherungs-Pflicht für Studierende befreien lassen.
Von der Krankenversicherungs-Pflicht befreien lassen
Exemption from mandatory health insurance for students (english version)
Alles Wichtige zum Thema finden Sie auf unserer Seite Befreiung von der Krankenversicherungs-Pflicht
Sie möchten Ihre Studien- oder Schulbescheinigung hochladen?
Sie brauchen einen Versicherungs-Nachweis für Ihre Immatrikulation oder das neue Semester?
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Sie bewerben sich auf einen Studienplatz in Deutschland und kommen aus der EU oder einem der folgenden Länder?
Bitte beantragen Sie Ihren Versicherungs-Nachweis per Post.
Einfach einen der beiden Anträge herunterladen:
Antrag auf deutsch
Versicherungs-Nachweises für die Hochschule für ausländische Studierende (PDF)
Application in English
University insurance certificate for a foreign students (PDF)
Antrag ausfüllen und schicken an:
Barmer
73523 Schwäbisch Gmünd
Germany
Sie haben ein Rezept oder möchten gerne eine bestimmte Gesundheits-App oder DiGA nutzen?
Sie möchten mehr erfahren? Lesen Sie, welche Apps es gibt und unter welchen Voraussetzungen die Barmer die Kosten übernimmt
Sie haben bei einem Gesundheitskurs mitgemacht? Prima. Wir prüfen gerne, ob wir uns an den Kosten beteiligen können.
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Sie möchten Ihre Rechnung für eine Impfung einreichen?
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Welche Impfungen übernimmt die Barmer? Alle von der ständige Impfkommission (STIKO) empfohlenen Impfungen für Kinder & Erwachsene und 100% der Kosten für Reiseschutzimpfungen
Sie möchten wissen, welche Leistungen die Barmer für Sie übernommen hat? Die Kostenübersicht zeigt Ihnen alle abgerechneten Kosten für Behandlungen, Arzneimittel und mehr. Gefiltert nach Datum, Leistungsart oder Leistungserbringer.
Sie brauchen eine Patientenquittung auf Papier? Gerne schicken wir Ihnen eine Übersicht per Post.
Sie hatten Fahrkosten? Ob zur Arztpraxis oder in die Reha - wir übernehmen die Kosten für Fahrten, die medizinisch notwendig sind. Wichtig dabei: Ihre Arztpraxis hat Ihnen die Fahrt verordnet.
Fahrkosten über das Postfach einreichen (PDF)
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Fahrkosten per Post einreichen (PDF)
Mehr erfahren? Lesen Sie, welche Fahrkosten Sie erstattet bekommen, welche Transportmittel Sie nutzen können und welche Fahrten Sie sich vorher genehmigen lassen müssen
Ihre Ärztin oder Ihr Arzt hat Ihnen bescheinigt, dass Sie eine Haushaltshilfe brauchen? Wir prüfen gerne, ob wir die Kosten übernehmen können.
Wichtig: Bitte beantragen Sie die Haushaltshilfe vor Beginn der Beschäftigung in Ihrem Haushalt.
Mehr erfahren? Lesen Sie, unter welchen Voraussetzungen die Barmer Sie mit einer Haushaltshilfe unterstützt und welche Kosten übernommen werden
Ihre Ärztin oder Ihr Arzt hat Ihnen bescheinigt, dass Sie weiterhin Unterstützung im Haushalt brauchen? Verlängern Sie jetzt unkompliziert Ihre Haushaltshilfe.
Wichtig: Eine Verlängerung kann höchstens 5 Tage rückwirkend beantragt werden.
Mehr erfahren? Lesen Sie, unter welchen Voraussetzungen Sie Ihre Haushaltshilfe verlängern können
Die Haushaltshilfe hat ihre Arbeit abgeschlossen? Reichen Sie Ihre Kosten ein.
Mehr erfahren? Lesen Sie, wie die Haushaltshilfe abgerechnet wird
Sie möchten Ihr Krankengeld auf ein anderes Konto bekommen? Teilen Sie uns bitte Ihr neues Konto mit.
Sie haben einen Angehörigen mit Behinderung stationär ins Krankenhaus begleitet? Wir prüfen gerne, ob wir Sie mit Krankengeld unterstützen können.
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Krankengeld beantragen (PDF ausdrucken)
Ihre Krankschreibung wird in der Regel elektronisch an uns übermittelt. Sie haben von Ihrer Praxis noch ein Papierexemplar für die Krankenkasse bekommen?
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Noch bequemer geht's per App: Einfach abfotografieren und in der Barmer-App hochladen.
Sie möchten den Postweg nutzen? Wir freuen uns auf Post von Ihnen unter Barmer, 73524 Schwäbisch-Gmünd
Als Barmer-Mitglied unterstützen wir Sie mit vielfältigen Leistungen. Ob Pflege-Einrichtung oder die Pflege zuhause, ob Sie professionell gepflegt werden möchten, von Ihren Angehörigen oder beides. Gemeinsam finden wir die richtige Lösung für Sie.
Sie haben sich noch nicht für Meine Barmer registriert?
Sie können uns Ihren Antrag auch per Post schicken:
Pflegeleistungen beantragen (PDF)
Sie suchen noch nach der passenden Lösung oder einer passenden Einrichtung?
Mit dem Barmer Pflegelotsen finden Sie passende Einrichtungen.
Mit dem Barmer Pflegecoach holen Sie sich alltagsnahe Tipps , die Ihren Pflegealltag erleichtern
Sie sind grundsätzlich nicht pflegebedürftig aber aktuell auf Hilfe angewiesen, weil Sie schwer erkrankt sind, im Krankenhaus waren oder ambulant operiert wurden? Dann prüfen wir gerne, ob wir Sie mit einer Kurzzeit-Pflege unterstützen können.
Kurzzeit-Pflege beantragen (PDF)
Sie suchen noch die passende Einrichtung? Der Barmer Pflegelotse hilft.
In welchen Fällen wir Sie unterstützen können, lesen Sie auf unserer Seite zur Kurzzeit-Pflege ohne Pflegebedürftigkeit
Sie sind pflegebedürftig und Ihre Pflegeperson ist krank, im Urlaub oder Sie können aktuell nicht zu Hause betreut werden? Dann prüfen wir gerne, wie wir Sie unterstützen können.
Kurzzeit-Pflege beantragen (PDF)
Sie haben Fragen zur Kurzzeit-Pflege? Auf unserer Seite zur Kurzzeit-Pflege finden Sie viele Infos und praktische Tipps.
Sie suchen noch die passende Einrichtung? Der Barmer Pflegelotse hilft.
Sie planen einen Aufenthalt im Ausland? Ob Sie verreisen möchten, Verwandte besuchen oder Ihren Wohnsitz im Ausland haben - wir prüfen gerne für Sie, wie wir Sie auch im Ausland mit Pflege-Leistungen unterstützen können.
Sie haben sich kurzfristig von der Arbeit freistellen lassen, um ein Barmer-versichertes Familienmitglied zu pflegen? Wir prüfen gerne, ob wir Sie finanziell unterstützen können.
Pflege-Unterstützungs-Geld beantragen (PDF)
Mehr erfahren Sie auf unserer Seite zur Freistellung pflegender Angehöriger
Ihr Zustand hat sich verändert? Sie möchten Ihre Pflege-Leistungen besser an Ihre Bedürfnisse anpassen? Wir unterstützen Sie dabei, die beste Lösung zu finden.
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Vollmacht für Versicherte - Vertretungs-Vollmacht erteilen (PDF)
Ihre Pflegerin beziehungsweise Ihr Pfleger ist krank oder plant einen Urlaub? Wir prüfen gerne, wie wir Sie in der Zwischenzeit unterstützen können.
Verhinderungs-Pflege beantragen (PDF)
Erfahren Sie mehr zum Thema auf unserer Seite Verhinderungspflege - wenn die Pflegeperson eine Pause braucht
Kennen Sie schon unsere Urlaubs-Checkliste für pflegende Angehörige? Ob Sie mit oder ohne Ihren pflegebedürftigen Angehörigen reisen, wir helfen Ihnen dabei, an alles zu denken.
Sie leben in einer Wohngruppe und beschäftigen dort gemeinsam mit Mitbewohnern eine Alltags-Helferin beziehungsweise einen Alltags-Helfer? Wir prüfen gerne, ob Sie wir Sie mit einem Wohngruppen-Zuschlag unterstützen können.
Wohngruppen-Zuschlag beantragen (PDF)
Unter welchen Voraussetzungen wir Sie mit einem Wohngruppen-Zuschlag unterstützen können? Das lesen Sie unter Wohngruppenzuschlag: Unterstützung für ambulant betreute Wohngruppen
Sie möchten Ihr Zuhause an Ihre neuen Bedürfnisse anpassen? Wir prüfen gerne, wie wir Sie bei der Umgestaltung Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung unterstützen können.
Wohnraum-Anpassung beantragen (PDF)
Wichtig: Was Sie bei diesem Antrag unbedingt beachten sollten und welche Veränderungen wir bezuschussen können lesen Sie in unserem Flyer Veränderung des Wohnbereiches - Wann zahlt die Pflegekasse (PDF)
Wie Sie Ihre Wohnung sicherer machen und typische Schwachpunkte beheben lesen Sie in Wohnen im Alter: Die eigenen vier Wände sicher gestalten
Sie nutzen ein Hilfsmittel, das Strom benötigt, wie z. B. ein Sauerstoff-Konzentrator oder Elektro-Rollstuhl? Dann unterstützen wir Sie gerne mit einem Zuschuss zu Ihren Stromkosten.
Sie wurden im Ausland medizinisch behandelt? Bis zu einer Gesamtsumme von 1.000 Euro beantragen Sie die Erstattung Ihrer Rechnungen einfach online.
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Wir wünschen eine schöne Reise.
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