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Pflegeleistungen

Kurzzeitpflege ohne Pflegebedürftigkeit – Unterstützung nach einem Krankenhausaufenthalt oder einer ambulanten Operation

Lesedauer unter 3 Minuten

Sie waren aufgrund einer schweren Erkrankung oder Verschlimmerung einer Krankheit im Krankenhaus, in ambulanter Krankenhausbehandlung oder wurden ambulant operiert und sind dadurch auf pflegerische Hilfe angewiesen. Kommen Sie zu Hause nicht alleine oder mit Unterstützung der Familie zurecht und ist auch die häusliche Krankenpflege nicht ausreichend, beteiligt sich die Barmer an den Kosten einer Kurzzeitpflege – auch wenn keine Pflegebedürftigkeit vorliegt.

Auch ohne einen bestehenden Pflegegrad oder bei vorliegendem Pflegegrad 1 kann es Situationen geben, in denen man vorübergehend Hilfe in Anspruch nehmen muss, beispielsweise nach einem schweren Unfall oder einer Operation. An den Kosten für die Kurzzeitpflege in einer Pflegeeinrichtung beteiligt sich dann die Krankenkasse. 
Liegt eine Pflegebedürftigkeit ab Grad 2 vor, wird die Pflegekasse zuständig.

Welche Leistungen umfasst die Kurzzeitpflege der Krankenkasse?

Die Leistungen der Kurzzeitpflege bei fehlender Pflegebedürftigkeit umfassen:

  • Leistungen der Grundpflege (pflegerische Hilfen wie z. B. Hilfe beim Anziehen und Waschen),
  • Leistungen der Behandlungspflege (medizinische Hilfeleistungen wie beispielsweise Verbandwechsel) sowie
  • soziale Betreuung (z. B. Begleitung bei Spaziergängen).

Welche Voraussetzungen gelten für die Beantragung der Kurzzeitpflege ohne Pflegebedürftigkeit?

Sie können die Leistung beantragen, wenn Sie aufgrund einer schweren Erkrankung oder Verschlimmerung einer Krankheit im Krankenhaus ambulant oder stationär behandelt wurden oder eine ambulante Operation durchgeführt wurde. Zusätzlich müssen die folgenden Voraussetzungen bei Ihnen zutreffen:

Ab dem Pflegegrad 2 beteiligt sich die Pflegekasse an den Leistungen für eine Kurzzeitpflege.

Welche Kosten für die Kurzzeitpflege ohne Pflegebedürftigkeit werden von der Barmer übernommen?

Die Barmer trägt die Kosten für die Grundpflege, Behandlungspflege und soziale Betreuung bis zu einem Betrag von 1.774 Euro – und das für maximal 8 Wochen innerhalb eines Kalenderjahres. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung in der Pflegeeinrichtung tragen Sie selbst.

Wie finden Sie eine passende Pflegeeinrichtung?

Bei der Suche nach einer passenden Kurzzeitpflegeeinrichtung hilft Ihnen unser Barmer Pflegelotse oder die Kolleginnen und Kollegen in den Barmer Geschäftsstellen.

Wie beantragen Sie die Kurzzeitpflege ohne Pflegebedürftigkeit?

Ihr Arzt bzw. Ihre Ärztin muss Ihnen die ärztliche Notwendigkeit der Kurzzeitpflege bescheinigen. Laden Sie dazu die Ärztliche Bescheinigung auf Kurzzeitpflege ohne Pflegebedürftigkeit (PDF) herunter, lassen Sie diese von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin ausfüllen und reichen Sie das Dokument anschließend bei uns ein.

Wichtig: Die ärztliche Bescheinigung enthält auf der zweiten Seite Ihren Antrag auf die Kurzzeitpflege. Dieser muss von Ihnen oder einem gesetzlichen Vertreter unterschrieben werden. Erst danach reichen Sie den Antrag bei uns ein.

Nach dem Eingang Ihres Antrags prüfen wir diesen und erteilen Ihnen die Genehmigung. Die Abrechnung erfolgt entweder direkt über die Pflegeeinrichtung oder Sie reichen die Rechnung bei uns ein.

Ihre Barmer-Vorteile bei der Kurzzeitpflege ohne Pflegebedürftigkeit

  • Unterstützung bei Ihrer Genesung: Auch ohne Pflegebedürftigkeit können Sie nach einer schweren Erkrankung oder einem Unfall in einer Pflegeeinrichtung professionell versorgt werden.
  • Sofortiger Anspruch: Der Leistungsanspruch beginnt ab dem Tag der Krankenhausentlassung, der ambulanten Krankenhausbehandlung bzw. der ambulanten Operation.
  • Freie Wahl der Pflegeeinrichtung: Sie wählen selbst eine geeignete Einrichtung für die Kurzzeitpflege aus. Bei der Suche sind wir Ihnen gerne behilflich.