Sie oder eine angehörige Person wurden in den Pflegegrad 2 eingestuft? Was das heißt und welche Leistungen Sie für die ambulante oder stationäre Pflege von der BARMER Pflegekasse erhalten können, haben wir Ihnen auf dieser Seite zusammengefasst.
Was bedeutet Pflegegrad 2?
Bei pflegebedürftigen Personen mit Pflegegrad 2 wurde eine erhebliche Einschränkung der Selbstständigkeit bzw. der Fähigkeiten festgestellt, die auch mindestens 6 Monate weiterbesteht. Hat die Gutachterin oder der Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD) bei der Pflegebegutachtung anhand eines speziellen Punktesystems einen Wert zwischen 27 bis 47,5 Punkten ermittelt, bedeutet das die Einstufung in Pflegegrad 2.
Welche Leistungen können Sie mit Pflegegrad 2 bei ambulanter Pflege erhalten?
Werden Sie mit Pflegegrad 2 zuhause gepflegt, können Sie sich zwischen Pflegegeld für die Pflege durch private Personen und Pflegesachleistungen für die Betreuung durch professionelle Pflegedienste entscheiden. Wenn Sie sowohl von Angehörigen als auch einem Pflegedienst oder einer Sozialstation versorgt werden, können Sie mit der Kombinationsleistung auch beide Leistungen anteilig erhalten:
Leistung | Betrag |
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Pflegegeld | 347 Euro monatlich |
Pflegesachleistungen | 796 Euro monatlich |
Zusätzlich können Sie die folgenden Leistungen erhalten: | |
Entlastungsbetrag | 131 Euro monatlich |
Tages- oder Nachtpflege | 721 Euro monatlich |
Verhinderungspflege | 1.685 Euro jährlich |
Kurzzeitpflege | 1.854 Euro jährlich |
Pflegehilfsmittel |
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Wohnraumanpassung | Bis zu 4.180 Euro oder bis zu 16.720 Euro bei mehreren Pflegebedürftigen in einer Wohngruppe |
Wohngruppenzuschlag | 224 Euro monatlich |
Zuschuss für die Gründung einer ambulant betreuten Wohngruppe | Bis zu 2.613 Euro, max. 10.452 Euro pro Wohngruppe |
Welche Leistungen können Sie mit Pflegegrad 2 bei stationärer Pflege erhalten?
Werden Sie mit Pflegegrad 2 in einem Pflegeheim oder einer anderen vollstationären Pflegeeinrichtung betreut, können Sie folgende Leistungen erhalten:
Leistung | Betrag |
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Vollstationäre Pflege | 805 Euro |
Zuschuss zum einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) für die Pflege |
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Stationäre Pflege für Menschen mit Behinderung | 15 Prozent des Heimentgeltes, jedoch maximal 278 Euro pro Monat |
Zusätzliche Betreuung und Aktivierung bei stationärer Pflege | Die Kosten werden direkt mit der Pflegeeinrichtung abgerechnet. |
Wie können Sie den Pflegegrad 2 beantragen?
Um in einen Pflegegrad eingestuft zu werden und Pflegeleistungen zu erhalten, ist ein Antrag notwendig. Wir haben Ihnen hier alle Informationen zum Antragsverfahren für Pflegeleistungen zusammengestellt.
Die Neubeantragung von Pflegeleistungen kann einfach und schnell über unseren Online-Pflegeantrag erfolgen:
Alternativ können Sie den Antrag auf Pflegeleistungen (PDF) auch schriftlich stellen: Dazu einfach Dokument herunterladen, ausfüllen und per Post an uns schicken.
Beziehen Sie bereits Pflegeleistungen und möchten eine Änderung vornehmen? Dann ist der Antrag auf Umstellung der Pflegeleistungen (PDF) für Sie der richtige.
Wichtig: Bitte denken Sie an die Originalunterschrift der pflegebedürftigen Person oder einer gesetzlichen Vertreterin bzw. eines gesetzlichen Vertreters auf dem Antrag.