Ein älterer Mann lächelt eine Pflegerin an
Pflegeleistungen

Kombinationsleistung: Pflegegeld und Pflegesachleistungen kombiniert

Lesedauer unter 2 Minuten

Redaktion

  • Barmer Internetredaktion

Qualitätssicherung

  • Nina Henkels (Barmer Pflegekasse)
  • Ingrid Drolshagen (Barmer Pflegekasse)

Pflegebedürftige mit dem Pflegegrad 2 bis 5 können die Unterstützung durch professionelle Pflegekräfte mit der Pflege durch private Personen kombinieren.

Was versteht man unter einer Kombinationsleistung?

Die Kombinationsleistung ist eine Kombination aus dem Bezug von Pflegesachleistung und anteiligem Pflegegeld. Ein Teil der Pflegeleistung wird somit über einen Pflege- oder Betreuungsdienst oder eine Sozialstation in Anspruch genommen, die Restleistung zahlt die Barmer Pflegekasse als anteiliges Pflegegeld aus.

Wie wird die Kombinationsleistung berechnet?

Je nachdem, in welchem Umfang Sie Pflegeleistungen durch einen Pflegedienst in Anspruch nehmen, wird die Höhe des Pflegegeldes anteilig berechnet.

Ein Beispiel:
Sind bei Pflegegrad 4 nur 40 Prozent der Pflegesachleistung genutzt worden (also 711,20 Euro des Gesamtanspruchs von 1.778 Euro), kann ein Pflegegeld in Höhe von 459 Euro (60 Prozent des Gesamtanspruchs von 765 Euro) ausgezahlt werden.

Das bedeutet: Wenn Sie also weniger Pflegesachleistungen in Anspruch nehmen, steht Ihnen mehr Pflegegeld zu.

Wann wird das Pflegegeld bei Kombinationsleistung ausgezahlt?

  • 1. Sie können festlegen, in welchem Verhältnis Sie die beiden Leistungen nutzen möchten. Das anteilige Pflegegeld wird dann zu Beginn des Monats ausgezahlt. Wenn Sie sich dafür entscheiden, sind Sie an die gewählte Aufteilung für sechs Monate gebunden – es sei denn, Ihre Pflegesituation ändert sich wesentlich oder Sie möchten zukünftig ausschließlich Pflegegeld oder ausschließlich Pflegesachleistung nutzen.
  • 2. Wenn Sie nicht genau sagen können, wieviel Sachleistung Sie in jedem Monat nutzen werden, ist auch das kein Problem. Die Barmer Pflegekasse wartet dann die Abrechnung Ihres Pflegedienstes ab und berechnet das anteilige Pflegegeld im Nachhinein. Daher wird dieses dann immer zeitversetzt ausgezahlt. Die Auszahlung erfolgt automatisch.

Wie können Sie Kombinationsleistungen erhalten?

Wenn:

  • Sie zu Hause gepflegt werden,
  • Sie mindestens in Pflegegrad 2 eingestuft wurden,
  • an der häuslichen Pflege private Personen sowie ein professioneller Pflegedienst bzw. eine Sozialstation beteiligt sind und
  • die Pflegesachleistungen nicht vollständig ausgeschöpft sind.

Wer Anspruch auf Pflegegeld und Pflegesachleistungen hat, kann auch Kombinationsleistungen erhalten.

So nutzen Sie die Kombinationsleistung

Über den Pflegeantrag können Sie die Kombinationsleistung aus Pflegegeld und Pflegesachleistung direkt online beantragen:

Zum Online-Pflegeantrag

Sie können den Antrag auf Pflegeleistungen (PDF) auch herunterladen, die Häkchen bei "Pflegegeld" und "Pflegesachleistung" setzen, diesen ausfüllen und per Post an uns schicken. Achten Sie unbedingt darauf, die Frage, ob Sie neben dem Pflegedienst auch von einer privaten Pflegeperson versorgt werden, mit "ja" zu beantworten.

Beziehen Sie bereits Pflegeleistungen und möchten eine Änderung der Kombinationsleistung vornehmen, nutzen Sie bitte den Antrag auf Umstellung der Pflegeleistungen (PDF). Gern können Sie sich zur Antragstellung auch persönlich beraten lassen.

Wichtig: Jeder Antrag per Post muss vor Zusendung an die Barmer Pflegekasse mit der Originalunterschrift der pflegebedürftigen Person oder ihrer gesetzlichen Vertretung versehen werden.

Ihre Barmer-Vorteile bei dem Bezug einer Kombinationsleistung

  • Wahlfreiheit bei der Pflegeleistung: Stellen Sie sich die benötigten Leistungen individuell für Ihren häuslichen Pflegebedarf zusammen.
  • Einfacher Online-Antrag: Den Antrag auf Kombination von Pflegegeld und Pflegesachleistung können Sie ganz bequem online stellen.
  • Persönlicher Kontakt: Für Ihre individuellen Fragen rund um das Thema Pflege stehen wir Ihnen und Ihren Angehörigen mit einer kompetenten und einfühlsamen Beratung zur Seite.