Reichen Sie die Unterlagen zu den in Anspruch genommenen Leistungen, also die ärztlichen Verordnungen und Rechnungen, bis spätestens zum 31. März des Folgejahres bei uns ein.
Ausnahme: Für die Erstattung für Osteopathie bei Neugeborenen dürfen Rechnung und Verordnung nicht später als drei Monate nach dem Ausstellungsdatum der jeweiligen Rechnung bei der Barmer eingehen.
Unser Tipp: Wenn Sie ein E-Rezept für Medikamente erhalten, benötigen wir für die Erstattung entweder
Die Unterlagen können Sie ganz bequem über Meine Barmer per App oder im Web einreichen oder alternativ per Post zuschicken oder in der Geschäftsstelle abgeben.