Zusätzlich zum ausgefüllten Antragsformular senden Sie uns bitte folgende Unterlagen:
Für die Mitgliedschaft in der Familienversicherung gilt eine bestimmte Einkommensgrenze: Familienversichert sind Angehörige, deren monatliches Einkommen maximal 505 Euro und bei Ausübung eines Minijobs 538 Euro beträgt. Diese Einkommensgrenzen gelten für alle Personengruppen – auch für Kinder, Studierende und Angehörige im Ruhestand.
In diesen Betrag fließen ein:
Eltern- und Kindergeld sowie BAföG werden bei der Ermittlung der Einkommensgrenze für die Familienversicherung nicht angerechnet.
Hinweis: Wer ein monatliches Gesamteinkommen von mehr als 505 Euro beziehungsweise bei Ausübung eines Minijobs 538 Euro hat, darf nicht mehr in der beitragsfreien Familienversicherung mitversichert sein. Dies betrifft keine kurzfristigen Beschäftigungen, die auf maximal drei Monate befristet oder auf 70 Arbeitstage im Kalenderjahr begrenzt sind.
Erzielen Familienmitglieder kein Einkommen mit ihrer unentgeltlichen Arbeit, beispielsweise im Rahmen eines unbezahlten Praktikums, hat das keine Auswirkungen auf ihren Versichertenstatus in der Familienversicherung.
Ihre Ehepartnerin oder Ihren Ehepartner beziehungsweise Ihre eingetragene Lebenspartnerin oder Ihren eingetragenen Lebenspartner können Sie familienversichern, wenn sie oder er:
Wer hauptberuflich selbstständig ist, kann sich nicht familienversichern. Nebenberuflich Selbstständige können hingegen familienversichert werden, wenn sie
Wenn Sie als Selbstständige beziehungsweise Selbstständiger die Kriterien für die Aufnahme in die Familienversicherung nicht erfüllen, sind Sie herzlich willkommen in der Freiwilligenversicherung für Selbstständige.
Ja. Wer als freiwillig versicherte Person in die Familienversicherung wechseln will und dafür alle oben genannten Voraussetzungen erfüllt, muss seine bestehende freiwillige Krankenversicherung kündigen. In diesem Fall entfällt die übliche zwölfmonatige Bindungsfrist. Informieren Sie sich am besten vor der Kündigung, ob Ihr Antrag bewilligt wurde und wann genau die Familienversicherung beginnt.
Rentnerinnen und Rentner können sich familienversichern, wenn
Familienversichert werden Kinder
Die Familienversicherung verlängert sich bis zum 25. Geburtstag, wenn Ihr Kind
Unterbricht der Wehr- oder Jugendfreiwilligendienst die Ausbildung Ihres Kindes, kann sich seine Familienversicherung um weitere zwölf Monate verlängern.
Wenn Sie Kinder mit einer Behinderung haben, die sich nicht selbst versorgen können, bleiben diese dauerhaft familienversichert. Beachten Sie bitte: Das ist nur möglich, wenn die Behinderung innerhalb der festgelegten Altersgrenzen der Familienversicherung eintrat.
Sie oder Ihre Partnerin oder Ihr Partner sind nicht gesetzlich krankenversichert, sondern zum Beispiel privat versichert? Dann ist eine beitragsfreie Familienversicherung für Kinder ausgeschlossen (§ 10 Abs. 3 SGB V), wenn Folgendes zutrifft:
*Stand 2024: Die Jahresarbeitsentgeltgrenze beträgt 69.300 Euro.
Erhalten junge Erwachsene während ihres Freiwilligen Sozialen, Kulturellen oder Ökologischen Jahres einen Lohn, können sie nicht familienversichert bleiben – unabhängig von der Höhe des Gehalts. In diesem Fall sind sie als Arbeitnehmende versichert und ihr Arbeitgeber übernimmt die kompletten Krankenkassenbeiträge.
Leisten junge Erwachsene ihren Jugendfreiwilligendienst unentgeltlich und erfüllen auch sonst alle Voraussetzungen für die Familienversicherung, bleiben sie bis zum 25. Geburtstag beitragsfrei über ihre Familie versichert. Danach müssen sie sich selbst versichern – oder ihre Ehe- oder eingetragene Lebenspartnerin beziehungsweise ihr Ehe- oder eingetragener Lebenspartner nimmt sie in ihre beziehungsweise seine Familienversicherung auf.
Eine weitere Alternative ist eine freiwillige Versicherung bei der Barmer.
Wer studiert und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, genießt weiterhin alle Vorzüge einer Familienversicherung. Studierende können über ihre Eltern, aber auch über ihre Ehe- oder Lebenspartnerin beziehungsweise ihren Ehe- oder Lebenspartner familienversichert sein.
Es gibt allerdings Sondersituationen, zum Beispiel, wenn Studierende einem Nebenjob nachgehen. Detailliertere Informationen zu Sondersituationen und darüber wie Sie als Student oder Studentin krankenversichert sind, finden Sie auf unserer Informationsseite zur studentischen Krankenversicherung.
Wenn Sie in der Barmer Familienversicherung als Studentin oder Student einen maximal dreimonatigen Nebenjob annehmen, bleiben Sie weiterhin familienversichert – unabhängig von der Höhe Ihres Verdienstes. Ausnahme: Die Beschäftigung führt zu einer Versicherungspflicht.
Handelt es sich um einen regelmäßigen Nebenjob, gilt: Familienversichert dürfen Studierende bleiben, die monatlich nicht mehr als 505 Euro an Gesamteinkommen erzielen beziehungsweise 538 Euro bei Ausübung eines Minijobs. Auch hier gilt die Ausnahme, dass die Familienversicherung nicht möglich ist, wenn die Beschäftigung versicherungspflichtig ist.
Wenn Sie privat krankenversichert sind, können Sie in die Familienversicherung wechseln, falls Sie die oben genannten Voraussetzungen für die Familienversicherung erfüllen.
Ausnahme: Während der Mutterschutzfrist und in der Elternzeit ist der direkte Wechsel nicht möglich. Zudem sind die besonderen Kündigungsbedingungen der Privatversicherungen zu beachten.
Gut zu wissen: Ihre private Krankenversicherung müssen Sie innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Familienversicherung rückwirkend kündigen. Ansonsten ist eine Kündigung nur zum Ende des jeweiligen Monats möglich. Das bedeutet: Wenn Sie die Frist verpassen, bestehen zwei Versicherungen gleichzeitig – und Sie zahlen den Beitrag für die private Versicherung weiterhin. Denken Sie zudem daran, Ihrer ehemaligen privaten Krankenversicherung Ihre Mitgliedsbescheinigung der Barmer vorzulegen – und das innerhalb von zwei Monaten. Die Bescheinigung soll den Wechsel in die gesetzliche Familienversicherung begründen.
Wenn ein Elternteil privat krankenversichert ist, können gemeinsame Kinder beitragsfrei familienversichert werden, falls eine dieser beiden Bedingungen zutrifft:
Diese Voraussetzungen treffen bei Ihnen nicht zu? Gern versichern wir Ihr Kind freiwillig. In diesem Fall zahlen Sie monatlich
Weiterführende Literatur: