Während eines Freiwilligen Sozialen Jahres besteht Versicherungspflicht in einer gesetzlichen Krankenkasse. Das heißt, du bist während dieser Zeit als eigenständiges Mitglied krankenversichert.
Warst du vorher familienversichert, ruht die Familienversicherung während dieser Zeit. Sie kann nach Abschluss des FSJ wieder aufgenommen werden, wenn nach wie vor die Voraussetzungen dafür erfüllt sind.
Ausnahme: Falls die Einsatzstelle oder der Träger kein Taschengeld zahlt, brauchst du auch keine eigenständige Versicherung bei deiner Krankenkasse. In diesem Fall kannst du weiterhin über die Eltern familienversichert sein. Da ein Freiwilliges Soziales Jahr in diesem Fall wie ein Studium oder eine schulische Ausbildung eingestuft wird, kann sich die Familienversicherung dadurch bis zum 25. Geburtstag verlängern.
Zudem gibt es eine weitere Besonderheit: Wird durch das FSJ deine Ausbildung oder dein Studium unterbrochen, kann sich die Familienversicherung um weitere zwölf Monate verlängern.
Innerhalb der EU bist du im Krankheitsfall über deine EHIC (Europäische Krankenversicherungskarte; Rückseite deiner eGK) abgesichert.
Jedoch dürfen gesetzliche Krankenkassen Rechnungen aus dem Ausland nur nach deutschen Vertragssätzen erstatten, wodurch Kosten für dich entstehen können.
Außerdem dürfen gesetzliche Krankenkassen einen Krankenrücktransport aus dem Ausland nicht übernehmen.
Daher empfiehlt sich bei einem internationalen Freiwilligendienst immer eine private Auslandskrankenversicherung.
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