Schnell und unkompliziert
Krankenkasse wechseln

Krankenkasse wechseln: So einfach geht's

Aufnahmeantrag ausfüllen

Bei der Barmer geht das zum Beispiel ganz einfach online in nur fünf Minuten 

Zurücklehnen

Ihre neue Krankenkasse übernimmt die Kündigung der bisherigen Krankenversicherung

Bestätigung erhalten

Arbeitgeber/Hochschule formlos über den Wechsel informieren - fertig!  

So funktioniert der Krankenkassenwechsel 

  • Sie können jederzeit die Krankenkasse wechseln, wenn Sie bei Ihrer derzeitigen Krankenkasse mindestens zwölf Monate versichert waren 
  • Ihre bisherige Krankenkasse brauchen Sie nicht zu kündigen. Das übernimmt Ihre neue Krankenkasse
  • Füllen Sie einfach den Aufnahmeantrag aus – nutzen Sie dafür gerne den Online-Antrag. Alternativ können Sie auch eine Geschäftsstelle besuchen oder den Kundenservice telefonisch kontaktieren
  • Nach dem erfolgreichen Krankenkassenwechsel informieren Sie Ihren Arbeitgeber formlos

Ein Krankenkassenwechsel hat keine Nachteile 

  • Ihnen entstehen keine Nachteile in ihrer medizinischen Versorgung, wenn Sie Ihre Krankenkasse wechseln
  • Bei einem Krankenkassenwechsel besteht ein nahtloser Versicherungsschutz – auch für die mitversicherten Familienmitglieder

Diese Fristen sollten Sie bei einem Wechsel der Krankenkasse beachten 

  • Wenn Sie zu einer neuen Krankenkasse wechseln möchten, gibt es in der Regel eine Kündigungsfrist von zwei vollen Monaten bis zum Monatsende
  • Beispiel: Sie haben sich im Monat März entschieden, zur Barmer Krankenkasse zu wechseln, und den Online-Antrag abgeschickt. Dann endet Ihre Mitgliedschaft bei Ihrer bisherigen Kasse zum 31. Mai. Ab dem 1. Juni sind Sie bei der Barmer versichert

Dann haben Sie beim Wechsel der Krankenkasse ein Sonderkündigungsrecht

  • Ein Sonderkündigungsrecht haben Sie, wenn Ihre bisherige Krankenkasse erstmalig einen Zusatzbeitrag erhebt oder den Zusatzbeitrag erhöht
  • Beispiel: Seit dem 1. Januar sind Sie bei Ihrer Krankenkasse versichert. Sie erhalten von der Krankenkasse die Information, dass zum 1. Juni desselben Jahres der Zusatzbeitrag erhöht wird. Obwohl Sie noch keine zwölf Monate bei Ihrer Krankenkasse versichert sind, können Sie nun auch vor Ablauf der zwölf Monate Ihre gesetzliche Krankenversicherung kündigen beziehungsweise zu einer anderen Krankenkasse wechseln
  • Ausnahme: Sind Sie freiwillig bei Ihrer jetzigen Krankenkasse versichert und haben einen Wahltarif für ein gesetzliches Krankengeld abgeschlossen, besteht auch im Falle einer Erhöhung des Zusatzbeitrags kein Sonderkündigungsrecht

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