Eine formlose Information an den Arbeitgeber, die Hochschule oder die zuständige Arbeitsagentur reicht aus, wenn Sie beispielsweise von einer anderen gesetzlichen Krankenkasse zur Barmer wechseln. Teilen Sie der jeweiligen Stelle einfach den Namen und Sitz Ihrer neuen Krankenkasse mit.
Ärztin/Arzt
Grundsätzlich müssen Sie Ihre Ärztin oder Ihren Arzt nicht darüber informieren, dass Sie in eine neue Krankenkasse eintreten. Legen Sie bei Ihrem ersten Arztbesuch nach dem Krankenkassenwechsel bei der Anmeldung einfach die Versichertenkarte der Kasse vor, zu der Sie gewechselt sind. Bei Überweisungen zu Fachärztinnen und Fachärzten ist es wichtig, dass diese die korrekte Information erhalten, bei welcher Krankenkasse Sie versichert sind. Ihre noch laufenden Überweisungen zu Facharztpraxen werden dann entsprechend geändert.