Die Höhe der Beiträge richtet sich nach
* Krankengeld ab der 7. Woche der Arbeitsunfähigkeit
** ohne Anspruch auf Krankengeld ab der 7. Woche der Arbeitsunfähigkeit
Gut zu wissen: Unabhängig davon, wie hoch Ihre (erwarteten) Einnahmen tatsächlich sind: Die Beiträge werden stets aus einer Mindesteinnahme von 1.178,33 Euro (Stand: 2024) erhoben. Außerdem richten sie sich nach der sogenannten Beitragsbemessungsgrenze. Der Grenzbetrag liegt in 2024 bei monatlich 5.175,00 Euro. Alles, was Sie darüber hinaus verdienen, fließt nicht mehr in die Berechnung mit ein.
Jetzt einfach Ihre Beiträge als Selbständiger oder Selbstständige berechnen.
Als Einnahmen gelten Ihr Arbeitseinkommen (der im Einkommensteuerbescheid ausgewiesene Gewinn) und weitere Einnahmen – zum Beispiel aus Kapitaleinkünften.
Ihr aktueller Einkommensteuerbescheid dient dabei als Nachweis.
Wenn Sie noch keinen Einkommensteuerbescheid haben:
Beginnen Sie gerade Ihre selbstständige Tätigkeit, haben Sie vorerst keinen Einkommensteuerbescheid mit Informationen zum Gewinn vorliegen. In diesem Fall ziehen wir für die Beitragsberechnung andere Unterlagen heran. Dies können zum Beispiel eine betriebswirtschaftliche Auswertung oder eine gewissenhafte Schätzung Ihres erwarteten Gewinns sein. Auf dieser Grundlage setzen wir Ihren Beitrag vorläufig fest.
Die Beiträge für das jeweilige Kalenderjahr berechnen wir endgültig, sobald Ihr Einkommensteuerbescheid vorliegt. Dafür haben Sie insgesamt bis zu drei Jahre Zeit.
Wenn Sie keine Einkommensnachweise einreichen:
Reichen Sie keine Einkommensnachweise ein, wird Ihnen der Höchstbeitrag aus der geltenden Beitragsbemessungsgrenze in Höhe von aktuell 5.175,00 Euro berechnet. Bei Einkommensänderungen besteht eine grundsätzliche Auskunfts- und Mitteilungspflicht gegenüber der Barmer.
Wenn Sie die Berechnung nach dem Höchstbeitrag korrigiert haben möchten:
Dazu benötigen wir von Ihnen:
Neu: Aufgrund einer gesetzlichen Änderung können wir auch für die Jahre 2018 und 2019 Ihre Beiträge nachträglich neu berechnen. Dies gilt ebenfalls für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Reichen Sie uns dazu Ihre Nachweise bis zum 16.12.2024 ein. Liegt Ihnen bis dahin noch kein Steuerbescheid vor, überlassen Sie uns einen Nachweis des Finanzamts.
Wenn Sie aktuell weniger als zuvor verdienen:
Reduziert sich Ihr aktuelles Arbeitseinkommen gegenüber Ihren Einnahmen aus dem letzten Einkommensteuerbescheid um mindestens 25 Prozent, können Sie die Beiträge vorläufig entsprechend anpassen lassen. Sprechen Sie uns hierzu bitte möglichst zeitnah an.
Ihr Beitrag wird solange vorläufig berechnet, bis Sie Ihren Einkommensteuerbescheid vorlegen. Sie haben dafür insgesamt drei Jahre Zeit.
Wer krankenversichert ist, ist in aller Regel auch Mitglied der Pflegeversicherung. Abhängig von der Anzahl und dem Alter der Kinder fallen in der Pflegeversicherung gestaffelte Beitragssätze an.
Daraus ergeben sich folgende Beiträge:
Grundlage zur Berechnung | Kinderlose* | 1 Kind | 2 Kinder** | 3 Kinder** | 4 Kinder** | 5 oder mehr Kinder** |
---|---|---|---|---|---|---|
Beitragssatz | 4,00% | 3,40% | 3,15 % | 2,90 % | 2,65 % | 2,40 % |
Mindestbeitrag (1.178,33 Euro) | 47,13 Euro | 40,06 Euro | 37,12 Euro | 34,17 Euro | 31,23 Euro | 28,28 Euro |
Höchstbeitrag (5.175,00 Euro) | 207,00 Euro | 175,95 Euro | 163,01 Euro | 150,08 Euro | 137,14 Euro | 124,20 Euro |
*Kinderlose ab 23 Jahren zahlen zur Pflegeversicherung einen gesetzlich festgelegten Zuschlag von 0,60 Prozent.
**Eltern mit mehr als einem Kind erhalten ab dem 2. Bis zum 5. Kind unter dem 25. Lebensjahr einen Abschlag von 0,25 % pro Kind.
Hinweis: Die Beiträge zur Pflegeversicherung berechnen sich analog zur Krankenversicherung.
Sie haben die Wahl, ob Sie mit oder ohne Anspruch auf Krankengeld versichert sein möchten. An diese Entscheidung sind Sie drei Jahre gebunden. Möchten Sie im Krankheitsfall schon früher abgesichert sein? Oder reicht es Ihnen aus, wenn Sie erst später Krankengeld erhalten? Wir bieten zwei Krankengeld-Wahltarife für Selbstständige an.
Krankenversicherung mit Anspruch auf Krankengeld* | Krankenversicherung ohne Anspruch auf Krankengeld* | |
---|---|---|
Beitragssätze | 16,79 Prozent | 16,19 Prozent |
Mindestbeitrag (1.178,33 Euro) | 197,85 Euro | 190,78 Euro |
Höchstbeitrag (5.175,00 Euro) | 868,88 Euro | 837,83 Euro |
* Ab der siebten Woche Arbeitsunfähigkeit
Sie haben Ihr eigenes Geschäft in der Hand und mit der Mitgliedschaft bei der Barmer auch Ihre Krankenversicherung für Selbständige. Die freiwillige Versicherung bei der Barmer ist eine gute Entscheidung mit der Sie von Ihrem persönlichen Wahltarif bis hin zu exzellenten, professionellen Leistungen profitieren. Erledigen Sie mit unseren Online-Services alles schnell und einfach. Mit dem guten Gefühl, ausgezeichnet und günstig geschützt zu sein, können sich Selbstständige so voll auf Ihre Aufträge konzentrieren.
Ihre Barmer bietet Ihnen eine umfassende Versorgung und berät Sie kompetent. Mit der freiwilligen Versicherung profitieren Sie von Spitzenmedizin und höchster Expertise. Sparen Sie in unseren Wahltarifen bis zu 100 Euro Cashback und sichern Sie sich mit dem Bonusprogramm der Barmer Krankenkasse für Selbstständige attraktive Prämien. Darüber hinaus erhalten Sie für Ihre maßgeschneiderten Zusatzversicherungen exklusive Konditionen bei unserem Partner HUK-COBURG Krankenversicherung.
Ihre Zeit ist wertvoll, daher bauen wir unsere digitalen Services aus. Erledigen Sie mit Meine Barmer alles online. Unterwegs haben Sie mit unseren Apps alles zur Hand, was Versorgung und Vorsorge einfacher macht. Die eCare zum Beispiel. Die Barmer „Schlafenszeit“ sorgt für entspannten Schlaf. Die Barmer-App ist Ihre digitale Schaltzentrale mit der Sie z.B. Ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung noch im Wartezimmer an uns übermitteln oder Anträge auf Krankengeld stellen.