Finanzielle Sicherheit ist bei längerer Krankheit wichtig, um sich ganz der Genesung zu widmen. Werden Beschäftigte krank, haben sie in der Regel sechs Wochen lang Anspruch auf Gehaltsfortzahlung durch den Arbeitgeber. Ab der siebten Krankheitswoche zahlt die Barmer Krankengeld.
Kurz bevor Ihre Gehaltsfortzahlung endet, erhalten Sie von uns ein Schreiben. Wir benötigen unter anderem die Angaben zu Ihrer Bankverbindung. Bitte schicken Sie uns dieses Schreiben ausgefüllt zurück. Sie können die Angaben auch im Mitgliederbereich im Web oder in der App machen.
Innerhalb von drei Jahren haben Sie für maximal 78 Wochen Anspruch auf Krankengeld. Dabei gilt: Alle Tage, an denen Sie wegen derselben Krankheit krankgeschrieben waren, werden bei Ihrem Anspruch auf diese Dauer angerechnet. Dies gilt auch, wenn zu Ihrer bestehenden Krankheit noch eine weitere Arbeitsunfähigkeit durch eine andere Erkrankung hinzukommt.
Im Mitgliederbereich Meine Barmer können Sie per App oder im Web über den Kompass jederzeit den Bearbeitungsstatus Ihrer Krankschreibung einsehen. Sie sehen außerdem wann und in welcher Höhe Ihr Krankengeld ausgezahlt wurde.
Den Vordruck zur Änderung der Bankverbindung im laufenden Krankengeldbezug können Sie hier herunterladen.
Änderung der Bankverbindung (PDF, 565 KB)
So kommt Ihre Krankschreibung zur Barmer:
Falls Sie noch eine „Ausfertigung für die Krankenkasse“ in Papierform erhalten haben, können Sie Ihre Krankschreibung über folgende Wege einreichen:
Es ist wichtig, dass Sie uns Ihre Krankschreibungen innerhalb einer Woche melden. Geht die Meldung später ein, dürfen wir Ihnen kein Krankengeld zahlen, bis uns die neue Meldung vorliegt. Auch eine spätere Nachzahlung ist nicht möglich.
Hat die Arztpraxis eine digitale Krankschreibung ausgestellt? Dann entfällt für Sie die Frist.
Während einer stationären Behandlung im Krankenhaus wird Ihnen, anstelle einer Krankschreibung, auf Anfrage eine "Liegebescheinigung" ausgestellt. So erhalten Sie auch während der Krankenhausbehandlung Krankengeld. Werden Sie krank entlassen, stellt Ihnen entweder das Krankenhaus eine Krankschreibung aus oder Sie müssen am nächsten Werktag Ihre Praxis aufsuchen.
So reichen Sie die „Liegebescheinigung“ bei der Barmer ein:
Wenn Sie noch nicht gesund sind, Ihre aktuelle Krankschreibung aber abläuft, vereinbaren Sie bitte rechtzeitig einen neuen Termin in Ihrer Praxis. Damit Sie Ihr Krankengeld durchgehend erhalten, ist es wichtig, dass Sie Ihre nächste Krankschreibung sofort am nächsten Werktag (Montag bis Freitag) ausstellen lassen. Ist Ihre behandelnde Praxis geschlossen, kümmern Sie sich bitte rechtzeitig um einen Termin bei einer Vertretungspraxis.
Sollte es zu einem verspäteten Praxisbesuch kommen, dürfen wir die Krankengeldzahlung erst ab dem Tag der Ausstellung dieser Krankschreibung wieder aufnehmen. Eine spätere Nachzahlung ist leider nicht möglich. Auch rückdatierte Bescheinigungen dürfen wir nicht anerkennen.
Das ist kein Problem, da eine Arbeitsunfähigkeit kein Arbeitsverbot ist. Eine "Gesundschreibung" gibt es nicht. Daher besteht auch keine Notwendigkeit, ein zusätzliches ärztliches Attest vorzulegen, dass man wieder einsatzfähig ist. Bei einer früheren Arbeitsaufnahme oder Arbeitsfähigkeit ist es allerdings wichtig, die Arztpraxis zu informieren, damit diese die ursprüngliche eAU korrigiert oder eine neue, kürzere Krankschreibung ausstellt. Die Barmer kann diese nicht ändern.
Durch die neue Meldung der Arztpraxis werden die Krankenkasse und damit auch Ihr Arbeitgeber über die frühere Arbeitsfähigkeit informiert. Die Verfahren zur eAU machen dies nun möglich.
Hier finden Sie weitere Informationen zur Arbeit trotz Krankschreibung.