In den ersten sechs Wochen der Arbeitsunfähigkeit sorgt in der Regel die Bundesagentur für Arbeit für Ihre finanzielle Sicherheit. Ab dem 43. Tag übernehmen wir und zahlen Ihnen Krankengeld.
Die Höhe des Krankengeldes entspricht der Höhe Ihres Arbeitslosengeldes I. Die Bundesagentur für Arbeit teilt uns den Betrag mit, den Sie unmittelbar vor Beginn der Krankschreibung erhalten haben.
Wenn Sie noch nicht gesund sind und Ihre Krankschreibung abläuft, ist es für eine durchgehende Zahlung wichtig, am nächsten Werktag eine Praxis aufzusuchen
Haben Sie noch eine Ausfertigung für die Krankenkasse in Papierform erhalten? Dann können Sie die Krankschreibung auf folgenden Wegen bei uns einreichen:
Den Bearbeitungsstatus Ihrer Krankschreibung können Sie unkompliziert in der Barmer-App nachverfolgen.
Bitte beachten Sie:
Es ist wichtig, dass Sie uns Krankschreibungen, die nicht von Vertragsarztpraxen ausgestellt worden sind (zum Beispiel Krankmeldungen aus dem Ausland), innerhalb einer Woche melden. Geht die Meldung später ein, dürfen wir Ihnen kein Krankengeld zahlen, bis uns die neue Meldung vorliegt. Auch eine spätere Nachzahlung ist nicht möglich.
Die Höhe des Krankengeldes entspricht der Höhe Ihres Arbeitslosengeldes I.
Die Bundesagentur für Arbeit teilt uns den Betrag mit, den Sie unmittelbar vor Beginn der Krankschreibung erhalten haben.
Nachdem uns die Bundesagentur für Arbeit die Höhe Ihres Arbeitslosengeldes übermittelt hat und Ihre Angaben zu weiteren Geldleistungen vorliegen, zahlen wir Ihr Krankengeld aus. Bitte beachten Sie bei Ihrer finanziellen Planung, dass die Zahlung des Krankengeldes anders als beim Arbeitslosengeld immer rückwirkend erfolgt. Das heißt, wenn Sie Ihre Krankschreibung einreichen, erhalten Sie das Krankengeld für den Zeitraum der vorherigen Arbeitsunfähigkeit. Bei Ihrem erneuten Praxisbesuch wird bestätigt, dass Sie tatsächlich für den kompletten Zeitraum arbeitsunfähig waren.
Beispiel:
Sie erhalten laufend Krankengeld. Da Ihre aktuelle Krankschreibung endet, werden Sie am 2. Juli weiter von Ihrer Praxis bis zum 10. Juli krankgeschrieben. Erst mit der nächsten Krankschreibung, die Ihre Praxis am 10. Juli ausstellt, überweisen wir Ihnen das Krankengeld nachträglich vom 3. bis 10. Juli.
Achten Sie bitte darauf, dass uns Ihre aktuelle Bankverbindung für die Überweisung vorliegt.
Ändert sich während des Krankengeldbezuges Ihre Bankverbindung, teilen Sie uns bitte Ihre neuen Kontodaten mit.
Während einer stationären Behandlung im Krankenhaus wird Ihnen, anstelle einer Krankschreibung, auf Anfrage eine "Liegebescheinigung" ausgestellt. So erhalten Sie auch während der Krankenhausbehandlung Krankengeld. Werden Sie krank entlassen, stellt Ihnen entweder das Krankenhaus eine Krankschreibung aus oder Sie müssen am nächsten Werktag Ihre Praxis aufsuchen.
So reichen Sie die „Liegebescheinigung“ bei der Barmer ein:
Als erste Krankenkasse haben wir diese digitale Innovation entwickelt: Mit dem Barmer Kompass wissen Sie jederzeit, wann das Krankengeld ausgezahlt wurde.
Der Service steht allen Versicherten der Barmer exklusiv zur Verfügung. Sie benötigen lediglich einen Zugang zu Meine Barmer.
Einfach registrieren und Konto aktivieren
Der Bearbeitungsstatus ist Teil des Barmer Kompass. Sie können ihn über den persönlichen Mitgliederbereich Meine Barmer im Web sowie über die Barmer-App aufrufen.
Reichen Sie der Barmer Ihre Krankschreibung bitte immer schnellstmöglich ein. Nutzen Sie für die Abgabe Ihrer Krankschreibung bitte einen der nachfolgend aufgeführten Wege. So stellen Sie eine schnelle Zahlung Ihres Krankengeldes sicher:
Es ist wichtig, dass Sie uns Krankschreibungen, die nicht von einer Vertragsarztpraxis ausgestellt worden sind, innerhalb einer Woche melden. Geht die Meldung später ein, dürfen wir Ihnen kein Krankengeld zahlen, bis uns die neue Meldung vorliegt. Auch eine spätere Nachzahlung ist nicht möglich.
Wenn Sie noch nicht gesund sind und Ihre Krankschreibung abläuft, ist es für eine durchgehende Zahlung wichtig, am nächsten Werktag eine Praxis aufzusuchen.
Nein, in der Zeit, in der Sie Krankengeld bekommen, zahlen Sie keine Krankenversicherungsbeiträge.
Die Barmer zahlt den kompletten Beitragsanteil für Sie. Von Ihrem Brutto-Krankengeld wird ggf. nur der Beitragszuschlag in der Pflegeversicherung für Kinderlose abgezogen.