In den ersten sechs Wochen der Arbeitsunfähigkeit sorgt in der Regel die Bundesagentur für Arbeit für Ihre finanzielle Sicherheit. Ab dem 43. Tag übernehmen wir und zahlen Ihnen Krankengeld.
Die Höhe des Krankengeldes entspricht der Höhe Ihres Arbeitslosengeldes I. Die Bundesagentur für Arbeit teilt uns den Betrag mit, den Sie unmittelbar vor Beginn der Krankschreibung erhalten haben.
Wenn Sie noch nicht gesund sind und Ihre Krankschreibung abläuft, ist es für eine durchgehende Zahlung wichtig, am nächsten Werktag eine Praxis aufzusuchen
So kommt die Krankschreibung zur BARMER:
- Über Ihre Arztpraxis:
Die Übermittlung Ihrer Krankschreibung (eAU) erfolgt seit 01.07.2022 in der Regel automatisch über Ihre Praxis. Einfach, kostenlos und sicher. Mehr Infos zur Umstellung auf die eAU
Haben Sie noch eine Ausfertigung für die Krankenkasse in Papierform erhalten? Dann können Sie die Krankschreibung auf folgenden Wegen bei uns einreichen:
- Über die Barmer-App:
Einfach die Krankschreibung abfotografieren und direkt einsenden. - Per Post - an:
Barmer, 42266 Wuppertal
(Postleitzahl-Raum 00000 - 44999)
Barmer, 73524 Schwäbisch Gmünd
(Postleitzahl-Raum 45000 - 99999)
Den Bearbeitungsstatus Ihrer Krankschreibung können Sie unkompliziert in der Barmer-App nachverfolgen.
Bitte beachten Sie:
Es ist wichtig, dass Sie uns Krankschreibungen, die nicht von Vertragsarztpraxen ausgestellt worden sind (zum Beispiel Krankmeldungen aus dem Ausland), innerhalb einer Woche melden. Geht die Meldung später ein, dürfen wir Ihnen kein Krankengeld zahlen, bis uns die neue Meldung vorliegt. Auch eine spätere Nachzahlung ist nicht möglich.