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Krankengeld: Absicherung im Krankheitsfall für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
In den ersten sechs Wochen der Arbeitsunfähigkeit sorgt in der Regel Ihr Arbeitgeber mit einer Gehaltsfortzahlung für Ihre finanzielle Sicherheit. Im Anschluss daran, also ab dem 43. Tag Ihrer Erkrankung, zahlt Ihnen die Barmer Krankengeld.
Sie haben innerhalb der letzten vier Wochen einen neuen Job angefangen? Werden Sie innerhalb der ersten vier Wochen Ihres neuen Beschäftigungsverhältnisses krankgeschrieben, erhalten Sie direkt Krankengeld (vorausgesetzt, alle Anspruchsvoraussetzungen sind erfüllt). Sollten Sie für eine längere Zeit erkrankt sein, zahlt Ihr Arbeitgeber ab der fünften Woche Ihrer Beschäftigung in der Regel über sechs Wochen Ihr Gehalt weiter. Sind Sie weiterhin krank, erhalten Sie im Anschluss daran wieder Krankengeld von der Barmer.
Wenn Sie noch nicht gesund sind und Ihre Krankschreibung abläuft, ist es für eine durchgehende Zahlung wichtig, am nächsten Werktag eine Praxis aufzusuchen.
So kommt Ihre Krankschreibung zur BARMER:
Über Ihre Arztpraxis: Die Übermittlung Ihrer Krankschreibung (eAU) erfolgt seit 01.07.2022 automatisch über Ihre Praxis. Einfach, kostenlos und sicher. Mehr Infos zur Umstellung auf die eAU
Haben Sie noch eine Ausfertigung für die Krankenkasse in Papierform erhalten? Dann können Sie die Krankschreibung auf folgenden Wegen bei uns einreichen:
Über die Barmer-App: Einfach die Krankschreibung abfotografieren und direkt einsenden.
Per Post - an: Barmer, 42266 Wuppertal (Postleitzahl-Raum 00000 - 44999) Barmer, 73524 Schwäbisch Gmünd (Postleitzahl-Raum 45000 - 99999)
Den Bearbeitungsstatus Ihrer Krankschreibung können Sie in jedem Fall unkompliziert in der Barmer-App nachverfolgen.
Bitte beachten Sie: Es ist wichtig, dass Sie uns Krankschreibungen, die nicht von Vertragsarztpraxen ausgestellt worden sind (zum Beispiel Krankschreibungen aus dem Ausland), innerhalb einer Woche melden. Geht die Meldung später ein, dürfen wir Ihnen kein Krankengeld zahlen, bis uns die neue Meldung vorliegt. Auch eine spätere Nachzahlung ist nicht möglich.
Mit der Barmer-Appsind Sie jederzeit über den Status ihrer Krankmeldung informiert.
Bis zu welchem Einkommen sind Arbeitnehmende gesetzlich krankenversicherungspflichtig?
In einer Anstellung sind Sie grundsätzlich krankenversicherungspflichtig. Der Krankenkassenbeitrag wird dann aus Ihrem monatlichen Gehalt ermittelt. Verdienen Sie jedoch regelmäßig mehr als einen bestimmten Grenzbetrag, sind Sie nicht mehr gesetzlich krankenversicherungspflichtig. Gerne können Sie sich dann bei der Barmer freiwillig gesetzlich versichern lassen. In diesem Fall richtet sich Ihr Beitrag nach der Beitragsbemessungsgrenze. Alles, was Sie darüber hinaus verdienen, fließt nicht in die Berechnung mit ein.
Krankengeldrechner: So berechnen Sie die Höhe Ihres Krankengelds
Um zu sehen, wie hoch Ihr Krankengeld voraussichtlich sein wird, nutzen Sie einfach unseren Krankengeldrechner.
Wie hoch ist das Krankengeld?
Die Höhe Ihres Krankengelds richtet sich nach Ihrem regelmäßigen monatlichen Einkommen. Es beträgt entweder 70 Prozent Ihres Bruttogehalts oder 90 Prozent Ihres Nettogehalts. Es ist gesetzlich vorgegeben, dass der niedrigere der beiden Werte Ihr Krankengeld ergibt
Zusätzlich zu den monatlichen Gehaltszahlungen werden auch Einmalzahlungen der letzten zwölf Monate, zum Beispiel Weihnachts- oder Urlaubsgeld, bei der Berechnung Ihres Krankengelds berücksichtigt.
Von diesem "Brutto-Krankengeld" werden dann noch Ihre Sozialversicherungsbeiträge abgezogen. Die Barmer zahlt in dieser Zeit den Arbeitgeberanteil für Sie.
Das maximale Krankengeld richtet sich nach der Beitragsbemessungsgrenze und ist gesetzlich vorgegeben. Es beträgt 128,63 Euro pro Tag im Jahr 2025. Wenn Sie für einen ganzen Kalendermonat Krankengeld erhalten, wird es immer für 30 Tage berechnet - unabhängig davon, wie viele Tage der Monat tatsächlich hat.
Was braucht die Barmer zur Berechnung und Auszahlung Ihres Krankengelds?
Angaben zu Ihrem Einkommen Vor Beginn der Krankengeldzahlung erhalten Sie ein Informationsschreiben mit einer Erklärung zum Bezug von Geldleistungen. Bitte schicken Sie diese Erklärung ausgefüllt an uns zurück. Sie können die Angaben auch online im Web, in der Barmer-App über die Eingabe des Login-Codes machen.
Die Gehaltsdaten Diese übermittelt Ihr Arbeitgeber an die Barmer. Sie enthalten unter anderem Angaben zur Höhe Ihres Gehalts und ob Sie Weihnachts- oder Urlaubsgeld erhalten haben. Anhand dieser Daten berechnet die Barmer Ihr Krankgeld.
Aktuelle Bankverbindung Ändert sich während des Krankengeldbezuges Ihre Bankverbindung, teilen Sie uns bitte Ihre neuen Kontodaten mit.
Sobald wir Ihr Krankengeld mit der Rückmeldung Ihres Arbeitgebers und Ihren Angaben zu weiteren Geldleistungen berechnet haben, zahlen wir Ihr Krankengeld in der berechneten Höhe aus. Diese Zahlungen erfolgen immer abschnittsweise rückwirkend. Das heißt, wenn Sie Ihre Krankschreibung einreichen, erhalten Sie das Krankengeld für den Zeitraum der vorherigen Arbeitsunfähigkeit.
Beispiel: Sie erhalten laufend Krankengeld. Da Ihre aktuelle Krankschreibung endet, werden Sie am 2. Juli weiter von Ihrer Praxis bis zum 10. Juli krankgeschrieben. Erst mit der nächsten Krankschreibung, die Ihre Praxis am 10. Juli ausstellt, überweisen wir Ihnen das Krankengeld nachträglich vom 3. bis 10. Juli.
Worauf Sie unbedingt achten sollten
Bitte sorgen Sie dafür, dass uns Ihre aktuelle Bankverbindung für die Überweisung des Krankengelds vorliegt.
Wenn Sie noch nicht gesund sind, Ihre aktuelle Krankschreibung aber abläuft, vereinbaren Sie bitte rechtzeitig einen neuen Termin in Ihrer Praxis. Damit Sie Ihr Krankengeld durchgehend erhalten, ist es wichtig, dass Sie Ihre nächste Krankschreibung sofort am nächsten Werktag (Montag bis Freitag) ausstellen lassen. Ist Ihre behandelnde Praxis geschlossen, kümmern Sie sich bitte rechtzeitig um einen Termin bei einer Vertretungspraxis.
Sollte es zu einem verspäteten Praxisbesuch kommen, dürfen wir die Krankengeldzahlung erst ab dem Tag der Ausstellung dieser Krankschreibung wieder aufnehmen. Eine spätere Nachzahlung ist leider nicht möglich. Auch rückdatierte Bescheinigungen dürfen wir nicht anerkennen.
Vereinbaren Sie rechtzeitig einen Termin in Ihrer Praxis.
Falls Ihr Arbeitsverhältnis während des Krankengeldbezuges endet und Sie Ihre nächste Krankschreibung nicht rechtzeitig ausstellen lassen, verlieren Sie Ihren Anspruch auf Krankengeld komplett. Hierbei handelt es sich um eine gesetzliche Regelung.
Werden Sie innerhalb der ersten vier Wochen Ihres neuen Beschäftigungsverhältnisses krankgeschrieben, erhalten Sie direkt Krankengeld - wenn alle Anspruchsvoraussetzungen vorliegen.
Sollten Sie für eine längere Zeit erkrankt sein, zahlt Ihr Arbeitgeber ab der fünften Woche Ihrer Beschäftigung in der Regel sechs Wochen Ihr Gehalt weiter. Sind Sie weiterhin krank, erhalten Sie im Anschluss daran wieder Krankengeld der Barmer.
Während einer stationären Behandlung im Krankenhaus wird Ihnen, anstatt einer Krankschreibung, auf Anfrage eine „Liegebescheinigung" ausgestellt. So erhalten Sie auch während der Krankenhausbehandlung Krankengeld. Werden Sie krank entlassen, stellt Ihnen entweder das Krankenhaus eine Krankschreibung aus oder Sie müssen am nächsten Werktag Ihre Praxis aufsuchen.
So reichen Sie die „Liegebescheinigung“ bei der Barmer ein:
Über die Barmer-App: Einfach die Liegebescheinigung abfotografieren, direkt einsenden und den Bearbeitungsstatus in der Barmer-App verfolgen.
Alternativ können Sie ein Rücksendeschreiben hier zum Ausdrucken direkt herunterladen und zusammen mit der „Liegebescheinigung“ per Post senden an BARMER, 42266 Wuppertal (PLZ-Raum 00000 - 44999) BARMER, 73524 Schwäbisch Gmünd (PLZ-Raum 45000 - 99999) oder per Telefax 0800 3330090
Wenn Sie stationär behandelt werden, erhalten Sie statt einer Krankschreibung auf Anfrage eine Liegebescheinigung.
Als erste Krankenkasse haben wir diese digitale Innovation entwickelt: Mit dem Barmer Kompass wissen Sie jederzeit, wann das Krankengeld ausgezahlt wurde.
So hilft Ihnen der Bearbeitungsstatus
Transparente Information: Sie können jederzeit den aktuellen Bearbeitungsstatus Ihrer Krankschreibung einsehen und nachschauen, wann die Auszahlung des Krankengelds erfolgte.
Ein sicheres Gefühl: Mithilfe der Berechnungsanzeige können Sie genau nachvollziehen, wie sich Ihr Krankengeld zusammensetzt.
Rundum gut informiert: Sie finden weiterführende Informationen und Hilfsangebote, zum Beispiel individuelle Checklisten zur Beantragung einer Reha-Maßnahme.
Wer kann den Bearbeitungsstatus Krankengeld nutzen?
Der Service steht allen Versicherten der Barmer exklusiv zur Verfügung. Sie benötigen lediglich einen Zugang zu Meine Barmer. Dann können Sie verfolgen, wann Ihr Krankengeld in welcher Höhe ausgezahlt wurde.
Wo finde ich die Funktion?
Der Bearbeitungsstatus ist Teil des Barmer Kompass. Sie können ihn über den persönlichen Mitgliederbereich Meine Barmer im Web sowie über die Barmer-Appaufrufen.
So kommt Ihre Krankschreibung zur Barmer:
Über Ihre Arztpraxis: Die Übermittlung Ihrer Krankschreibung (eAU) erfolgt seit 01.07.2022 in der Regel automatisch über Ihre Praxis. Einfach, kostenlos und sicher.
Falls Sie noch eine „Ausfertigung für die Krankenkasse“ in Papierform erhalten haben, können Sie Ihre Krankschreibung über folgende Wege einreichen:
Upload mit der Barmer-App Einfach die Krankschreibung abfotografieren und direkt einsenden
Per Post - an: Barmer, 42266 Wuppertal (PLZ-Raum 00000 - 44999) Barmer, 73524 Schwäbisch Gmünd (PLZ-Raum 45000 - 99999)
Wenn Sie Gehalt, Arbeitseinkommen oder andere Leistungen wie Arbeitslosengeld, Versorgungskrankengeld, Übergangsgeld oder Mutterschaftsgeld erhalten, sind Sie dadurch finanziell abgesichert. In diesem Fall zahlen wir Ihnen kein Krankengeld. Diese Zeiten werden auf die maximale Dauer des Krankengeldanspruchs von 78 Wochen angerechnet.
Nein, das Krankengeld wird erst ausgezahlt, wenn die Gehaltszahlung endet.
Es ist wichtig, dass Sie uns Krankschreibungen, die nicht von einer Vertragsarztpraxis ausgestellt worden sind, innerhalb einer Woche melden. Geht die Meldung später ein, dürfen wir Ihnen kein Krankengeld zahlen, bis uns die neue Meldung vorliegt. Auch eine spätere Nachzahlung ist nicht möglich.
Wenn Sie noch nicht gesund sind und Ihre Krankschreibung abläuft, ist es für eine durchgehende Zahlung wichtig, am nächsten Werktag eine Praxis aufzusuchen.
Die Höhe Ihres Krankengelds hängt von Ihrem regelmäßigen monatlichen Einkommen ab. Sie erhalten entweder 70 Prozent Ihres Bruttogehalts oder 90 Prozent Ihres Nettogehalts. Es ist gesetzlich festgelegt, dass der niedrigere der beiden Werte Ihr Krankengeld bestimmt. Das maximale Krankengeld richtet sich nach der Beitragsbemessungsgrenze und ist gesetzlich vorgegeben. Es beträgt 128,63 Euro pro Tag im Jahr 2025. Auch einmalige Zahlungen in den letzten zwölf Monaten wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld berücksichtigen wir bei der Berechnung der Höhe Ihres Krankengelds.
Nutzen Sie unserenKrankengeldrechner, um die Höhe Ihres Krankengelds genau zu bestimmen.
Ihr Arbeitgeber zahlt Ihnen in der Regel sechs Wochen lang weiter Ihr Gehalt. Im Anschluss, also normalerweise ab der siebten Woche Ihrer Erkrankung, sorgt die Barmer für ihre finanzielle Sicherheit.
Werden Sie innerhalb der ersten vier Wochen Ihres neuen Beschäftigungsverhältnisses krankgeschrieben, erhalten Sie direkt Krankengeld – vorausgesetzt, alle Anspruchsvoraussetzungen sind erfüllt. Sollten Sie für eine längere Zeit erkrankt sein, zahlt Ihr Arbeitgeber ab der fünften Woche Ihrer Beschäftigung in der Regel über sechs Wochen Ihr Gehalt. Bleiben Sie weiterhin krank, erhalten Sie im Anschluss daran wieder Krankengeld von der Barmer.
Im Barmer Kompass erhalten Sie jederzeit transparente Informationen zur Bearbeitung Ihrer Krankschreibung und zu der Frage, wann und in welcher Höhe Ihr Krankengeld ausgezahlt wurde. Der Kompass ist Bestandteil des persönlichen Mitgliederbereichs Meine Barmer sowie der Barmer-App.
Sie haben innerhalb von drei Jahren für maximal 78 Wochen Anspruch auf Krankengeld. Dabei gilt: Alle Tage, an denen Sie wegen derselben Krankheit krankgeschrieben waren, werden auf diese Dauer angerechnet. Dies gilt auch, wenn zu Ihrer bestehenden Krankheit noch eine weitere Erkrankung hinzukommt.
Die Zahlungen erfolgen immer abschnittsweise rückwirkend, das heißt, wenn wir Ihre Krankschreibung erhalten, zahlen wir Ihnen das Krankengeld für den Zeitraum der vorherigen Arbeitsunfähigkeit.
In den meisten Fällen zahlen wir das Krankengeld nach Erhalt der Krankschreibung innerhalb von 48 Stunden aus.
Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber. Teilweise zahlen Arbeitgeber nach Ablauf der Gehaltsfortzahlung einen Zuschuss zum Krankengeld, um für den Mitarbeitenden die Differenz zwischen Krankengeld und dem bisherigen Netto-Gehalt auszugleichen.
Nein, in der Zeit, in der Sie Krankengeld von uns erhalten, zahlen Sie keine Krankenversicherungsbeiträge. Sofern Sie Beiträge an die Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung zahlen, führt die Barmer diese Beiträge direkt an die entsprechenden Versicherungen für Sie ab. Die Barmer übernimmt dabei mindestens die Hälfte dieser Beiträge.
Wenn Sie Krankengeld erhalten, müssen Sie dieses auch in Ihrer Steuererklärung angeben. Die Barmer übermittelt dem Finanzamt automatisch bis zum 28.02. des Folgejahres die Höhe und die Zeiträume des Krankengelds. Die Finanzamtsbescheinigung erhalten Sie kurz nach der Übermittlung per Post. Diese Bescheinigung ist wichtig für Ihre Steuererklärung, heben Sie sie bitte gut auf.
Sie benötigen eine Bescheinigung zur Vorlage bei Ihrer Zusatzversicherung? Senden Sie uns einfach eine Nachricht über das Online-Postfach. Teilen Sie uns darin den genauen Zeitraum mit, für den Sie die Bescheinigung benötigen. Wir bestätigen Ihnen den Zeitraum und die Höhe Ihres Krankengelds inklusive Ihrer Beitragsanteile. Sie erhalten die Bescheinigung innerhalb weniger Tage per Post an Ihre bei der Barmer gespeicherte Adresse.
Hier finden Familienangehörige und Freunde von langfristig Erkrankten wichtige Informationen
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